betroffen.at

Missbrauchsstudie Augsburg soll noch in diesem Jahr starten

in Deutschland, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Pressemeldungen

Die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität wird die Augsburger Missbrauchsstudie noch heuer auf den Weg bringen. Forscher und Betroffene haben den Ansatz gemeinsam entwickelt. Im Fokus stehen nicht nur die Betroffenen, sondern auch deren Familien.

Noch in diesem Jahr soll die geplante Missbrauchsstudie für das Bistum Augsburg beginnen. Das teilte die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) am Mittwoch mit. Die Erhebung „Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen im Kontext der katholischen Kirche im Bistum Augsburg“ werde vom LMU-Department Psychologie verantwortet. Der Untertitel der Untersuchung laute: „Psychische Belastung im Lebensverlauf, interpersonelle Faktoren und transgenerationale Effekte“. Die Studie solle die Auswirkungen sexualisierter Gewalt auf das Leben der Betroffenen sowie deren Familien untersuchen.

Augsburgs Bischof Bertram Meier sagte zur LMU-Ankündigung: „Dass die Sichtweise der Betroffenen in dieser Studie im Mittelpunkt stehen soll, dass die Betroffenenvertreter und -vertreterinnen sogar den Ansatz der Studie mitentwickelt haben, ist ein gutes Beispiel wirklicher Partizipation.“ So könne der gesamte Forschungsprozess ein wichtiges Element der notwendigen Aufarbeitung sein.

Forschungsprojekt von Aufarbeitungskommission initiiert

Zur Zielgruppe des Projekts erklärte die LMU alle Personen, die im Bistum Augsburg in ihrer Kindheit oder Jugend im Alter von bis zu 21 Jahren sexuelle Belästigung, Missbrauch oder Gewalt im kirchlichen Umfeld oder durch Geistliche, Ordensleute oder Laien in der Gemeinde erfahren hatten.

Die Initiative für das Forschungsprojekt ging von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Unabhängigen Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg aus. Auch der Forschungsansatz wurde gemeinsam entwickelt. Beide Gremien begleiten die wissenschaftliche Erhebung. „Die gewonnenen Ergebnisse werden unabhängig davon, wie sie ausfallen, frei zugänglich veröffentlicht“, so die Universität.

Betroffene und Familienmitglieder werden interviewt

Wenn die Betroffenen jeweils zustimmten, würden auch Partnerinnen und Partner, erwachsene Kinder oder andere nahestehende Personen interviewt. Zusätzlich zu den Interviews im ersten Teil des Projekts sollen die Erkenntnisse laut LMU in einem zweiten Teil durch eine anonyme Online-Befragung ergänzt werden.

Dass es eine eigene Missbrauchsstudie für das Bistum Augsburg geben soll, hatten die Diözese und ihre Unabhängige Aufarbeitungskommission bereits im Januar 2023 erklärt. Das Bistum finanziert die Erhebung zwei Jahre lang; das Geld dafür stammt den Angaben zufolge nicht aus Kirchensteuermitteln.

Bundesweite Studie zum sexuellen Missbrauch 2018 veröffentlicht

2018 war im Auftrag der katholischen Deutschen Bischofskonferenz erstmals eine bundesweite Studie zu sexuellem Missbrauch durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige veröffentlicht worden. An der interdisziplinären Untersuchung waren Wissenschaftler verschiedener Universitäten beteiligt. Nach ihren Standorten Mannheim, Heidelberg und Gießen wird sie auch als MHG-Studie bezeichnet. Sie wurde zum Ausgangspunkt weiterer Aufarbeitungsprojekte in den einzelnen Bistümern.

Hörbilder Petersplatz 6

in Betroffene berichten, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Österreich, Pressemeldungen, Prozesse

Eine Recherche über Pädophilie und Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich.
Feature von Ute Maurnböck-Mosser

Tausende Kinder wurden in den vergangenen Jahrzehnten in kirchlichen Institutionen missbraucht. Von Priestern und Nonnen, die sich im System Kirche sicher wähnen konnten. Lange gab es keine Anzeigen, nur Gerüchte, was hinter den Mauern der Einrichtungen passiert. Erst seit den 1990er Jahren werden Opfer angehört.
Ungefähr 1.800 Menschen wurden von der Expert/innenkommission, der sogenannten Klasnic-Kommission, anerkannt. Weit mehr sind traumatisiert, gebrochen, wütend oder selbstmordgefährdet ob ihrer Erlebnisse; viele von ihnen können ihre Geschichte bis heute nicht erzählen.

Der kleine Verein „Victim’s Mission“ ist eine Anlaufstelle für Menschen in Not. Viele Missbrauchsopfer finden im „Vereinslokal“, einem kleinen Schokoladengeschäft in Wien, ein offenes Ohr und tatkräftige Hilfe. Seit Dezember 2011 kämpfen die wenigen ehrenamtlich Tätigen gegen Bürokratie und Ignoranz, lukrieren Spenden, um Therapiekosten zu bezahlen und engagieren sich für jene, die sonst allein gelassen werden.

Gegendarstellung

Sie haben in Ihrem Rundfunkprogramm Ö1 am 12.4.2014 sowie auf Ihrer Website oe1.orf.at im Zeitraum vom 12.4.2014 bis 12.5.2014 jeweils in der Sendung mit dem Titel „Petersplatz 6. Pädophilie und Kirche“ der Sendereihe Hörbilder über Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen Institutionen berichtet.

Insbesondere wurden unter Bezugnahme auf ein Missbrauchsverbrechen, das ein gewisser Pater Wolfgang, der im Jahr 1966 in der Peterskirche in 1010 Wien tätig gewesen sein soll, an Herrn David d’Bonnabel im Haus Petersplatz 6, 1010 Wien im Jahr 1966 begangen haben soll folgende Opus Dei betreffende Behauptungen des David d’Bonnabel verbreitet:
„Am Tag nach der Missbrauchstat gingen meine Mutter und meine Großmutter zum Opus Dei Haus und fragten nach Pater Wolfgang. Der Opus Dei Rektor erschien und teilte Ihnen mit, dass Pater Wolfgang in den Sommerurlaub gefahren wäre. Der Opus Dei Rektor lebte immer am Petersplatz Nummer 6. Er starb im Jahr 2011. Er hat Pater Wolfgangs wahre Identität geschützt. Bis zu seinem Tod im Jahr 2013 trug Pater Wolfgang sein Priestergewand. Er wurde nie bestraft.“
Diese Behauptungen des Herrn David d’Bonnabel sind unrichtig:
Opus Dei stand im Jahre 1966 in keinerlei Verbindung mit der Peterskirche oder dem Haus Petersplatz 6, dem nunmehrigen Opus-Dei-Haus. Es gab weder im Jahre 1966 noch danach einen Priester des Opus Dei in Österreich mit dem Namen Pater Wolfgang. Erst im Jahre 1969 wurde ein Priester des Opus Dei zum Pfarradministrator der Pfarre St. Peter bestellt, der ab 1975 auch die Bezeichnung Rektor führte. Erst seit dem Jahr 1983 wird das Haus Petersplatz 6 von Priestern des Opus Dei bewohnt. Es hat daher kein Priester des Opus Dei mit dem Namen Pater Wolfgang im Jahr 1966 an Herrn David d’Bonnabel eine Missbrauchstat begangen, noch wurde die wahre Identität von einem Opus Dei Rektor geheim gehalten.

Gegendarstellung von Victims Mission

Die Hörbildsendung „Petersplatz 6“ wurde vom ORF aus dem Programm gestrichen, nur durch dubiose Aussagen der Vertreter der Kath. Kirche, insbesondere „OPUS DEI“. Nicht alle Teilnehmer wurden gerichtlich befragt, noch zur Verhandlung aussagekräftig Vorgeladen. Die Verhandlung beruht darauf, dass ein Erwachsener Betroffener der Misshandlung und sexuellen Gewalt sich nicht mehr auf das genaue Datum, Uhrzeit, erinnern kann. die Aussagen der kath. Kirche , Opus Dei, wurden weder sachlich Begründet, noch von der Staatsanwaltschaft und Richter, geprüft, sondern unter dem Motto: “ Die kirchlichen Vertreter lügen nie“ als gegeben hingenommen.

Victims Mission fragt: „Wieso wurde die Sendung “ Hörbild Petersplatz 6″ zur Gänze von den Instituten gestrichen, wobei der gesamte Inhalt von den Betroffenen der kirchlichen sexuellen Gewalt gedemütigt wurden, zudem die „Klasnic-Kommission“, unter Leitung von Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz Geldbeträge und Psychotherapeutische Massnahmen bewilligt wurden!“

Besonderes Augenmerk wird auch der Bischofskonferenz in der Abtei Michaelbeuern, 5. November 2018, verliehen. Ein Betrag, durch die Klasnic-Kommission, wurde durch Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz, genehmigt und an zahlreiche Sexuelle Gewaltopfer der Benediktinerabtei überwiesen. Abt Johannes Perkmann  OSB, hatte Herrn Klaus Oberndorfer, schweres Opfer des Internates Michaelbeuern, durch den Rektor, Pädagogen und alleinigen Internatsleiter Pater Ulrich, zusätzlich mehrere Geldbeträge aufgrund der Schwere der Folgeschäden per Banküberweisung bezahlt. Dies wurde durch die Bischofskonferenz unter Leitung von Herrn Kardinal Schönborn beanstandet und somit wurde Herr Abt Johannes mit Schweigepflicht, Kontaktverbot zum Opfer und zusätzlich Kommunikationsverbot auferleget. Seitdem reagiert Abt Johannes auf keine E-Mails, Schreiben, Telefonanrufe und allen Kontaktierungen nicht mehr. Herr Klaus Oberndorfer fühlt sich von allen kirchlichen Vertretern nicht nur vernachlässigt, sondern wird totgeschwiegen!

 

Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig“

in Betroffene berichten, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Oberösterreich, Politik, Pressemeldungen, Prozesse, Salzburg

Wien/Salzburg/Berlin (pts030/22.06.2016/17:00) – Im Juridicum Wien findet am 23. und 24. Juni 2016 eine Tagung zum Thema „45 Jahre Kleine Strafrechtsreform“ statt: 

http://www.juridicum.at/news-events/news-detailansicht/news/tagung-45-jahre-kleine-strafrechtsreform , http://homosexualitaeten.univie.ac.at

Zitat aus der Ankündigung: „Die Tagung hat zum Ziel, historische Aspekte der Strafverfolgung wegen ‚gleichgeschlechtlicher Unzucht‘ (§ 129 Ib des Strafgesetzes von 1852), deren Nachwirken bis in die Gegenwart und die diesbezügliche Erinnerungskultur zu untersuchen.“

Zitat aus dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg, Abt. 14, vom 30.10.1970, zu dem nach § 129 Ib StG. verurteilten Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig, er hat mit dem bereits rechtskräftig verurteilten Pater Ulrich (Bürgerlicher Name: Josef Haider), sohin mit Personen desselben Geschlechtes … Unzucht wider die Natur getrieben … Diese Tathandlungen des Beschuldigten stellen sich als Verbrechen der Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechtes nach § 129 I b StG dar …“ (Zitat Gesetzestext: Verbrechen der Unzucht. I. Wider die Natur. § 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: I. Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Tieren; b) mit Personen desselben Geschlechtes).

Am Tag seiner Einschulung im Stift Michaelbeuern, dem 2.9.1963, wird der 1952 geborene, damals 11-jährige Internatsschüler Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich zum ersten Mal „ausgegriffen“, während der Schüler aufgrund eines Verkehrsunfalles kaum gehen kann und wegen der unerträglichen Schmerzen den Pater um ein Medikament bittet. Klaus Oberndorfer wird die folgenden vier Jahre regelmäßig durch schwere Schläge, teils auf die Genitalien, vom Pater misshandelt und vergewaltigt. Gesundheitliche Schäden wie Zeugungsunfähigkeit, Panikzustände, Dissoziation und Amnesie sind die Folge.

Zitat Staatsanwaltschaft Salzburg 15.4.1970 über Pater Ulrich: „Da … sämtliche Jugendliche seiner Aufsicht und Erziehung anvertraut waren, hat er außer dem Verbrechen der Unzucht wider die Natur nach § 129 I b StG. auch das Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach § 132 III StG. zu verantworten.“

Warum wird nicht Klage nach § 128 StG. erhoben? Zitat Gesetzestext: Schändung. § 128. Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter vierzehn Jahren, oder eine im Zustande der Wehr- oder Bewußtlosigkeit befindliche Person zur Befriedigung seiner Lüste … geschlechtlich missbraucht, begeht, wenn diese Handlung nicht das im § 129, lit. b) bezeichnete Verbrechen bildet, das Verbrechen der Schändung, und soll mit schwerem Kerker von einem … bis zu zwanzig Jahren bestraft werden.

Der Richter sagt zu Beginn der Hauptverhandlung zu Klaus Oberndorfer: „Alles, was vor Ihrem 14. Lebensjahr passiert ist, interessiert mich nicht.“

Zitat Vernehmungsprotokoll Pater Ulrich: „An dem Schüler Klaus Oberndorfer aus Vöcklabruck verging ich mich erstmals Ende 1966. Oberndorfer hatte eine Verletzung am Fuß erlitten und mußte von mir mit einer Salbe eingeschmiert werden. Dies geschah auf meinem Zimmer. Zu diesem Zweck musste er sich die Hose ausziehen, weil die Verletzung am Oberschenkel war.“

Die Widersprüche und Falschaussagen des Täters bestätigen die Bemühung, die sexuelle Gewalt gegen die Kinder zu vertuschen.

Klaus Oberndorfer wird durch die Schläge auf seine Genitalien öfters ohnmächtig. Im Gerichtsakt des Täters ist zu lesen: „Wenn die Unzüchtigkeiten auf meinem Zimmer geschahen, legte sich Oberndorfer nackt in mein Bett und ließ sich von mir an seinem Glied betasten.“

Über 20 Zeugen sagen gegen Pater Ulrich aus. Zitate: „Bezüglich des Zeitpunktes dieser unsittlichen Handlung des N., die dieser in das Frühjahr bzw. in den Frühsommer 1967 verlegt, möchte ich angeben, dass es sicher im Winter 1966/67 war“ … „Von der Tätigkeit des Paters war ich so schockiert, dass ich nicht wusste, was ich tun sollte. Ich ließ ihn gewähren. Beim Weggehen entschuldigte er sich für sein Verhalten, weil er zu viel getrunken hätte und ich möge die Sache beichten. Ich roch bei ihm aber keinen Alkohol“ … „Ich wurde wach, als mir der Beschuldigte unter die Hose und an den Geschlechtsteil griff“ … „Pater (N.) gab mir zu verstehen, dass unsere unsittliche Zusammenkunft ein Geheimnis sein soll und trug mir auf, darüber beichten zu gehen“ …

Mehrere minderjährige Zeugen, die wie Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich sexuell missbraucht wurden, haben den Missbrauch vor Gericht bestätigt.

Klaus Oberndorfer berichtet: „Ich werde nie vergessen, wie man mich wie einen Schwerverbrecher in Handschellen von der Lehrstelle abgeführt hat.“ Und: „Es blieb mir nichts anderes übrig, als das Urteil zu unterschreiben. Sie haben mich massiv bedroht. Entweder Sie unterschreiben, oder Sie werden sofort eingesperrt, ohne Ihre Familie wiederzusehen!“

Zitat aus Gerichtsdokument: „Es war daher mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage vorzugehen … Bei der Strafbemessung … war … erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Wiederholung der strafbaren Handlungen an einer großen Anzahl von minderjährigen Schülern.“

Pater Ulrich wird zu 20 Monaten Kerker verurteilt. Die Anklage fußt auf dem „weichen“ § 129 Ib StG., der kurze Zeit danach abgeschafft wird. Eine Anklage nach § 128 StG. erfolgt nicht. Damit erspart man dem Täter viele Jahre Haft. Um den Täterschutz zu zementieren, werden die Kinder, die zu Opfern sexuellen Missbrauchs wurden, zu Tätern gemacht und auch nach dem „Homosexuellenparagraphen“ angeklagt.

Die „Salzburger Nachrichten“ widmen Klaus Oberndorfer einen umfangreichen Bericht: „Ich wurde vom Opfer zum Täter gemacht“. Kommentar eines Geistlichen: „Auf die Titelseite haben Sie es aber nicht geschafft.“ Klaus Oberndorfer wirkt bei einem Ö1-Feature über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche mit. Die Veröffentlichung dieses Features wird per Gerichtsbeschluss verboten. Er wendet sich jetzt an internationale Medien, um die Öffentlichkeit aufzuklären und Schüler zu warnen: White TV Schweden, Radio Ö1 Petersplatz 6, servus TV Talk im hangar 7, SNAP Pressekonferenz Wien, Internet TV Berlin

Der zu Unrecht nach dem § 129 Ib StG. verurteilte Klaus Oberndorfer hat sich fristgerecht und bedingungsgemäß für die Teilnahme an obiger Tagung beworben. Seine Bewerbung wurde abgelehnt.

Weblog Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler

in Heimkinder, Missbrauch, Prozesse

Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler berichtet in seinem Weblog regelmäßig über sexuelle Gewalt an Minderjährigen aus der Sicht eines Juristen – fundiert und qualifiziert.

Ein paar spannende und informative Artikel aus seinem Blog

  • Das Heimopferrentengesetz und ein dummer Witz
  • Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der Mißbrauchsopfer
  • Entschädigungsregelungen im Internationalen Vergleich
  • Gewaltschutzgesetz 2019
  • Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Peter Seisenbacher und die Justiz
  • Prozessuales zum Thema Mißbrauch von Minderjährigen
  • Der Mißbrauchsskandal der Kirche – auch ein Skandal des Staates und der Justiz?
  • Der sexuelle Mißbrauch und andere Rechtssysteme

Alle Artikel finden Sie unter:
www.ra-dr-schiessler.at/blog.php

Heimopfer-Rentengesetz: Kirchenopfer außerhalb von Heimen gehen leer aus

in Heimkinder, Politik

Nur noch bis Ende Juni können Ansprüche geltend gemacht werden
Wien (OTS) – Mit 1. Juli tritt das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft und verspricht allen Betroffenen ab Erreichen des Regelpensionsalters die Zuerkennung einer Eigenpension von € 300.- monatlich. Ab Inkrafttreten des HOG wird aber zugleich auch das Verbrechensopfergesetz geändert und es kann kein Ersatz Verdienstentgang aus Schädigung dieser Verbrechen mehr geltend gemacht werden. Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt rät daher dringend die Zeit bis zum 30. Juni 2017 nicht verstreichen zu lassen, ohne nach dem Verbrechensopfergesetz einen Verdienstentgang und damit Pensionsansprüche geltend zu machen.

weiter lesen »

St. Pöltner Heimskandal ein Kirchenskandal?

in Heimkinder, Pressemeldungen

Kardinal Schönborn ist für dieses „Haus der Barmherzigkeit“ verantwortlich
Wien (OTS) – Die aufgedeckten Vorkommnisse sind schockierend: 
Pflegebedürftige sollen gezwungen worden sein, Kot zu essen, einem anderen wurde Alkohol auf Genitalien und in die Augen gerieben. Was bisher jedoch in der medialen Berichterstattung unerwähnt blieb, ist die Tatsache, dass es sich um eine katholische Einrichtung handelt. „Dieses sogenannte Haus der Barmherzigkeit untersteht dem Erzbischof von Wien, also Kardinal Schönborn“, betont Christian Fiala von der Initiative gegen Kirchenprivilegien. „Es ist beklemmend, wie kirchliche Einrichtungen mit Schutzbefohlenen und Hilfsbedürftigen umgehen. Kommt nach den Missbrauchsskandalen der letzten Jahre nun ein Pflegeskandal in katholischen Einrichtungen?“ fragt Fiala. „Wir fordern hier eine lückenlose Aufklärung. Das Vertuschen von Gewaltverbrechen durch die römisch katholische Kirche muss endlich ein Ende haben“.
Wie es Kindern in katholischen Erziehungseinrichtungen erging, zeigt demnächst die Doku „Die Kinder lassen grüßen“ 
http://die-kinder-lassen-gruessen.at/#trailer

Verantwortung statt „Geste der Verantwortung“

in Heimkinder, Missbrauch, Pressemeldungen

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt und Heimkinder kritisieren parlamentarischen „Staatsakt“ zu Missbrauch

(Wien, 11.10.16, PUR) Eine sogenannte “Geste der Verantwortung” zur sexuellen Gewalt durch die Kirche haben Kardinal Schönborn und Parlamentspräsidentin Doris Bures nun für den 17.11 angekündigt. Die verstorbene NR-Präsidentin Barbara Prammer hatte hier mehr Feingefühl bewiesen und hat vor drei Jahren eine Veranstaltung der kircheneigenen Klasnic-Kommission unter Ausschluss der betroffenen Kirchenopfer im Hohen Haus unterbunden (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130221_OTS0235). Doch ihre Nachfolgerin zeigt sich weit weniger sensibel für die Anliegen tausender Betroffener kirchlicher Gewalt. „Bures lässt eine Instrumentalisierung des Parlaments für Werbezwecke der Kirche zu“, kritisiert Sepp Rothwangl, Sprecher der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

weiter lesen »

Irland: Gewalt gegen uneheliche Heimkinder

in Heimkinder, TV & Filme

ndr.de, Weltbilder, 02.09.2014, von Frank Jahn
Unverheirateten Müttern wurden nach der Geburt die Kinder weggenommen und in Heime gegeben, viele verwahrlosten, wurden krank und starben. Nun ermittelt eine staatliche Kommission.

Video: media.ndr.de

DEMO: Gegen sexuelle, psychische, physische und institutionelle Gewalt an Kindern

in Heimkinder, Missbrauch, Veranstaltungen

heimkinder-aktiv-community

Morgen, am Mi., 18. Dez. ab 15:00 findet eine behördlich angemeldete Demo gegen sexuelle, psychische, physische und institutionelle Gewalt an Kindern statt.
Dort am Standplatz der „Kardinalsfigur“ am Graben werden Stellungnahmen verlautbart.

Der Demo- Zug geht ab 16:00 vom Graben über Albertina zum Parlament.
Bitte um zahlreiche Teilnahme!

Buchlesung und Podiumsdiskussion

in Bücher, Heimkinder, Veranstaltungen

Wir waren Heimkinder…
Zur Aufarbeitung der Geschichte Salzburger Kinder in staatlichen und kirchlichen Heimen der Nachkriegszeit

Montag, 21. Juni 2010, 19 Uhr
SN-Saal, Karolingerstraße 40, Salzburg
Eintritt frei

Auch in Salzburg hat die Debatte um Gewalt und Missbrauch bei Internats- und Heimkindern in den 50er- und 60er Jahren begonnen. Viele Erzieher waren von NS-Erziehungsbildern geprägt, Zöglinge erzählen von Schlägen und Übergriffen. Etliche Betroffene haben mit den psychischen und physischen Folgen ein Leben lang zu kämpfen.

weiter lesen »

Artikel aus der Kategorie Heimkinder