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Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig“

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Wien/Salzburg/Berlin (pts030/22.06.2016/17:00) – Im Juridicum Wien findet am 23. und 24. Juni 2016 eine Tagung zum Thema „45 Jahre Kleine Strafrechtsreform“ statt: 

http://www.juridicum.at/news-events/news-detailansicht/news/tagung-45-jahre-kleine-strafrechtsreform , http://homosexualitaeten.univie.ac.at

Zitat aus der Ankündigung: „Die Tagung hat zum Ziel, historische Aspekte der Strafverfolgung wegen ‚gleichgeschlechtlicher Unzucht‘ (§ 129 Ib des Strafgesetzes von 1852), deren Nachwirken bis in die Gegenwart und die diesbezügliche Erinnerungskultur zu untersuchen.“

Zitat aus dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg, Abt. 14, vom 30.10.1970, zu dem nach § 129 Ib StG. verurteilten Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig, er hat mit dem bereits rechtskräftig verurteilten Pater Ulrich (Bürgerlicher Name: Josef Haider), sohin mit Personen desselben Geschlechtes … Unzucht wider die Natur getrieben … Diese Tathandlungen des Beschuldigten stellen sich als Verbrechen der Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechtes nach § 129 I b StG dar …“ (Zitat Gesetzestext: Verbrechen der Unzucht. I. Wider die Natur. § 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: I. Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Tieren; b) mit Personen desselben Geschlechtes).

Am Tag seiner Einschulung im Stift Michaelbeuern, dem 2.9.1963, wird der 1952 geborene, damals 11-jährige Internatsschüler Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich zum ersten Mal „ausgegriffen“, während der Schüler aufgrund eines Verkehrsunfalles kaum gehen kann und wegen der unerträglichen Schmerzen den Pater um ein Medikament bittet. Klaus Oberndorfer wird die folgenden vier Jahre regelmäßig durch schwere Schläge, teils auf die Genitalien, vom Pater misshandelt und vergewaltigt. Gesundheitliche Schäden wie Zeugungsunfähigkeit, Panikzustände, Dissoziation und Amnesie sind die Folge.

Zitat Staatsanwaltschaft Salzburg 15.4.1970 über Pater Ulrich: „Da … sämtliche Jugendliche seiner Aufsicht und Erziehung anvertraut waren, hat er außer dem Verbrechen der Unzucht wider die Natur nach § 129 I b StG. auch das Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach § 132 III StG. zu verantworten.“

Warum wird nicht Klage nach § 128 StG. erhoben? Zitat Gesetzestext: Schändung. § 128. Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter vierzehn Jahren, oder eine im Zustande der Wehr- oder Bewußtlosigkeit befindliche Person zur Befriedigung seiner Lüste … geschlechtlich missbraucht, begeht, wenn diese Handlung nicht das im § 129, lit. b) bezeichnete Verbrechen bildet, das Verbrechen der Schändung, und soll mit schwerem Kerker von einem … bis zu zwanzig Jahren bestraft werden.

Der Richter sagt zu Beginn der Hauptverhandlung zu Klaus Oberndorfer: „Alles, was vor Ihrem 14. Lebensjahr passiert ist, interessiert mich nicht.“

Zitat Vernehmungsprotokoll Pater Ulrich: „An dem Schüler Klaus Oberndorfer aus Vöcklabruck verging ich mich erstmals Ende 1966. Oberndorfer hatte eine Verletzung am Fuß erlitten und mußte von mir mit einer Salbe eingeschmiert werden. Dies geschah auf meinem Zimmer. Zu diesem Zweck musste er sich die Hose ausziehen, weil die Verletzung am Oberschenkel war.“

Die Widersprüche und Falschaussagen des Täters bestätigen die Bemühung, die sexuelle Gewalt gegen die Kinder zu vertuschen.

Klaus Oberndorfer wird durch die Schläge auf seine Genitalien öfters ohnmächtig. Im Gerichtsakt des Täters ist zu lesen: „Wenn die Unzüchtigkeiten auf meinem Zimmer geschahen, legte sich Oberndorfer nackt in mein Bett und ließ sich von mir an seinem Glied betasten.“

Über 20 Zeugen sagen gegen Pater Ulrich aus. Zitate: „Bezüglich des Zeitpunktes dieser unsittlichen Handlung des N., die dieser in das Frühjahr bzw. in den Frühsommer 1967 verlegt, möchte ich angeben, dass es sicher im Winter 1966/67 war“ … „Von der Tätigkeit des Paters war ich so schockiert, dass ich nicht wusste, was ich tun sollte. Ich ließ ihn gewähren. Beim Weggehen entschuldigte er sich für sein Verhalten, weil er zu viel getrunken hätte und ich möge die Sache beichten. Ich roch bei ihm aber keinen Alkohol“ … „Ich wurde wach, als mir der Beschuldigte unter die Hose und an den Geschlechtsteil griff“ … „Pater (N.) gab mir zu verstehen, dass unsere unsittliche Zusammenkunft ein Geheimnis sein soll und trug mir auf, darüber beichten zu gehen“ …

Mehrere minderjährige Zeugen, die wie Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich sexuell missbraucht wurden, haben den Missbrauch vor Gericht bestätigt.

Klaus Oberndorfer berichtet: „Ich werde nie vergessen, wie man mich wie einen Schwerverbrecher in Handschellen von der Lehrstelle abgeführt hat.“ Und: „Es blieb mir nichts anderes übrig, als das Urteil zu unterschreiben. Sie haben mich massiv bedroht. Entweder Sie unterschreiben, oder Sie werden sofort eingesperrt, ohne Ihre Familie wiederzusehen!“

Zitat aus Gerichtsdokument: „Es war daher mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage vorzugehen … Bei der Strafbemessung … war … erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Wiederholung der strafbaren Handlungen an einer großen Anzahl von minderjährigen Schülern.“

Pater Ulrich wird zu 20 Monaten Kerker verurteilt. Die Anklage fußt auf dem „weichen“ § 129 Ib StG., der kurze Zeit danach abgeschafft wird. Eine Anklage nach § 128 StG. erfolgt nicht. Damit erspart man dem Täter viele Jahre Haft. Um den Täterschutz zu zementieren, werden die Kinder, die zu Opfern sexuellen Missbrauchs wurden, zu Tätern gemacht und auch nach dem „Homosexuellenparagraphen“ angeklagt.

Die „Salzburger Nachrichten“ widmen Klaus Oberndorfer einen umfangreichen Bericht: „Ich wurde vom Opfer zum Täter gemacht“. Kommentar eines Geistlichen: „Auf die Titelseite haben Sie es aber nicht geschafft.“ Klaus Oberndorfer wirkt bei einem Ö1-Feature über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche mit. Die Veröffentlichung dieses Features wird per Gerichtsbeschluss verboten. Er wendet sich jetzt an internationale Medien, um die Öffentlichkeit aufzuklären und Schüler zu warnen: White TV Schweden, Radio Ö1 Petersplatz 6, servus TV Talk im hangar 7, SNAP Pressekonferenz Wien, Internet TV Berlin

Der zu Unrecht nach dem § 129 Ib StG. verurteilte Klaus Oberndorfer hat sich fristgerecht und bedingungsgemäß für die Teilnahme an obiger Tagung beworben. Seine Bewerbung wurde abgelehnt.

Missbrauch in der katholischen Kirche: Sünde ohne Sühne

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Nach dem Gutachten über Missbrauchsfälle im Erzbistum München und Freising ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dass Benedikt XVI. nichts gewusst hat, wird bezweifelt.

Joseph Ratzinger wurde 1977 zum Erzbischof von München und Bischof von Freising in Bayern ernannt. 45 Jahre später belasten ihn Vorwürfe schwer.

Prozess nach Missbrauch: Kein Mordversuch

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Am Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag ein Schwurgericht einen Mann vom Mordversuch freigesprochen.

das Urteil: Er muss  neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er eine 29-Jährige so schlimm misshandelt haben soll, dass sie beinahe verblutet, verstorben wäre.

 Schwere Körperverletzung !

Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs und die Entscheidung über die Strafhöhe auf, da die Geschworenen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Es kam zu einer sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH. Das Urteil wegen Missbrauchs ist bereits rechtskräftig.

 

Klage gegen den ehemaligen Papst Benedikt

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Die deutsche Klage wegen sexuellen Missbrauchs richtet sich gegen den ehemaligen Papst Benedikt.

Die Klage gegen einen mutmaßlich pädophilen Priester in Deutschland soll klären, ob der ehemalige Papst Benedikt und andere Mitglieder des Klerus in einem historischen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern schuldig waren, sagte der Anwalt des Klägers.

Die sogenannte Feststellungsklage sei zugunsten eines 38-jährigen Mannes aus dem südbayerischen Bundesland erhoben worden, der nach eigenen Angaben als Kind von einem Priester missbraucht worden sei, berichtete der BR gemeinsam mit dem Forschungszentrum Correctiv und Die Zeit wöchentlich.

Gerichtspsychiater Hofmann: “Kinder können mit pädophilen Übergriffen gut umgehen”

in Pressemeldungen, Prozesse

Befangenheitsantrag gegen umstrittenen Gerichtspsychiater im Admonter Missbrauchsprozess abgelehnt. Am Montag ist Prozessfortsetzung im LG Leoben.

Wien (OTS) – Der 2013 begonnene Zivilprozess rund um das Stift Admont geht weiter. Zur Erinnerung: Ein Opfer klagte im Zivilverfahren zwei Padres. Diese hätten an ihm im Stift Admont in den siebziger Jahren unfassbare sexuelle und psychische Grausamkeit ausgeübt. Darunter schwere körperliche Gewalt und rituelle Vergewaltigungen durch beide Padres gleichzeitig. Ein Strafverfahren gegen die beiden Padres wurde wegen Verjährung eingestellt (für sie gilt die Unschuldsvermutung).

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Nötigte Bischof Küng Missbrauchs-Opfer zu einem „psychiatrischen Schwulentest“?

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St. Pölten, Essen/D (OTS) – Am letzten Wochenende wurde ein Missbrauchsverdacht rund um Altbischof Küng bekannt: Versuchte Vergewaltigung eines Pfarrers nach Gabe von K.O. Tropfen durch den Bischof, der auch studierter Mediziner ist. Nun tun sich neue Abgründe rund um den ehemaligen Familienbischof und Ex-Vorsitzenden der „Stiftung Opferschutz“ auf: So hat ausgerechnet Küng (als Chef) ein paar Monate nach dem angeblichen Vergewaltigungsversuch sein Opfer (als Mitarbeiter) zu einem “psychiatrischen Schwulentest” zu einem deutschen Gerichtspsychiater (Forensik) beordert. Dieser schickte dann sein „wissenschaftlich begründetes psychiatrisch-psychologisches Gutachten“ direkt an „seine Exzellenz Herrn Bischof DDr. Klaus Küng“. Das Opfer wurde von dem Psychiater und einem Psychologen über zwei Tage in ein Kreuzverhör genommen, um herauszufinden, ob der Jungpriester denn homosexuell sei (!).

„Wir schämen uns für Bischof Küng“
„Wir sind fassungslos und schämen uns für den ehemaligen Opus Dei Bischof Küng”, sagt auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. “Menschenverachtender kann man kaum mehr sein. Wir fordern Küng nun auf, alles auf den Tisch zu legen. Und auch die Klasnic Kommission soll etwaige Missbrauchsbeschwerden über ihren ehemaligen Chef offenlegen.” Von der Justiz verlangt die Plattform ein entschiedenes Vorgehen, sowie Hausdurchsuchungen in den Ombudsstellen und bei der Klasnic-Kommission durchzuführen. “Wir vermuten, dass hier viele Straftaten archiviert sind und vor der Justiz versteckt werden sollen“.

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Missbrauchs-Vorwürfe gegen Altbischof Küng: Jetzt spricht das Opfer

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St. Pölten, Wien (OTS) – „Im Zuge meiner persönlichen Aufarbeitung habe ich als katholischer Priester Bischof Küng das, was er mir angetan hat, bereits verziehen. Ich will ihn nicht zur Rechenschaft gezogen oder bestraft sehen. Das habe ich bereits in meiner kircheninternen Anzeige ausdrücklich betont und meinerseits alles getan, deren Folgen für ihn so gering wie möglich zu halten. Was ich zuerst und vor allem erreichen möchte ist, dass ein derartiger Machtmissbrauch, wie er von Bischof Küng seinerzeit verübt wurde und in der Kirche theoretisch nach wie vor möglich wäre, zukünftig nicht mehr vorkommen kann.

Victimblaming
Die Diözese St. Pölten hat nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Missbrauchsanzeige gegen Bischof Küng unverzüglich und bedenkenlos die Täterperspektive eingenommen und in vollständiger Täter-Opfer-Umkehr alles getan, um mich in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Diese altbekannte Reaktion kirchlicher Einrichtungen auf das Bekanntwerden von Missbrauch durch Kleriker, namentlich durch hochrangige Kleriker, sollte eigentlich längst überwunden sein. Wie sollen sich andere Betroffene – zumal solche, die ebenfalls nach wie vor im Dienst der Kirche stehen – je wieder vertrauensvoll an kirchliche Missbrauchsbeauftragte und ähnliche Einrichtungen wenden können, wenn sie befürchten müssen, von Seiten diözesaner Pressesprecher umgehend einem derart massiven Victimblaming ausgesetzt zu werden?

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Versuchte Vergewaltigung? -Ehemaliger Priesterseminarist erhebt schwere Vorwürfe gegen Alt-Bischof Küng

in Missbrauch, Niederösterreich, Pressemeldungen

St. Pölten, Wien (OTS) – Schwere Vorwürfe werden gegen den ehemaligen Familienbischof Klaus Küng erhoben. Dieser wurde 2004 zum Apostolischen Visitator bestellt, um in dem wegen des Verdachts von Homosexualität und Kinderpornografie in Verruf geratenen St. Pöltener Priesterseminar für Ordnung zu sorgen. Ein damaliger Priester und Subregens wollte eine Aussprache mit seinem neuen Chef Bischof Küng. Der Priester musste zuvor von seinem Amt als Subregens zurücktreten, weil Küng ihn für die Zustände im Seminar mitverantwortlich machte, was später weder die Justiz noch der Vatikan bestätigten.

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Ethik ohne Gott – 1. österreichischer Humanisten-Kongress

in Österreich, Politik, Pressemeldungen

Österreichs Humanisten formieren sich, weil Österreich dringend mehr Ethik und weniger Religion benötigt

(Wien, 22.11.19, PUR) Österreich soll säkularer werden. Mit diesem Anspruch versammeln sich die Humanisten des Landes am 30.11.19 im Rahmen eines prominent besetzten Kongresses. Der Trend „raus aus der Religion“ ist offensichtlich, denn die Mitgliedschaften bei den Glaubensgemeinschaften sind rückläufig. Andererseits erwacht auch eine konservative Gegenbewegung: Durch die Einwanderung nach Österreich etablieren sich zunehmend mehr Religionen, welche die gleichen Privilegien einfordern wie die katholische Kirche in Österreich. Das behindert jedoch das Funktionieren des Gemeinwesens und wird auch demokratiepolitisch immer bedenklicher. Entsprechend fordern die Humanisten auch eine Festschreibung der Säkularität in der Verfassung, eine Äquidistanz vom Staat zu den Religionsgemeinschaften sowie die gleichen Rechte für Weltanschauungsgemeinschaften nach deutschem Vorbild.

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„Flotte Detschn“ – Waltraud Klasnic gesteht offen ihre eigenen Kinder geohrfeigt zu haben

in Missbrauch, Pressemeldungen

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Entschuldigen und zurücktreten

Wien (OTS) – Im morgen erscheinenden DATUM sagt die „unabhängige Opferschutzanwältin“ Waltraud Klasnic, dass sie ihren Söhnen ab und zu „a Detschn“ verpasst hat.

Im Interview redet Klasnic von diesen Ohrfeigen, Zitat: „Natürlich hat er eine gekriegt, beide haben hin und wieder eine gekriegt.“

Auf Nachfrage des verdutzten Interviewers, ob diese mütterliche Gewalt sich dadurch erklärt, dass es eben eine andere Zeit war, gibt Klasnic frank und frei zu:

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