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Sexueller Missbrauch durch einen römisch-katholischen Pfarrer

in Allgemein, Missbrauch, Prozesse

Der erwachsene Kläger will von einer römisch-katholischen Erzdiözese und einer ihr zugehörigen Pfarre Schadenersatz, weil er in seiner Kindheit und Jugend von einem zwischenzeitig verstorbenen Pfarrer sexuell missbraucht worden sei.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und führte unter anderem aus, dass die „lange“, dreißigjährige Verjährungsfrist bei Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs nur gegenüber dem unmittelbaren Täter, nicht aber dann anzuwenden ist, wenn – wie hier – juristische Personen für die Taten einer natürlichen Person in Anspruch genommen werden.

OGH | 7 Ob 25/21h/26.01.2022
www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/sexueller-missbrauch-durch-einen-roemisch-katholischen-pfarrer/