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OLG Innsbruck bestätigt nun: Sexuelle Misshandlung im Kloster Mehrerau zivilrechtlich nicht verjährt

in Prozesse

(30.4.13, Wien) Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt begrüßt das Urteil des OLG Innsbruck, das nun in zweiter Instanz bestätigt hat, dass Verjährung bei sexueller Misshandlung nicht gelten muss. Der Verjährungs-Einwand war durch das Kloster Mehrerau vorgebracht worden, das OLG hat diesem Einwand nicht stattgegeben. “Dieses Urteil ist richtungsweisend und wird weitere Klagen von Betroffenen nach sich ziehen“ zeigt sich Sepp Rothwangl von der Plattform zuversichtlich. Während es in diesem Fall zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Kloster kam, ist die zweite Schadenersatz-Klage eines Betroffenen noch anhängig.