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Prozess: Missbrauchsopfer gegen Mehrerau

in Medienberichte

Am Landesgericht Feldkirch hat der Zivilprozess eines 57-Jährigen gegen das Kloster Mehrerau begonnen. Der Mann verlangt 200.000 Euro Schmerzengeld, weil er als Schüler von einem Priester über drei Jahre hinweg vergewaltigt worden sei. Der Priester, dem der Missbrauch vorgeworfen wird, ist angeblich bereits 1967 einschlägig verurteilt worden. Der 57-Jährige weinte vor Gericht und meinte, ihm seien 40 Jahre Lebensqualität verloren gegangen. Der Prozess wurde vertagt.
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Missbrauch: Neue Klage gegen das Kloster Mehrerau

in Medienberichte

Ein ehemaliger Internatsschüler klagt das Vorarlberger Kloster auf 135.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang. Es ist die zweite Klage dieser Art.

Das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau sieht sich mit einer weiteren Zivilgerichtsklage eines ehemaligen Internatsschülers konfrontiert. Der Kläger verlangt 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang, außerdem solle das Kloster auch für zukünftige Schäden haften. Der Mann wird von mindestens 20 ehemaligen Mitschülern unterstützt, teilte die Gruppe rund um das Opfer am Montag in einer Aussendung mit.

Es sei in den vergangenen Monaten klar geworden, dass in Schule und Internat des Klosters Mehrerau über rund 15 Jahre hinweg sexuelle Gewalt an Schülern ausgeübt worden sei, erklärte Philipp Schwärzler als Sprecher der Gruppe.
Priester trotz Verurteilung in der Jugendarbeit
Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Priester, der bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen strafrechtlich verurteilt worden sei. Dennoch habe das Kloster den Pater bis 1982 weiterhin in der Jugendarbeit eingesetzt. „Das Kloster hat den verurteilten Sexualstraftäter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, daher steht es unserem Verständnis nach auch in der Verantwortung“, sagte Schwärzler.
Die Gruppe beruft sich unter anderem darauf, dass die Verjährung im Falle ihres Mitschülers nicht greife. „Nachdem die letzte sexuelle Gewalthandlung an dem Mann im März 1982 erfolgte, wurde die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht“, erklärte dazu Rechtsanwalt Sanjay Doshi, der den Mann vertritt.
Erste Klage im Jänner
Eine erste Zivilgerichtsklage gegen das Kloster Mehrerau ist im Jänner bekanntgeworden. Ein heute 57-Jähriger, der eigenen Angaben zufolge in den 1960er Jahren von demselben Pater vergewaltigt wurde, fordert vom Kloster 200.000 Euro. Das Kloster stellt sich allerdings auf den Standpunkt, nicht für das vorsätzliche Handeln einzelner Mitglieder zu haften.
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Weitere Klage gegen Kloster Mehrerau

in Medienberichte

Unterstützt von einer Gruppe von Mitschülern brachte eines der vielen Missbrauchsopfer von Zisterzienserpater Johannes Brigl eine Zivilrechtsklage gegen das Kloster Mehrerau ein

(Wien, Bregenz, 19.3.12, PUR) – Bruno G. (Name geändert) klagt am LG Feldkirch wegen der durch Pater Johannes Brigl erlittenen sexuellen Gewalt und deren Folgen vom Kloster Mehrerau Schmerzengeld und Verdienstentgang in der Höhe von Euro 135.000.- ein und begehrt die Feststellung, dass ihm das Kloster für künftige Schäden haftet. Er wird dabei von einer Gruppe ehemaliger Mitschüler unterstützt.

Mit der medialen Berichterstattung der letzten Wochen kam zu Tage, dass es in der Schule und im Internat des Klosters Mehrerau über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren zu einer großen Anzahl von sexuellen Gewalthandlungen an Schülern durch Pater Johannes gekommen ist. Zudem wurde erstmalig bekannt, dass Pater Johannes schon 1967 wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen strafrechtlich verurteilt wurde. Trotzdem setzte das Kloster Mehrerau Pater Johannes weiterhin in der Jugendarbeit ein.

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NL: Kirche ließ in 50ern Missbrauchsopfer kastrieren

in Medienberichte

Die katholische Kirche der Niederlande hat einem Medienbericht zufolge in den 50er Jahren mehrere Jugendliche kastrieren lassen, um deren angebliche homosexuelle Neigungen „zu heilen“. Wie die Zeitung „NRC Handelsblad“ gestern schrieb, sind mindestens zehn solcher Fälle bekannt.

Dabei habe es sich um Minderjährige gehandelt, die zuvor in katholischen Schulen und Internaten von Kirchenangehörigen sexuell missbraucht worden seien. Die chirurgischen Eingriffe seien in kirchengeführten psychiatrischen Kliniken vorgenommen und mit dem Ziel begründet worden, die Kinder „von ihrer Krankheit zu befreien“.
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Horrorkloster Kremsmünster

in Betroffene berichten, Medienberichte

Prügel, Schusswaffen, sexueller Missbrauch: 40 Schüler des Stifts Kremsmünster klagen an
Das Benediktinerstift Kremsmünster war für Hunderte Klosterschüler bis in die neunziger Jahre die Hölle. An der Tagesordnung: systematische Gewaltexzesse, sexueller Missbrauch, emotionale Zermürbung. Ein pädophiler, schwer bewaffneter Mönch stand als Konviktsdirektor an der Spitze eines ­sadistischen Regimes. Ihm droht nun die Anklage. profil liegt der Gerichtsakt vor.
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Der Streit um die ewige Ruhe

in Allgemein, Medienberichte

Die römisch-katholische Bischofskonferenz in Österreich hat eine jahrzehntelange Praxis legalisiert. Ausgetretene sollen ab sofort auch hochoffiziell ein kirchliches Begräbnis erhalten können. Der Schritt stößt nicht auf ungeteilte Begeisterung. Konfessionsfreie fürchten, dass vermehrt Tote durch Begräbnisse nachträglich wieder zu Katholiken gemacht werden sollen.
Diese Woche wurde bekannt, dass Ex-Katholiken sozusagen einen Rechtsanspruch auf ein kirchliches Begräbnis haben, wenn sie diesen Wunsch zu Lebzeiten geäußert haben. Wünschen sich nur die katholischen Verwandten eine kirchliche Begleitung, darf der Pfarrer ab sofort auch hochoffiziell auf säkularen Begräbnisfeiern auftreten: „Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am Grab, jedoch keine eigene Messfeier. Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat, „kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, dann ist das zu respektieren“. In solchen Fällen kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter die Angehörigen hinter dem Sarg und ohne liturgische Gewänder begleiten, „um mit ihnen zu beten“, schreibt die katholische Agentur Kathpress in einer Meldung.

Sepp Rothwangl,
Sprecher der Plattform Betroffene Kirchlicher Gewalt reagiert emotional. Er erinnert sich an das Begräbnis seiner Mutter vor wenigen Monaten. „Meine Mutter und unsere Familie haben sich bewusst für eine Einäscherung und eine schlichte aber würdige Verabschiedung ohne katholischen Humbug entschieden. Ihre Eindruck schindende Anbiederung am Sarg meiner Mutter hat nur aus Rücksichtnahme auf meine Brüder nicht mit Ihrer Rausweisung durch mich geendet. Auch das Gebimmel ihrer Kirchenglocken vor und nach der Trauerfeier war obsolet, störend und rücksichtslos“, schreibt er in einem Mail an jenen Pfarrer, der die Zeremonie begleitete – und spricht damit ein Problem an, das der Bischofskonferenz offenbar entgangen ist. Was tun, wenn sich Angehörige nicht einigen können?
Rothwangls Familie ist kein Einzelfall: Ein Teil kann besonders katholisch sein, der andere betont konfessionsfrei oder atheistisch. Die Entscheidung um die letzte Ruhe des oder der Verstorbenen würde einen Streit auslösen und möglicherweise zur Machtprobe führen. Mit dem Trost, der gespendet werden soll, wäre es in dem Fall nicht weit her.
Christoph Baumgarten/Humanistischer Pressedienst

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Missbrauch in Mehrerau: Zuerst vertuschen dann auf Verjährung bestehen

in Medienberichte

Kloster stellte strafrechtlich verurteilten Pädophilen ein und will jetzt nicht verantwortlich sein dafür
Presseinformation vom 21.2.2012 der Plattform betroffener kirchlicher Gewalt
(Wien, Bregenz, 21.2.2012) Als „blanken Zynismus“ bezeichnet Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt die Vorgehensweise des Klosters Mehrerau. Dieses hat sich nach der Entschädigungsklage eines dort mehrfach vergewaltigten Zöglings nun auf Verjährung berufen. „Mehrerau hat einen wegen Missbrauchs verurteilten Pater in seine Dienste genommen, die daraufhin innerhalb der eigenen Klostermauern erfolgte sexuelle Gewalt systematisch vertuscht und wendet nun Verjährung ein“ so Rothwangl. Das Kloster hafte selbstverständlich für die Indienststellung eines wegen Missbrauchs verurteilten Sexualstraftäters. Die Kirchenstrategie, Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche nicht durch unabhängige Gerichte klären zu lassen, ist damit einmal mehr offengelegt.

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Kongress Kinderrechte-Kinderschutz

in Veranstaltungen

Veranstaltungshinweis:
Freitag 02.03.2012 bis Sonntag 04.03.2012
Sigmund Freud Privat Universität
Adresse: 1030 Wien, Schnirchgasse 9a, Festsaal im 2. Stock.

Programm: shg-os, [download pdf]

Das Stift der Macht

in Betroffene berichten, Medienberichte

Jahrhundertelang hat sich das Stift Admont in einer perfekten Inszenierung der eigenen Macht geübt. Mit den Missbrauchsvorwürfen tut man sich sichtlich schwer

Admonts Bürgermeister Günther Posch (ÖVP) hatte sich vor einigen Jahren mit der mächtigsten Institution seiner Gemeinde angelegt und damit Anfang 2004 beinahe ein Tabu gebrochen. Eine Tochterfirma von Stift Admont, so erklärte Posch damals öffentlich, habe einen Schwarzbau errichtet, die kirchliche Institution verlange von der Gemeinde teure Sonderkonditionen, ein ÖVP-Gemeinderat sei von seinem Arbeitgeber Stift Admont „bedrängt“ worden, und Gewerbebetrieben sei mit Repressalien gedroht worden. „Derartige Dinge haben in einer Demokratie nichts verloren“, wurde der Bürgermeister damals im Lokalteil der Kleinen Zeitung zitiert. Sein vehementes Auftreten gegen das Stift Admont sollte ihm jedoch nicht schaden – ganz im Gegenteil: Bei den Gemeinderatswahlen ein Jahr später konnte er seine absolute Mehrheit sogar noch ausbauen. „Vielleicht war das Wahlgeheimnis ein bisschen die Möglichkeit, das zu zeigen, was man öffentlich nicht sagt“, sagt Posch heute. Mittlerweile seien jedoch alle Konflikte völlig beigelegt, ergänzt der seit 1990 amtierende Ortschef, zuletzt hätten Benediktinerstift und Marktgemeinde etwa bei einem aktuellen Hotelprojekt hervorragend kooperiert.

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Wieso wird Kirche von Sparpaketen stets ausgespart?

in Medienberichte

1250 Kirchenbedienstete werden aus Steuermitteln bezahlt!

Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die jährlichen Staatsausgaben für die Kirchen in Österreich sich auf geschätzte 2 Milliarden (ohne Gesundheitsbereich) jährlich belaufen http://derstandard.at/1328162577961/3-Milliarden-Euro-kolportiert-Wie-der-Staat-die-Kirche-finanziert
Das sei „mit Sicherheit zu hoch“, sagt Michael Prüller, Sprecher der Diözese Wien. Die Kirche habe zwar keine eigenen Schätzungen, aber diese Summe sei auf jeden Fall zu hoch gegriffen.
„Verwunderlich“ findet Niko Alm von der Initiative gegen Kirchenprivilegien diese Aussage. „Beim Thema Kirchenfinanzen herrscht trotz der enormen Summen völlige Intransparenz, offensichtlich auch in den eigenen Reihen. Trotzdem will Prüller wissen, dass die angegebene Summe jedenfalls zu hoch sei. Während der Staat bei Bildung und Sozialem massiv einspart, werden die Kirchenpfründe nicht angetastet.“ Auch 1250 Kirchenbedienstete (Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, 4. Gehaltsstufe) werden jedes Jahr aus Steuermitteln finanziert, es stellt sich die Frage, warum die Kirche hier ihre Mitarbeiter nicht selbst bezahlt.

R.k. Kirche: Verjährung gilt für Missbrauch nicht für Privilegien
Und Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt ergänzt: „Die Kirche lässt sich ja eine „Entschädigung“ für den, schon unter Joseph des Zweiten, enteigneten Religionsfonds zahlen, obwohl sie dafür durch die Einführung der Kirchensteuer längst entschädigt wurde. Diese jährlichen Zahlungen sind unbefristet, indexangepasst und verjähren nicht. Anders bei den tausenden Opfern kirchlicher Gewalt: hier wurde geleugnet, systematisch vertuscht und jetzt, wo die ersten Betroffenen Klagen einbringen wollen, will man sich, trotz klarer Beweislage und Geständnisse, hinter der Verjährung verstecken.“ Rothwangl fordert Kardinal Schönborn daher auf, im Falle zivilrechtlicher Klagen auf den Verjährungseinwand zu verzichten. „Das hatte der Kardinal ursprünglich angekündigt, doch nun wendet sein Anwalt zum wiederholten Male die Verjährung ein. Herr Kardinal, stehen Sie im Interesse der Gerechtigkeit zu ihrem Wort!“
www.kirchen-privilegien.at
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