betroffen.at

Plattform Betroffene kirchlicher Gewalt

in Allgemein

Wir sind die erste und einzige unabhängige Anlaufstelle von Betroffenen für Betroffene kirchlicher Gewalt

Wir helfen Menschen die sexueller oder körperlicher Gewalt durch kirchliche MitarbeiterInnen ausgesetzt waren und sind. Weiters wollen wir der Vertuschung kirchlicher Einrichtungen entgegenwirken und die Bevölkerung über die Methoden der Täter und deren Auswirkungen aufklären, um unsere Kinder vor zukünftigen Übergriffen bestmöglich zu schützen.

  • Vertrauliche Anlaufstelle für Betroffene.
  • Erstberatung und Vermittlung von psychotherapeutscher Betreuung.
  • Vernetzung von Betroffenen.
  • Aufbau eines Dokumentationsarchivs.
  • Regelmäßige Veranstaltungen und Aktionen.
  • Aufklärung und Medienarbeit

 

VERSÖHNUNG DURCH VERJÄHRUNG IST VERHÖHNUNG

in Allgemein, Medienberichte, Pressemeldungen

Die christliche Verhöhnung von Betroffenen durch die Verjährung von Verbrechen und durch die Besetzung und Benennung eines Platzes im Grazer Stadtpark.

Den Anfang nahm die Geschichte vor ca. 25 Jahren, als die katholische Kirche auf ein 1981 errichtetes riesiges Holzkreuz in der Passamtswiese des Grazer Stadtparkes eine Tafel anbrachte mit der Ortsbezeichnung „Platz der Versöhnung“.

Am 31. März 2010 hielt Kardinal Schönborn im Stephansdom eine Klage und Bußgottesdienst wegen der pädosexuellen Gewaltakte ab.

Zeitgleich kam es zu einem Protest gegen diese verhöhnende Scheinheiligkeit. Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt (www.betroffen.at) unternahm die Umbenennung des Platzes am Grazer Katholikenkreuz in „Platz der Verhöhnung“: Der Buchstabe „s“ wurde einfach mit einem „h“ überklebt, was jahreslang kaum auffiel.

Nach jahrelanger katholischer Gängelung durch die Klasnic-Kommission und weiterer Weigerung der Kirche auf den Einwand der Verjährung zu verzichten wurde 2010 die bestehende Tafel mit einer neuen Tafel durch die Plattform überklebt.

Diese Tafel wurde zwei Jahre lang nicht beanstandet – im Gegenteil – die Plattform erhielt unaufgefordert zahlreiche befürwortende Zuschriften und Dankschreiben. Diese Tafel wurde aber im Sommer 2022 von unbekannt entfernt, wodurch wieder die ursprüngliche Tafel zum Vorschein kam.

Die Plattform Betroffener wollte die Verhöhnung durch die Verjährung der Verbrechen und auch die Entfernung ihrer Tafel und die kirchliche Toponymie (Benennung) eines öffentlichen Platzes nicht widerspruchslos länger dulden.
Für den 28. 12. 2022, dem Tag der Unschuldigen Kinderi entschloss man sich daher zu einer spektakulären Aktion.

Unter extrem schwierigen und gefährlichen Bedingungen, wobei Seile in ca. 20 m Höhe anzubringen waren, wurden zwei lebensgroße entsprechend präparierte Puppen am Kreuz angebracht. Nach stundenlanger Arbeit war das Werk vollbracht.

Offensichtlich wurde das Geschehen aber von Kirchenmitgliedern beobachtet und angezeigt, weshalb unmittelbar nach Fertigstellung zwei Polizisten eintrafen, verdutzt staunten und unschlüssig am Kommando anfragten, was zu tun sei.

Der noch anwesende Obmann der Plattform, Sepp Rothwangl, wurde wegen §188 (Herabwürdigung religiöser Lehren) abgeführt, in das Stadtpolizeikommando Schmiedgasse vorgeführt und dort einvernommen. Rothwangl zeigt sich verwundert, dass es möglich sei, die Lehre der katholischen Kirche noch weiter herabzuwürdigen. Die Abführung wegen des Protests betrachtet er als Täter-Opfer-Umkehr (Victim blaming)ii, ein Vorgehen, das die Schuld des Täters für eine Straftat dem Opfer zuschreiben soll. Dadurch wird das Leid des Opfers verstärkt. Statt Beistand und Hilfe erfährt das Opfer Anklage und Beschuldigung.

Als Ursache der Aktion gab Rothwangl an, dass es diese nicht gäbe, hätte die Polizei ihm vor ca. 60 Jahren unweit des Katholikenkreuzes bei einer Einvernahme in der Polizeiinspektion Paulustorgasse Glauben geschenkt, als er als eingeschüchteter Bub über die sexualisierten Übergriffe im Grazer Marieninstitut berichtete. Die Puppen wurden sofort von der Polizei wieder abgenommen und in Polizeigewahrsam genommen.

Einige Tage sind inzwischen wieder vergangen und der Fall Teichtmeister kochte inzwischen hoch, und ruft den Staatsakt (Geste der Verantwortung) in Erinnerung, wo Kirche und Politik sich theatralisch und tränenreich Asche übers Haupt streuten. Auch Teichtmeisteriii war dort als Vorleser geladen, aber die Plattform dazu explizit nicht eingeladen und die Verjährung der Verbrechen danach weiterhin gesetzlich nicht aufhoben und so die Betroffenen weiter verhöhnt.

Verjährung, das ist das Werkzeug, womit sich die Kirche und ihre Täter aus der Verantwortung und Entschädigung schleichen. Dass unzählige Opfer lebenslang leiden wird höhnisch als nicht wieder gutmachbar dargestellt.
Welch ein Hohn auch, dass gerade die Jahreszählung die Kirche nutzt, eine Zählung, die grob falsch, verlogen, sektenhaft und betrügerisch ist, wie ihre religiösen Lehren.iv

Am 19. Jänner 2023 erhielt der Obmann der Plattform wie erwartet die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde und die Puppen wieder ausgehändigt werden. Leider wurde aber dieser Protest verhindert, wobei diesmal die Polizei die Plattform Betroffen zum Schweigen brachte, wie unzählige Male bisher in den Medien und im ORF geschehen, wenn immer wieder den Journalisten vorgelegte Fälle durch Interventionen nicht veröffentlicht und so vor der Öffentlichkeit verschwiegen wurden.

Alle Betroffen werden nun aufgefordert sich gegen die Verhöhnung durch die Verjährung zu wehren und das Grazer Katholikenkreuz als Anlass zu nehmen weiter zu protestieren.

Bitte senden Sie Vorschläge, was Sie weiter unternehmen wollen und ob Sie sich an weiteren Protest-Aktionen beteiligen wollen an:
vernetzung@betroffen.at Betreff: Versöhnung/Verjährung=Verhöhnung

Erstellt durch Sepp Rothwangl
Obmann der Plattform betroffen.at

CEP -238.197

i https://de.wikipedia.org/wiki/Kindermord_in_Bethlehem#Fest_der_Unschuldigen_Kinder

ii https://de.wikipedia.org/wiki/Victim_blaming

iii https://orf.at/stories/3301505/

ivThe Scythian Dionysius Exiguus and His Invention of Anno Domini

Daten und Fakten

in Allgemein, Medienberichte, Missbrauch, Österreich

der österreichischen Ombudsstellen im kirchlichen Bereich.

Quote:

Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.642 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 % aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.

86 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 289 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der „Klasnic-Kommission“ akzeptiert und umgesetzt.

Den Betroffenen wurden bisher in Summe 33,6 Mio. Euro zuerkannt, davon 26,6 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7 Mio. Euro für Therapien.

Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und  1970er-Jahren ereignet (0,3% der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet): 51,1% der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,4% in den 1970er-Jahren, 10,7% in den 1980er-Jahren, 4,1% in den 1990er-Jahren und 1,4% seit 2000.

Unquote

Diese Darstellung der Ombudstellen der katholischen Kirche darf meiner Meinung nach nicht als korrekt oder gar aussagekräftig gelten. Viele der kirchlichen Gewalt und sexuellen Missbrauchs gedemütigten, vergewaltigten und gefolterten Menschen wird keinesfalls die notwendige Unterstützung gegeben. Mit der Verjährungsfrist wird die Sexuelle und durch Gewalt getätigte Folter nicht Beachtet, sondern umgangen mit Hilfe der österreichische Justiz.

Unzählbare Verbrechen der kirchlichen Täter werden verschwiegen, weiterhin verleugnet. Die Aufarbeitung der österreichischen Bischofkonferenz wird beherrscht durch aktiviertes Schweigen und Leugnen. Die Anzahl der Täter und auch Opfer ist der Kath. Kirche voll bekannt. Dieses Know-How wird Trotzig geleugnet. Die Aufarbeitung durch Kontakt mit Betroffenen wird abgelehnt: „Wer sich nicht meldet – ist selbst Schuld“ eine wiederkehrende Täter – Opferverschiebung mit katastrophaler Wirkung!

Ohne Veröffentlichung der Akten gibt es keine Aufarbeitung! Alle kirchlichen Orte, wie Klöster, Internate, Kinderheime, Kindergärten und Schulen, um einige zu nennen, sind nicht bereit durch Kontrolle, Kontakt zu Zöglingen, über diesen Weg die Schwere der Verbrechen aufzuklären.

Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig“

in Betroffene berichten, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Oberösterreich, Politik, Pressemeldungen, Prozesse, Salzburg

Wien/Salzburg/Berlin (pts030/22.06.2016/17:00) – Im Juridicum Wien findet am 23. und 24. Juni 2016 eine Tagung zum Thema „45 Jahre Kleine Strafrechtsreform“ statt: 

http://www.juridicum.at/news-events/news-detailansicht/news/tagung-45-jahre-kleine-strafrechtsreform , http://homosexualitaeten.univie.ac.at

Zitat aus der Ankündigung: „Die Tagung hat zum Ziel, historische Aspekte der Strafverfolgung wegen ‚gleichgeschlechtlicher Unzucht‘ (§ 129 Ib des Strafgesetzes von 1852), deren Nachwirken bis in die Gegenwart und die diesbezügliche Erinnerungskultur zu untersuchen.“

Zitat aus dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg, Abt. 14, vom 30.10.1970, zu dem nach § 129 Ib StG. verurteilten Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig, er hat mit dem bereits rechtskräftig verurteilten Pater Ulrich (Bürgerlicher Name: Josef Haider), sohin mit Personen desselben Geschlechtes … Unzucht wider die Natur getrieben … Diese Tathandlungen des Beschuldigten stellen sich als Verbrechen der Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechtes nach § 129 I b StG dar …“ (Zitat Gesetzestext: Verbrechen der Unzucht. I. Wider die Natur. § 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: I. Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Tieren; b) mit Personen desselben Geschlechtes).

Am Tag seiner Einschulung im Stift Michaelbeuern, dem 2.9.1963, wird der 1952 geborene, damals 11-jährige Internatsschüler Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich zum ersten Mal „ausgegriffen“, während der Schüler aufgrund eines Verkehrsunfalles kaum gehen kann und wegen der unerträglichen Schmerzen den Pater um ein Medikament bittet. Klaus Oberndorfer wird die folgenden vier Jahre regelmäßig durch schwere Schläge, teils auf die Genitalien, vom Pater misshandelt und vergewaltigt. Gesundheitliche Schäden wie Zeugungsunfähigkeit, Panikzustände, Dissoziation und Amnesie sind die Folge.

Zitat Staatsanwaltschaft Salzburg 15.4.1970 über Pater Ulrich: „Da … sämtliche Jugendliche seiner Aufsicht und Erziehung anvertraut waren, hat er außer dem Verbrechen der Unzucht wider die Natur nach § 129 I b StG. auch das Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach § 132 III StG. zu verantworten.“

Warum wird nicht Klage nach § 128 StG. erhoben? Zitat Gesetzestext: Schändung. § 128. Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter vierzehn Jahren, oder eine im Zustande der Wehr- oder Bewußtlosigkeit befindliche Person zur Befriedigung seiner Lüste … geschlechtlich missbraucht, begeht, wenn diese Handlung nicht das im § 129, lit. b) bezeichnete Verbrechen bildet, das Verbrechen der Schändung, und soll mit schwerem Kerker von einem … bis zu zwanzig Jahren bestraft werden.

Der Richter sagt zu Beginn der Hauptverhandlung zu Klaus Oberndorfer: „Alles, was vor Ihrem 14. Lebensjahr passiert ist, interessiert mich nicht.“

Zitat Vernehmungsprotokoll Pater Ulrich: „An dem Schüler Klaus Oberndorfer aus Vöcklabruck verging ich mich erstmals Ende 1966. Oberndorfer hatte eine Verletzung am Fuß erlitten und mußte von mir mit einer Salbe eingeschmiert werden. Dies geschah auf meinem Zimmer. Zu diesem Zweck musste er sich die Hose ausziehen, weil die Verletzung am Oberschenkel war.“

Die Widersprüche und Falschaussagen des Täters bestätigen die Bemühung, die sexuelle Gewalt gegen die Kinder zu vertuschen.

Klaus Oberndorfer wird durch die Schläge auf seine Genitalien öfters ohnmächtig. Im Gerichtsakt des Täters ist zu lesen: „Wenn die Unzüchtigkeiten auf meinem Zimmer geschahen, legte sich Oberndorfer nackt in mein Bett und ließ sich von mir an seinem Glied betasten.“

Über 20 Zeugen sagen gegen Pater Ulrich aus. Zitate: „Bezüglich des Zeitpunktes dieser unsittlichen Handlung des N., die dieser in das Frühjahr bzw. in den Frühsommer 1967 verlegt, möchte ich angeben, dass es sicher im Winter 1966/67 war“ … „Von der Tätigkeit des Paters war ich so schockiert, dass ich nicht wusste, was ich tun sollte. Ich ließ ihn gewähren. Beim Weggehen entschuldigte er sich für sein Verhalten, weil er zu viel getrunken hätte und ich möge die Sache beichten. Ich roch bei ihm aber keinen Alkohol“ … „Ich wurde wach, als mir der Beschuldigte unter die Hose und an den Geschlechtsteil griff“ … „Pater (N.) gab mir zu verstehen, dass unsere unsittliche Zusammenkunft ein Geheimnis sein soll und trug mir auf, darüber beichten zu gehen“ …

Mehrere minderjährige Zeugen, die wie Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich sexuell missbraucht wurden, haben den Missbrauch vor Gericht bestätigt.

Klaus Oberndorfer berichtet: „Ich werde nie vergessen, wie man mich wie einen Schwerverbrecher in Handschellen von der Lehrstelle abgeführt hat.“ Und: „Es blieb mir nichts anderes übrig, als das Urteil zu unterschreiben. Sie haben mich massiv bedroht. Entweder Sie unterschreiben, oder Sie werden sofort eingesperrt, ohne Ihre Familie wiederzusehen!“

Zitat aus Gerichtsdokument: „Es war daher mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage vorzugehen … Bei der Strafbemessung … war … erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Wiederholung der strafbaren Handlungen an einer großen Anzahl von minderjährigen Schülern.“

Pater Ulrich wird zu 20 Monaten Kerker verurteilt. Die Anklage fußt auf dem „weichen“ § 129 Ib StG., der kurze Zeit danach abgeschafft wird. Eine Anklage nach § 128 StG. erfolgt nicht. Damit erspart man dem Täter viele Jahre Haft. Um den Täterschutz zu zementieren, werden die Kinder, die zu Opfern sexuellen Missbrauchs wurden, zu Tätern gemacht und auch nach dem „Homosexuellenparagraphen“ angeklagt.

Die „Salzburger Nachrichten“ widmen Klaus Oberndorfer einen umfangreichen Bericht: „Ich wurde vom Opfer zum Täter gemacht“. Kommentar eines Geistlichen: „Auf die Titelseite haben Sie es aber nicht geschafft.“ Klaus Oberndorfer wirkt bei einem Ö1-Feature über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche mit. Die Veröffentlichung dieses Features wird per Gerichtsbeschluss verboten. Er wendet sich jetzt an internationale Medien, um die Öffentlichkeit aufzuklären und Schüler zu warnen: White TV Schweden, Radio Ö1 Petersplatz 6, servus TV Talk im hangar 7, SNAP Pressekonferenz Wien, Internet TV Berlin

Der zu Unrecht nach dem § 129 Ib StG. verurteilte Klaus Oberndorfer hat sich fristgerecht und bedingungsgemäß für die Teilnahme an obiger Tagung beworben. Seine Bewerbung wurde abgelehnt.

Klage gegen den ehemaligen Papst Benedikt

in Allgemein, Deutschland, EU/Ausland, Medienberichte, Missbrauch, Pressemeldungen
Die deutsche Klage wegen sexuellen Missbrauchs richtet sich gegen den ehemaligen Papst Benedikt.

Die Klage gegen einen mutmaßlich pädophilen Priester in Deutschland soll klären, ob der ehemalige Papst Benedikt und andere Mitglieder des Klerus in einem historischen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern schuldig waren, sagte der Anwalt des Klägers.

Die sogenannte Feststellungsklage sei zugunsten eines 38-jährigen Mannes aus dem südbayerischen Bundesland erhoben worden, der nach eigenen Angaben als Kind von einem Priester missbraucht worden sei, berichtete der BR gemeinsam mit dem Forschungszentrum Correctiv und Die Zeit wöchentlich.

Der Mann, der niemals hätte Priester werden dürfen

in Deutschland, Medienberichte, Missbrauch, Niederösterreich

Betrug und Missbrauch in den Diözesen Würzburg, Wien und Oradea

Es ist ein Fall, in dem mehrfach die Unwahrheit gesagt wurde. Im Fokus steht ein Mann, den diese Redaktion in ihren Berichten „X.“ nennt. Er ist ein ehemaliger Gastpriester des Bistums Würzburg – und ein Missbrauchstäter. Neuigkeiten gibt es seit kurzem über seine ominöse Priesterweihe in Rumänien. Auch diesbezüglich wurde vieles verschwiegen und verschleiert, einiges vertuscht.

Diesen Schluss lassen jüngste Ergebnisse einer vom Vatikan beziehungsweise der Ordenskongregation veranlassten und im März beendeten internen und nichtöffentlichen kirchenrechtlichen Untersuchung zu. Einzelheiten wurden jedoch jetzt auf Nachfrage bekannt. Dabei wurde unter anderem der Umgang mit Missbrauchsfällen im Stift Klosterneuburg bei Wien überprüft. Dort war X. in den 1990er Jahren Chorherr. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen mehrjährige Nachforschungen dieser Redaktion, die über X. seit 2017 immer wieder berichtet und jüngst einen Podcast über den Fall produziert hat.

X. war im Bistum Würzburg für kurze Zeit – von 2000 bis 2002 – Pfarrer in einer Gemeinde im Landkreis Rhön-Grabfeld. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs suspendiert und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. X. erhielt weiterhin finanziellen Unterhalt durch das Bistum Würzburg.

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/betrug-und-missbrauch-in-den-dioezesen-wuerzburg-wien-und-oradea-der-mann-der-niemals-haette-priester-werden-duerfen-art-10779136

Sexueller Missbrauch durch einen römisch-katholischen Pfarrer

in Allgemein, Missbrauch, Prozesse

Der erwachsene Kläger will von einer römisch-katholischen Erzdiözese und einer ihr zugehörigen Pfarre Schadenersatz, weil er in seiner Kindheit und Jugend von einem zwischenzeitig verstorbenen Pfarrer sexuell missbraucht worden sei.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und führte unter anderem aus, dass die „lange“, dreißigjährige Verjährungsfrist bei Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs nur gegenüber dem unmittelbaren Täter, nicht aber dann anzuwenden ist, wenn – wie hier – juristische Personen für die Taten einer natürlichen Person in Anspruch genommen werden.

OGH | 7 Ob 25/21h/26.01.2022
www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/sexueller-missbrauch-durch-einen-roemisch-katholischen-pfarrer/

Gerichtspsychiater Hofmann: “Kinder können mit pädophilen Übergriffen gut umgehen”

in Pressemeldungen, Prozesse

Befangenheitsantrag gegen umstrittenen Gerichtspsychiater im Admonter Missbrauchsprozess abgelehnt. Am Montag ist Prozessfortsetzung im LG Leoben.

Wien (OTS) – Der 2013 begonnene Zivilprozess rund um das Stift Admont geht weiter. Zur Erinnerung: Ein Opfer klagte im Zivilverfahren zwei Padres. Diese hätten an ihm im Stift Admont in den siebziger Jahren unfassbare sexuelle und psychische Grausamkeit ausgeübt. Darunter schwere körperliche Gewalt und rituelle Vergewaltigungen durch beide Padres gleichzeitig. Ein Strafverfahren gegen die beiden Padres wurde wegen Verjährung eingestellt (für sie gilt die Unschuldsvermutung).

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Gottes missbrauchte Dienerinnen

in Medienberichte, Missbrauch, TV & Filme, Zentralafrika

ARTE 05 03 2019

https://youtu.be/s5qSM_F9aXU

Nötigte Bischof Küng Missbrauchs-Opfer zu einem „psychiatrischen Schwulentest“?

in Missbrauch, Niederösterreich, Österreich, Pressemeldungen

St. Pölten, Essen/D (OTS) – Am letzten Wochenende wurde ein Missbrauchsverdacht rund um Altbischof Küng bekannt: Versuchte Vergewaltigung eines Pfarrers nach Gabe von K.O. Tropfen durch den Bischof, der auch studierter Mediziner ist. Nun tun sich neue Abgründe rund um den ehemaligen Familienbischof und Ex-Vorsitzenden der „Stiftung Opferschutz“ auf: So hat ausgerechnet Küng (als Chef) ein paar Monate nach dem angeblichen Vergewaltigungsversuch sein Opfer (als Mitarbeiter) zu einem “psychiatrischen Schwulentest” zu einem deutschen Gerichtspsychiater (Forensik) beordert. Dieser schickte dann sein „wissenschaftlich begründetes psychiatrisch-psychologisches Gutachten“ direkt an „seine Exzellenz Herrn Bischof DDr. Klaus Küng“. Das Opfer wurde von dem Psychiater und einem Psychologen über zwei Tage in ein Kreuzverhör genommen, um herauszufinden, ob der Jungpriester denn homosexuell sei (!).

„Wir schämen uns für Bischof Küng“
„Wir sind fassungslos und schämen uns für den ehemaligen Opus Dei Bischof Küng”, sagt auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. “Menschenverachtender kann man kaum mehr sein. Wir fordern Küng nun auf, alles auf den Tisch zu legen. Und auch die Klasnic Kommission soll etwaige Missbrauchsbeschwerden über ihren ehemaligen Chef offenlegen.” Von der Justiz verlangt die Plattform ein entschiedenes Vorgehen, sowie Hausdurchsuchungen in den Ombudsstellen und bei der Klasnic-Kommission durchzuführen. “Wir vermuten, dass hier viele Straftaten archiviert sind und vor der Justiz versteckt werden sollen“.

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Kirche und Missbrauch: Geschichte eines Skandals

in Medienberichte, Missbrauch, Niederösterreich, Österreich, TV & Filme

Schriftsteller Josef Haslinger war als Kind religiös, sogar davon überzeugt, Priester werden zu wollen. Auf perfide Weise haben Patres sein Zutrauen ausgenutzt und ihn sexuell missbraucht. Ein Gespräch über die katholische Kirche.

https://www.zdf.de/kultur/aspekte/kirche-und-missbrauch-josef-haslinger-im-gespraech-100.html
12 min, Video verfügbar bis 31.01.2021