betroffen.at

Missbrauchsopfer: NR-Präsidentin Prammer macht gemeinsame Sache mit kirchlichen Täterschützern

in Medienberichte

Verhöhnung von Opfer und Demokratie durch parlamentarische Seligsprechung der kirchlichen Schadensabwicklung

Forderung: Prammer soll das Symposium absagen

Parlaments-Kirche-Posting

(Wien, 21.2.13, PUR) Nicht nur, dass es bis heute keine staatliche Kommission zur Aufklärung der kirchlichen Gewalt- und Missbrauchsverbrechen gibt – obwohl die Betroffenen dies seit langem fordern. Nun macht sogar das Parlament gemeinsame Sache mit der Kirche. Denn SPÖ-Nationalratspräsidentin Barbara Prammer lädt am 26. Februar 2013 gemeinsam mit der Klasnic Kommission der Erzdiözese Wien zu einem Symposium „Gewalt- und Missbrauchsprävention“. Im Rahmen des Symposiums wird die Klasnic Kommission sogar als „unabhängig“ tituliert, und das obwohl nun auch amtlich bestätigt wurde, dass diese Kommission Teil der Erzdiözese Wien ist: www.ots.at/presseaussendung

„Unabhängige Experten“
Der Zynik nicht genug: es werden Mitglieder der kirchlichen Missbrauchskommission als „unabhängige Experten“ referieren, darunter auch ein Opus-Dei Mitglied. „Betroffene wurden bei dieser sogenannten „Expertentagung“ ausgespart, wie schon so oft“, ärgert sich Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. „Das Demokratieverständnis der allerhöchsten parlamentarischen Würdenträger ist niederschmetternd: die umstrittene Klasnic-Kommission wird von NR-Präsidentin Prammer quasi parlamentarisch selig gesprochen. Wir fordern die Präsidentin daher auf, diese Veranstaltung abzusagen und sich statt dessen von Betroffenenseite zu informieren. Immerhin handelt es sich um das größte Verbrechen der 2. Republik“, so Rothwangl. Die wesentlichsten Kritikpunkte der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt: Opfer werden mit Almosen abgefertigt, Transparenz gibt es nicht und pädokriminelle Priester bleiben im Dienst. Das vom 15.-22. April zur Unterschrift aufliegende Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien fordert deswegen auch ein Gesetz zur staatlichen Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Gewaltverbrechen.

www.kirchen-privilegien.at

Pope Benedict ‚complicit in child sex abuse scandals‘, say victims‘ groups

in Medienberichte

guardian.co.uk Monday 11 February 2013

For the legions of people whose childhoods and adult lives were wrecked by sexual and physical abuse at the hands of the Roman Catholic clergy, Pope Benedict XVI is an unloved pontiff who will not be missed.

Victims of the epidemic of sex- and child-abuse scandals that erupted under Benedict’s papacy reacted bitterly to his resignation, either charging the outgoing pontiff with being directly complicit in a criminal conspiracy to cover up the thousands of paedophilia cases that have come to light over the past three years, or with failing to stand up to reactionary elements in the church resolved to keep the scandals under wraps.

From Benedict’s native Germany to the USA, abuse victims and campaigners criticised an eight-year papacy that struggled to cope with the flood of disclosures of crimes and abuse rampant for decades within the church. Matthias Katsch, of the NetworkB group of German clerical-abuse victims, said: „The rule of law is more important than a new pope.“

 

Zum Artikel [the guardian]

Sexueller Missbrauch – das lange Schweigen der Opfer

in TV & Filme

BECKMANN: Donnerstag, 17.01.2013 22:45 Uhr im Ersten

Pola Kinskis Vorwürfe gegen ihren Vater sorgen für Schlagzeilen: 14 Jahre lang hat der 1991 verstorbene Klaus Kinski seine Tochter missbraucht. Die Anschuldigungen rücken ein Thema in die Öffentlichkeit, über das oft geschwiegen wird. Gleichzeitig steht aktuell die katholische Kirche bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch Priester in der Kritik. Heftigen Streit löste jetzt die Entscheidung der deutschen Bischöfe aus, den Vertrag über eine Studie zum Missbrauchsskandal mit dem „Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen“ zu kündigen. Wie schwierig ist für Opfer der Schritt in die Öffentlichkeit? Und warum ist die Aufarbeitung der Verbrechen, egal ob sie in Familien oder Institutionen wie Schulen oder Kirchen begangen wurden, so mühsam?

Darüber diskutieren bei „Beckmann“ u. a.:
Pola Kinski (Schauspielerin), Andreas Huckele (Buchautor und ehem. Odenwaldschüler), Ursula Enders (Leiterin Beratungsstelle „Zartbitter e.V.“) und P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz).

https://youtu.be/SKJUsOXjbGU

Missbrauch: Streit über heikle Daten

in Missbrauch

wien.orf.at, 2.2.2013

Ein Missbrauchsopfer hat von der Datenschutzkommission der Republik in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche recht bekommen. Der Mann hatte von der Opferschutzanwaltschaft eine Auskunft gefordert, kontaktiert wurde er von der kirchlichen Datenschutzeinrichtung.
Der Mann hatte sich zuerst an die Opferschutzanwaltschaft sowie an die kirchliche Stiftung Opferschutz (die für die Entschädigungen aufkommt) gewandt, die Antwort kam jedoch von der kirchlichen Datenschutzkommission. Von dort hieß es, dass man lediglich über die Existenz von „Datenarten“ Bescheid wisse, allerdings nicht über Inhalte verfüge.

Missbrauchsopfer befürchtete „Datenleck“
Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewandt, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei, war die Begründung für die Kontaktaufnahme. Die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in „Zweifelsfragen“ die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege, hatte es geheißen.

Zum Artikel: wien.orf.at

Amtlich bestätigt: Klasnic Kommission ist Teil der Erzdiözese Wien

in Medienberichte

-Kirche hat vollen Zugriff auf sensible Opfer-Daten
-Heftige Kritik der ARGE Daten an kirchlichem Datenschutz

(Wien, 3.2.13, PUR) Nun ist es amtlich: jene Kommission, stets auf die eigene Unabhängigkeit gepocht hat und kirchliche Missbrauchsverbrechen aufklären sollte, ist in Wahrheit ein Teil der Erzdiözese Wien und somit in keiner Weise ‚unabhängig’. In einem aktuellen Bescheid der Datenschutzkommission der Republik Österreich, der nach der Anfrage eines Missbrauchsopfers erfolgte, heißt es:

1. Die sogenannte „Unabhängige Opferschutzkommission“ ist organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien und muss deswegen selbst keine Datenschutzgesetze einhalten
2. Die österreichische Bischofskonferenz unterliegt ebenso wie alle anderen Organisationen dem Datenschutzrecht und muss per Bescheid, entgegen ihrer bisherigen Weigerung, allen Betroffenen Auskunft über Art und Inhalt der gespeicherten Daten erteilen.

ARGE Daten: Grundrechte von Opfern massiv verletzt
Die Klasnic-Kommission hatte bisher die Aushändigung von Daten an Missbrauchsopfer u.a. mit dem Argument der kirchenrechtlichen „geistlichen Verschwiegenheitspflicht“ verweigert. „Der Bescheid der Datenschutzkommission offenbart schwere Mängel in der Umsetzung des Datenschutzgesetzes durch die katholische Kirche “, kritisiert Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. „Mit der Konstruktion einer ‚innerkirchlichen
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Liebe Deinen Nächsten…

in Medienberichte

kurier.at, 24.1.2013

„Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst“, heißt es in der Bibel. Ein Pater aus Vorarlberg hat das Zitat über Jahre hinweg zu wörtlich genommen und sehr frei interpretiert. Zudem hat er Liebe mit sexuellem Missbrauch verwechselt.
Pater Johannes aus dem Bregenzer Kloster Mehrerau soll mehrere Kinder sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Als Lehrer und Regens des Kloster-Gymnasiums. Der Mann ist geständig und wurde dennoch nie dafür verurteilt.

Das Kloster muss von seiner Vergangenheit gewusst haben. Jahrzehntelang wurde darüber geschwiegen. Was Pater Johannes wiederum ermöglichte, Kinder zu missbrauchen. Bereits 1968 war Pater Johannes wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes bedingt zu vier Monaten schweren Kerkers verurteilt worden. Anfang der 1970er-Jahre wurde er dennoch als Lehrer im Stiftsgymnasium aufgenommen. Das Zisterzienser-Stift ließ den Pädophilen wieder auf Kinder los. Erst im Jahr 2004 kam seine pädophile Neigung erneut ans Tageslicht. Der Polizei gestand Pater Johannes, von etwa 1970 bis 1982 „fünf bis zehn Schüler wiederholt sexuell missbraucht“ zu haben. Das Gericht musste ihn dennoch ziehen lassen. Wegen Verjährung. Trotz Geständnisses.
Zum Artikel: kurier.at

Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

in Prozesse

orf vorarlberg, 23.1.2013

In den beiden Zivilverfahren ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Kloster Mehrerau, hat das Landesgericht Feldkirch per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt. Der Anwalt des Klosters will empfehlen, die Entscheidung zu bekämpfen.

Wie die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ am Mittwoch mitteilte, hat das Landesgericht Feldkirch in beiden Fällen per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt. Dies wird von Landesgerichtspressesprecher Reinhard Flatz bestätigt. Die geschilderten Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 bzw. 1982 zugetragen. Noch offen ist die Haftungs- bzw. Entschädigungsfrage.

Video:
Im Video zu sehen: Sanjay Doshi (Anwalt der Opfer), Bertram Grass (Anwalt des Klosters); Beitrag von Birgit Hackspiel, Tobias Becker, Christina Lachner

Doshi: Klage noch rechtzeitig vor Verjährungsfrist
Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58-bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Hinsichtlich der Verjährung der Vorfälle gab der 58-Jährige vor Gericht an, dass ihm erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 die Übergriffe wieder bewusst geworden seien. Im Fall des 46-Jährigen erklärte Anwalt Sanjay Doshi, der beide Opfer vertritt, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Das Landesgericht Feldkirch folgte offenbar dieser Argumentation – für die Kläger ein „großartiger Teilerfolg“, so Doshi.
Audio:
Audio: Bertram Grass, Anwalt des Klosters
Zum Artikel: vorarlberg.orf.at

Mehrerau: Erstmals Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

in Prozesse

vorarlberg online, 23.1.2013

In den beiden Zivilverfahren ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau ist eine erste Entscheidung gefallen: Wie die “Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt” am Mittwoch mitteilte, hat das Landesgericht Feldkirch in beiden Fällen per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt.
Dies wurde von Landesgerichtspressesprecher Reinhard Flatz auf APA-Anfrage bestätigt. Die geschilderten Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 bzw. 1982 zugetragen. Noch offen ist die Haftungs- bzw. Entschädigungsfrage.

Klage rechtzeitig eingebracht
Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58- bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Hinsichtlich der Verjährung der Vorfälle gab der 58-Jährige vor Gericht an, dass ihm erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 die Übergriffe wieder bewusst geworden seien. Im Fall des 46-Jährigen erklärte Anwalt Sanjay Doshi, der beide Opfer vertritt, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Das Landesgericht Feldkirch folgte offenbar dieser Argumentation.
Zum Artikel: www.vol.at

Erstmals Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

in Medienberichte

Ansprüche zweier Missbrauchsopfers gegen das Kloster Mehrerau sind nicht verjährt.

(Bregenz, Wien: 23.1.2013. PUR) – Christian C. und Bruno G. (Namen geändert) haben zu Jahresbeginn 2012 am Landesgericht Feldkirch gegen das Kloster Mehrerau in Bregenz Zivilrechtsklagen auf Schmerzengeld und Verdienstentgang in der Höhe von Euro 200.000.- bzw. 135.000.- eingebracht. Beide Kläger wurden als Schüler von Pater Johannes B. schwer sexuell missbraucht. Der Täter war schon 1968 wegen sexueller Gewalt gegen einen Buben strafrechtlich verurteilt worden und wurde trotzdem vom Kloster beschäftigt. Entgegen dem Verjährungseinwand durch das Kloster, stellte das Gericht nun fest, dass beide Fälle (1968, 1982) nicht verjährt sind.

Täter im Ausland versteckt
Konsequent hat das Kloster Mehrerau eine Aufklärung der Missbrauchsfälle zu verhindern versucht. Abt Anselm van der Linde und sein Prior bestätigten vor Gericht, den Aufenthaltsort des Täters im Ausland zu kennen, verweigerten jedoch die Bekanntgabe der Adresse. Demzufolge konnte das Gericht den Täter nicht als Zeuge zu den Missbrauchsfällen sowie zum Wissen seiner Mitbrüder befragen.

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Kirchenaustritte: Anzahl der Kirchenmitglieder bald auf Sektenniveau?

in Medienberichte

Verluste auf allen Ebenen. Öffentliche Subventionen an die Kirche nicht mehr zu rechtfertigen.

Kirchenaustritt ist längst zum Massenphänomen geworden: Die Kirchenaustritte von 2012 sind die dritthöchsten überhaupt. „Schönreden hilf nichts: In den letzten drei Jahren sind 200.000 Menschen aus der Kirche ausgetreten“, kommentiert Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien, die Zahlen. „Ohne den Zwangseintritt von Babys und Kindern im Rahmen der Taufe wäre in einer Generation die katholische Kirche Österreichs etwa auf dem Niveau der Zeugen Jehovas.“ Im vergangenen Jahr, das relativ frei von größeren Kirchenskandalen war, sind mehr Menschen ausgetreten als in den ‚Skandal‘-Jahren. Das zeigt: „Die Menschen brauchen die Kirche längst nicht mehr. Es braucht auch keinen speziellen Skandal mehr, damit die Menschen die Kirche in Scharen verlassen.“ Die kirchliche Bedeutungslosigkeit manifestiert sich auch in anderen Zahlen (seit 2003): Im dramatischen Rückgang an Kirchenbesuchern (minus 23%) und in der schwindenden Nachfrage anderer kirchlicher Dienst-Leistungen wie Taufe (minus 10%), Erstkommunion (minus 21%), Firmungen (minus 15%) und sogar die Nachfrage nach kirchlichen Begräbnissen ist stark zurückgegangen (minus 10%). Auch die Priesterzahlen dezimieren sich dramatisch: es gibt kaum Nachwuchs und die aktiven Priester werden immer älter, müssen aber immer mehr Gemeinden übernehmen.
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