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„Unabhängige Opferschutzkommission“ kein irreführender Begriff (!)

in Prozesse

Wiener Anwalt hatte geklagt – Höchstgericht steht Bischofskonferenz zur Seite – mit äußerst dürftiger Begründung.

„Das Oberste Gericht ist anlässlich unserer Klage von seiner Entscheidungspraxis abgewichen, das ist sehr befremdlich“, kritisiert der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Renzl. Er hatte die Geschäftsführer der Werbeagentur „Dreischritt“, Waltraud Klansnic und Herwig Hösele, auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Deren Werbeagentur wurde von der österr. Bischofskonferenz beauftragt, die sogenannte „Unabhängige Opferschutzkommission“ (besser bekannt als „Klasnic-Kommission“) einzurichten. Der Vorwurf an die GF der Werbeagentur: der selbstverliehene Titel „Unabhängige Opferschutzkommission“ ist irreführend. „Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige staatliche oder internationale Einrichtung wie z.B. die Volksanwaltschaft oder die Europäische Kommission. „In Wahrheit wurde diese Kommission von der Kirche in Auftrag gegeben und bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend soll sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben haben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab“, sagt auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Achse hält

„Die OGH Urteilsbegründung ist nicht nachvollziehbar“, erläutert Rechtsanwalt Renzl: „Normalerweise sind Begriffe wie „Kommission“ nur für staatliche Einrichtungen zulässig. Oder aber es muss durch weitere Namensbeifügungen deutlich werden, dass der Rechtsträger nicht amtlich ist. An diese Vorgabe hat sich die Klasnic-Kommission nicht gehalten und die OGH Entscheidung dazu ist völlig nichtssagend.“ Auch Sepp Rotwangl ärgert sich: „Wir sind über diese Entscheidung sehr enttäuscht. Andererseits ist es nur folgerichtig, dass in einem Staat, welcher der Kirche erlaubt, ihre tausendfachen Verbrechen an Kindern selbst aufzuklären, auch der oberste Gerichtshof diese Linie indirekt mitträgt. Die Achse Kirche-Staat-Justiz hält: Eine künftige Generation wird sich dafür schämen“.