betroffen.at

Protest gegen Groer-Denkmal: Pfarrer bezieht Stellung

in Medienberichte

profil.at, 21.11.2014
378517_eIn der oberösterreichischen Gemeinde Hohenzell bei Ried im Innkreis formiert sich Protest gegen ein Denkmal für den verstorbenen ehemaligen Wiener Erzbischof Hans Hermann Groer.
Es erinnert seit Jahren daran, dass Groer in der Hohenzeller Kirche 1989 für ungeborene Kinder gebetet hat. 1995 musste Groer wegen Missbrauchs von Zöglingen zurücktreten. In profil bezieht Pfarrer Josef Bauer erstmals Stellung. Er will die Gedenktafel nicht entfernen lassen: „Es hat keine gerichtliche Verurteilung Groers stattgefunden. Ich kannte ihn persönlich und kann mir nicht vorstellen, dass an den Vorwürfen etwas dran ist.“

An der Kirchenwand in Hohenzell prangt – ausgerechnet – der Beginn eines Bibelzitats aus dem Matthäus-Evangelium: „Wer aber eines von diesen Kleinen…“, in der Bibel heißt es weiter: „…die an mich glauben, ärgern wird, dem wäre nütze, dass ein Mühlstein an seinen Hals gehängt, und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde.“ Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt brachte aus Protest einen Mühlstein mit dem Foto Groers an dem Denkmal an. „Es soll an die Verbrechen Groers erinnern, die weiterhin von seinen Anhängern geleugnet werden“, sagt Sepp Rothwangl (siehe Bild), der Obmann der Plattform.
zum Artikel: www.profil.at

Groer Denkmal zum Mahnmal umfunktioniert

in Pressemeldungen

Gedenktafel an Kirchenmauer löst Empörung bei Missbrauchsopfern aus

(Ried i.I, Wien, 21.11.14, PUR) An der Kirche in der oberösterreichischen Gemeinde Hohenzell bei Ried i. Innkreis wurde einem Denkmal zu Ehren des verstorbenen Kardinals Hans Hermann Groer neuer Sinn verliehen. Dort wurde ein künstlerisch gestaltetes Relief montiert. Es soll daran erinnern, dass der Kirchenfürst dort im Jahre 1989 für Ungeborene gebetet hat. Darunter prangt das Bibelzitat: „Wer aber eines von diesen Kleinen“, aus dem Matthäus-Evagelium 18:6-16. Die zweite Hälfte des Bibelzitates fehlt aber vorsorglich. Dort heißt es: „Wer aber irgend eines dieser Kleinen, die an mich glauben, ärgern (Anm: gemeint ist missbrauchen) wird, dem wäre nütze, dass ein Mühlstein an seinen Hals gehängt, und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde.“

Groer erhält Mühlstein umgehängt

Der Dorfpfarrer von Hohenzell weigerte sich auf Anfrage eines empörten Betroffenen, diese scheinheilige Tafel, die Groers sexuelle Missbrauchsverbrechen leugnet, abzumontieren. Daher hat die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt dieses Mahnmal nun entsprechend dem eingemeißelten Bibelzitat erweitert und einen Mühlstein angebracht, aus dessen Mitte der Hals und das Antlitz Kardinals Groers ragen. Es soll an die Verbrechen Groers erinnern, die weiterhin von seinen Anhängern verleugnet werden.

Aufhebung der Verjährungsfrist nach Missbrauch gefordert

Der Mühlstein gebührt lt. Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform auch jenen, die durch ihre menschenverachtende Haltung tausende Betroffene in den Ablauf der Verjährungsfrist trieben. Dass sich seit Groer an der kirchlichen Verantwortungslosigkeit nichts gebessert hat, zeigen auch jüngste Fälle wie jener des Göttweiger Pfarrers, der auf Twitter Burschen zur Prostitution verleiten wollte und der seine Priesterweihe von Bischof Küng selbst erhielt. Erst als die Fälle medienbekannt worden sind, wurde der Pfarrer abgezogen. Küng ist Vorsitzender der Stiftung Opferschutz und verwaltet – auftraggeberseitig – auch die Gelder der Klasnic-Kommission. Ebenso unterstreicht das umfunktionierte Mahnmal die Forderungen der Plattform: Aufhebung der Verjährungsfrist nach sexueller Misshandlung, unabhängige Aufarbeitung der Verbrechen und angemessene Entschädigung durch ein Schiedsgericht.
www.betroffen.at

Pressefotos:

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Kinderporno-Verdacht: Wiener Priester suspendiert

in Missbrauch

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt deckt auf: wieder Kinderporno-Verdacht um Wiener Priester
derstandard.at, 12. November 2014, von Markus Rohrhofer

Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Wien – Computer beschlagnahmt
Wien – Vergangenen Freitag bekam der Pfarrer einer katholischen Kirche in Wien-Simmering unerwarteten Besuch. An der Tür des Gotteshauses standen aber nicht Rat und Trost suchende Schäfchen, sondern mehrere Exekutivbeamte, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien eine Hausdurchsuchung in Hochwürdens Gemächern durchzuführen hatten. Die Anschuldigungen wiegen schwer: Es soll zu sexuellen Übergriffen durch den Geistlichen auf einen Jugendlichen gekommen sein, und auf mittlerweile beschlagnahmten PCs soll sich kinderpornografisches Bildmaterial befinden.

Staatsanwaltschaft bestätigt Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt auf Anfrage, dass „ein entsprechendes Verfahren anhängig“ ist. Sprecherin Nina Bussek: „Bei einer Hausdurchsuchung am vergangenen Freitag wurden mehrere Datenträger sichergestellt.“ Grund für die Hausdurchsuchung sei der Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Die Auswertung der Daten sei im Moment im Laufen, aber es bestehe der Verdacht, dass es sich um kinderpornografisches Material handle.
Zum Artikel: derstandard.at

Beispielhaft: Chicagos Kardinal publiziert Missbrauchsdossier

in Missbrauch

religion.orf.at, 7.11.2014

Diesem Beispiel wird die Klasnik-Kommission auch bald folgen müssen, wenn die Kirche glaubwürdig sein will:

Die Erzdiözese Chicago (US-Bundesstaat Illinois) hat am Donnerstag (Ortszeit) Tausende interne Dokumente zum Thema sexueller Missbrauch durch Priester – und dessen Vertuschung – zugänglich gemacht.
Die Veröffentlichung der bisher zurückgehaltenen Dokumente war von Kardinal Francis George (77) versprochen worden, dessen Amtszeit vor kurzem endete. Wie die Zeitung „New York Times“ (Freitag-Ausgabe) berichtet, umfasst das Dossier insgesamt rund 15.000 Seiten, die Missbrauchsvorwürfe und Untersuchungen gegen 36 Priester aus den vergangenen Jahrzehnten dokumentieren. Viele der Beschuldigten, deren Namen schon vorher bekannt waren, sind zwischenzeitlich verstorben.
„Wir können die Vergangenheit nicht ändern, aber wir hoffen, dass wir das Vertrauen durch einen ehrlichen und offenen Dialog wiederaufbauen können“, so George in einer Stellungnahme, und: „Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen und eine Sünde.“

Zum Artikel: religion.orf.at

Stift Kremsmünster: Urteil gegen „Pumpgun-Pater“ rechtskräftig

in Missbrauch, Prozesse

derstandard.at, 6. November 2014, von Markus Rohrhofer

Kremsmünsterer Ex-Konviktsdirektor wegen Übergriffen zu zwölf Jahren verurteilt
Linz – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster zurückgewiesen. Der heute 81-Jährige Pater A. war im Sommer 2013 wegen gewalttätiger und sexueller Übergriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun liegt es am Oberlandesgericht Linz endgültig über die Strafhöhe zu entscheiden. Aber auch darüber, ob der 81-Jährige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in erster Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.
Der heilige Schein
Für jene, denen Pater A. über Jahre seine ganz besondere „Fürsorge“ zukommen ließ, ist das nun rechtskräftige Urteil wohl eine späte Genugtuung

Zum Artikel: derstandard.at

„Geh auf den Strich, das lohnt sich in deinem Alter“

in Medienberichte, Missbrauch

In der Jugendarbeit tätiger Pfarrer twittert auf anonymen Account homosexuelle Neigung

(Pyhra, Wien, 30.9.14, Sperrfrist 17.00) Pater P. aus NÖ hat seltsame Vorlieben. Neben intensivem Bierkonsum am Oktoberfest pflegt er zwei Twitteraccounts: Auf jenem der Pfarrgemeinde postet er Belange der Pfarrgemeinde, auf dem anderen (P!U5 – zwischenzeitlich gelöscht) geht er seinen privaten Neigungen nach. Diese erscheinen bedenklich, geht es doch bei den krassesten Tweets um „Stricherdienste“: einem offensichtlichen jugendlichen Burschen empfiehlt er, als Stricherjunge zu arbeiten. Gerne reimt er auch: „Mark, der treibt´s im Park“ und viele weitere zweideutige Tweets, meist an junge Burschen mit homosexueller Neigung gerichtet. Auch das Foto eines Buben mit nacktem Oberkörper und umgehängtem Kreuz postet Pater P. ungeniert. Nun hat sich ein besorgter Vater aus der betroffenen Gemeinde an die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ gewandt, „denn wir haben in unserer Gemeinde sehr viele Ministranten und auch meine Kinder kommen einmal in dieses Alter“. Zuvor war Pater P. Religionslehrer in einer niederösterreichischen Volksschule. Er war auch dort vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Über sich selbst postet der Göttweiger Benediktiner und Absolvent des St. Pöltner Priesterseminars auch schon mal: „Fohlen mit Schlappschwanz. Kann nicht mehr“ und stellt seinen jugendlichen Tweetpartnern schlüpfrige Fragen: „wenn du schwul wärst, mit wem dann?“.

Zwtl: Kirche lässt in der Jugendarbeit jede Sorgfaltspflicht vermissen

„Wir vermuten hier jedenfalls den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“, erklärt Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Nach all den Missbrauchsskandalen ist es unfassbar, dass die Kirche ganz offensichtlich keinerlei Sorgfalt bei der Auswahl jener Geistlichen, die mit Kindern arbeiten, walten lässt.“ Der Staat dürfe nicht länger akzeptieren, dass die Kirche in den Schulen derart veranlagte Religionslehrer zulässt. „Allein schon die im Twitter Account zelebrierte Verherrlichung der Trinkgelage (Tweet: „knackevoll durch die Nacht“) am Oktoberfest ist für einen Religionslehrer inakzeptabel“, bekräftigt Rothwangl. Auch der zuständige Bischof Küng sei informiert worden „bis jetzt wurden jedoch keine nennenswerten Maßnahmen getroffen“ so Rothwangl. Die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt fordert aus aktuellem Anlass, dass der Kirche die personelle Entscheidungsmacht über die Religionslehrer aberkannt werden müsse. Wichtig wären auch unabhängige psychologische Eignungstests aller Kinder- und Jungendseelsorger. Außerdem bedankt sich Rothwangl bei jenen couragierten BürgerInnen, die sich an die Plattform wandten. „Nur durch hinschauen und ansprechen kann verhindert werden, dass die Kirche Missbrauch as usual vertuscht“, schließt Rothwangl.
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Irland: Gewalt gegen uneheliche Heimkinder

in Heimkinder, TV & Filme

ndr.de, Weltbilder, 02.09.2014, von Frank Jahn
Unverheirateten Müttern wurden nach der Geburt die Kinder weggenommen und in Heime gegeben, viele verwahrlosten, wurden krank und starben. Nun ermittelt eine staatliche Kommission.

Video: media.ndr.de

OPUS DEI bestreitet Beteiligung an Verbrechen sexueller Gewalt

in Missbrauch, Prozesse

Opus Dei, mit Sitz auf Petersplatz 6 in Wien 1. Bez., bestreitet etwas mit den Verbrechen zu tun zu haben, welche in der ORF 1 Hörbild Sendung „Petersplatz 6“ am 12. 4. 2014 ausgestrahlt wurde. Opus Dei hat das Grazer Rechtsanwaltsbüro Daghofer, Kaufmann, Lausegger beauftragt die Verbreitung dieser Sendung zu unterbinden und einen Antrag auf Gegendarstellung, eingebracht.

Diesem Antrag wurde Anfang August 2014 vom dafür zuständigen Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegeben. Diese Gegendarstellung wurde am 09.08.2014 vom ORF gesendet.

Mehrere youtube Sendungen mit dem Titel „Ö1-Pädophilie u. Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich““ dieses ORF Beitrages sind allerdings inzwischen im Netz, die nicht die Plattform Betroffener kirchliche Gewalt aufgeladen und auf die die Plattform auch keinen Einfluss hat.

„Unabhängige Opferschutzkommission“ kein irreführender Begriff (!)

in Prozesse

Wiener Anwalt hatte geklagt – Höchstgericht steht Bischofskonferenz zur Seite – mit äußerst dürftiger Begründung.

„Das Oberste Gericht ist anlässlich unserer Klage von seiner Entscheidungspraxis abgewichen, das ist sehr befremdlich“, kritisiert der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Renzl. Er hatte die Geschäftsführer der Werbeagentur „Dreischritt“, Waltraud Klansnic und Herwig Hösele, auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Deren Werbeagentur wurde von der österr. Bischofskonferenz beauftragt, die sogenannte „Unabhängige Opferschutzkommission“ (besser bekannt als „Klasnic-Kommission“) einzurichten. Der Vorwurf an die GF der Werbeagentur: der selbstverliehene Titel „Unabhängige Opferschutzkommission“ ist irreführend. „Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige staatliche oder internationale Einrichtung wie z.B. die Volksanwaltschaft oder die Europäische Kommission. „In Wahrheit wurde diese Kommission von der Kirche in Auftrag gegeben und bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend soll sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben haben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab“, sagt auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Achse hält

„Die OGH Urteilsbegründung ist nicht nachvollziehbar“, erläutert Rechtsanwalt Renzl: „Normalerweise sind Begriffe wie „Kommission“ nur für staatliche Einrichtungen zulässig. Oder aber es muss durch weitere Namensbeifügungen deutlich werden, dass der Rechtsträger nicht amtlich ist. An diese Vorgabe hat sich die Klasnic-Kommission nicht gehalten und die OGH Entscheidung dazu ist völlig nichtssagend.“ Auch Sepp Rotwangl ärgert sich: „Wir sind über diese Entscheidung sehr enttäuscht. Andererseits ist es nur folgerichtig, dass in einem Staat, welcher der Kirche erlaubt, ihre tausendfachen Verbrechen an Kindern selbst aufzuklären, auch der oberste Gerichtshof diese Linie indirekt mitträgt. Die Achse Kirche-Staat-Justiz hält: Eine künftige Generation wird sich dafür schämen“.

Recherche über Pädophile u. Missbrauch in der katholischen Kirche Österreich

in Missbrauch

Petersplatz 6

Eine Recherche über Pädophilie und Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich. Feature von Ute Maurnböck-Mosser

Tausende Kinder wurden in den vergangenen Jahrzehnten in kirchlichen Institutionen missbraucht. Von Priestern und Nonnen, die sich im System Kirche sicher wähnen konnten. Lange gab es keine Anzeigen, nur Gerüchte, was hinter den Mauern der Einrichtungen passiert. Erst seit den 1990er Jahren werden Opfer angehört.

Ö1 Hörbilder vom 12. April 2014
http://oe1.orf.at/programm/369144


Gegendarstellung

Opus Dei, mit Sitz auf Petersplatz 6 in Wien 1. Bez., bestreitet etwas mit den Verbrechen zu tun zu haben, welche in der ORF 1 Hörbild Sendung „Petersplatz 6“ am 12. 4. 2014 ausgestrahlt wurde. Opus Dei hat das Grazer Rechtsanwaltsbüro Daghofer, Kaufmann, Lausegger beauftragt die Verbreitung dieser Sendung zu unterbinden und einen Antrag auf Gegendarstellung, eingebracht.

Diesem Antrag wurde Anfang August 2014 vom dafür zuständigen Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegeben. Diese Gegendarstellung wurde am 09.08.2014 vom ORF gesendet.

Mehrere youtube Sendungen mit dem Titel „Ö1-Pädophilie u. Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich“ dieses ORF Beitrages sind allerdings inzwischen im Netz, die nicht die Plattform Betroffener kirchliche Gewalt aufgeladen und auf die die Plattform auch keinen Einfluss hat.