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Noch kein Schmerzensgeld eingeklagt. Unklarheit über Verjährung.

in Medienberichte

Ö1 Mittagsjournal, 10.03.2011
Nach wie vor hat es keine Klage gegen die katholische Kirche gegeben. Hauptgrund ist laut der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, dass die meisten Fälle von Missbrauch und Misshandlungen rechtlich verjährt sind. Ein Experte für Schadenersatzrecht sagt aber, die Verjährung dürfte bei Verfahren um Schmerzensgeld gegen die Kirche keine Rolle spielen.

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