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Missbrauch in Mehrerau: Zuerst vertuschen dann auf Verjährung bestehen

in Medienberichte

Kloster stellte strafrechtlich verurteilten Pädophilen ein und will jetzt nicht verantwortlich sein dafür
Presseinformation vom 21.2.2012 der Plattform betroffener kirchlicher Gewalt
(Wien, Bregenz, 21.2.2012) Als „blanken Zynismus“ bezeichnet Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt die Vorgehensweise des Klosters Mehrerau. Dieses hat sich nach der Entschädigungsklage eines dort mehrfach vergewaltigten Zöglings nun auf Verjährung berufen. „Mehrerau hat einen wegen Missbrauchs verurteilten Pater in seine Dienste genommen, die daraufhin innerhalb der eigenen Klostermauern erfolgte sexuelle Gewalt systematisch vertuscht und wendet nun Verjährung ein“ so Rothwangl. Das Kloster hafte selbstverständlich für die Indienststellung eines wegen Missbrauchs verurteilten Sexualstraftäters. Die Kirchenstrategie, Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche nicht durch unabhängige Gerichte klären zu lassen, ist damit einmal mehr offengelegt.

Klasinc-Kommission: „Hauseigene Schadensabwicklungsabteilung“
Bisher haben Kircheneinrichtungen stets danach getrachtet, Missbrauchsfälle an die „hauseigene Schadensabwicklungsabteilung, die Klasnic Kommission“ abzugeben, in der Hoffnung, dass man die Betroffenen mit Almosen abspeisen könne, einer zivilrechtlichen Klage damit entgehe und pädokriminelle Priester strafrechtlich weiter schützen könne. Den Opfern werde im Rahmen der Klasnic Kommission jedoch ein Canossagang auferlegt. Begründungen über Zu- oder Aberkennung von Entschädigungen erhalten die Betroffenen dort ebenfalls nicht. „Nun hatte endlich ein Betroffener den Mut gefunden, den Weg einer Zivilrechtsklage zu beschreiten und sogleich leugnet das reiche Kloster jegliche Verantwortung. Und das obwohl Kardinal Schönborn betonte, dass es für die Kirche keine Verjährung gebe: Hätte es noch eines weiteren Nachweises für die Doppelmoral der katholischen Kirche bedurft, wäre er hiermit eindrucksvoll erbracht“, schließt Rothwangl.
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