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Fäkalien essen müssen – Siebenjähriger erhebt massive Missbrauchsvorwürfe gegen eigenen Vater.

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Mehrere Gutachten attestieren Glaubwürdigkeit des Kindes – Gericht beachtet diese nicht und überlegt hingegen Zwangsunterbringung von Opfer

Wien, Mistelbach (OTS) – Max Eltern sind seit seiner Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem der kleine Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigte er sich irritiert und war stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind war er auffällig oft krank, nässte ein und hatte tlw. panische Angst vor seinem Vater. Er wolle nicht mehr zum Vater und vor allem nicht mehr bei ihm übernachten. Max erzählte dann, der Papa habe ihm eine Gabel oder ein Messer in den Popo gesteckt. Das Kind wies auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Er soll gezwungen worden sein, die Fäkalien des Vaters zu essen.

Schreckliche Schilderungen

Er erzählte auch dass er sich vor seinen Vater hinknien musste und dieser ihm „Lulu in den Mund“ gemacht habe. Die Mutter erstattete dann Strafanzeige gegen den Vater. Diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das mutmaßliche Opfer schlicht keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert hatte. Max redete immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation „Die Möwe“ und dem Klinikum Tulln sprach er über das Erlittene.

Qualität des Gerichts-Gutachtens mangelhaft?

Die Mutter stellte danach einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragte die Beiziehung der gerichtlich beeideten Sachverständigen Tanja Guserl. Diese kam nach rund 40 Minuten zum Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben war, das Opfer hätte „Pseudo-Erinnerungen“. Worauf die StA Wien das Verfahren neuerlich einstellte. Nun kommen aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin Guserl auf. Denn der renommierte Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im Gutachten von Guserl. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.

Seltsames Behördenverhalten

Die Mutter möchte – folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin – den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Eine weitere Auffälligkeit in diesem Kriminalfall ist, dass das entsprechende Pflegschaftsverfahren hartnäckig in Mistelbach beheimatet bleiben soll. Dies obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Das niederösterreichische Gericht hat wohl auf Drängen des Vaters die Zuständigkeit nicht an Wien abgegeben.

Mehrwöchige Zwangsunterbringung in Psychiatrie vorgeschlagen

Mehr noch: Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich „zu prüfen“, schlägt die vom niederösterreichische Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. Die zuständige Richterin zeigt sich dem nicht abgeneigt, ungeachtet dessen, dass das Kind damit aus der Schule und seinem Freundeskreis gerissen werden würde, und sowohl das AKH als auch die Klinik Nord eine derartige Unterbringung gegen den Willen der Mutter bereits abgelehnt haben. Die niederösterreichische Behörde droht dann der Mutter unverhohlen damit, ihr die Obsorge temporär zu entziehen um die Zwangsunterbringung des Buben in einer Psychiatrie durchzusetzen.

Auch Gegengutachten unterstützt Glaubwürdigkeit des Kindes

„Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden.“ Auf Basis des neuen Glaubwürdigkeits-Gutachtens von Prof. Giacomuzzi wird sie einen weiteren Wiederaufnahmeantrag einbringen. Sie strebt auch die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel an. “Hier will man meinem Sohn – der die grausamen pädophilen Übergriffe ausführlich geschildert hat – einfach nicht glauben. Wie viele Aussagen und Gutachten braucht es noch, damit meinem Kind geglaubt und er entsprechend geschützt wird? Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Der mutmaßliche Täter entstammt übrigens einem altem Militäradel. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützung von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt

Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

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