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Warum Lukas 17?

in Allgemein

Die Frühjahrsvollversammlung der Österreichische Bischofskonferenz stellt ihrer viel gelobten Presse-Erklärung vom 4. März 2010 das Bibelwort Lukas 17 voraus. Dieses Wort Jesu sei „zum Thema Missbrauch eine klare Vorgabe“:

„Es ist unvermeidlich, dass Ärgernisse kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet. Es wäre besser für ihn, man würde ihn mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer werfen, als dass er einen von diesen Kleinen zum Bösen verführt. Seht euch vor!“ (Lk 17,1-2)

Wieder einmal greift man auf ein Bild zurück, in welchem der „Kleine“ nicht beschädigt, verletzt oder vergewaltigt, sondern „zum Bösen verführt“ wird .

Zufall? Fahrlässigkeit? Oder zeigt sich in der Auswahl dieses Bibelzitates und dieser Übersetzung wieder einmal etwas über das Verständnis der römisch-katholischen Kirche vom sexuellen Missbrauch?

Wenn man dieses Zitat schon unbedingt mit sexuellem Missbrauch in Verbindung bringen will, so hören wird doch in dieser Textwahl einmal mehr, dass das missbrauchte Kind selbst sich mitschuldig macht und sündigt. Der Täter ist nicht Vergewaltiger, sondern lediglich „Verführer“. Und er verführt das Kind zu einer gemeinsamen Sünde.

Diese Sicht ist bereits aus der Definition des sexuellen Missbrauchs in der Motu proprio des verstorbenen Papstes aus dem Jahr 2001 hinlänglich bekannt. Hier wurde das Delikt des sexuellen Missbrauch folgendermaßen umschrieben: „Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen“ .

Nun ist einerseits interessant, wie man mit der Auswahl einer Übersetzung bestimmte Nuancen eines Ursprungstextes betont oder vernebelt. Interessanter ist, warum man überhaupt diese Textpassage auswählt.

Wem nützt die Massivität des Bildes vom „Verführer“, dem ein Mühlstein um den Hals gebunden und der im See ertränkt wird?

Zu Recht ist gefragt worden, ob die Bischofskonferenz sich in einem momentanen Eifer für die Einführung der Todesstrafe bei sexuellem Missbrauch einsetzen wolle. Aber das kann nur jemand fragen, der nicht weiß, wie es an der abgebrochenen Bibelstelle weitergeht:

„Seht euch vor! Wenn dein Bruder sündigt, weise ihn zurecht; und wenn er sich ändert, vergib ihm.
Und wenn er sich siebenmal am Tag gegen dich versündigt und siebenmal wieder zu dir kommt und sagt: Ich will mich ändern!, so sollst du ihm vergeben.“ (Lk 17,3-5)

Es geht in dieser Bibelstelle also darum, dass der sündige Bruder zurechtgewiesen werden solle. Wenn er sich aber gebessert habe, so sei ihm zu vergeben. Selbst, wenn er „sieben Mal täglich“ an mir sündigen würde und siebenmal wiederkäme, um zu sagen, dass er sich ändern wolle – so solle ich ihm vergeben!

Diese Wendung, die uns die Bischofskonferenz vorenthält, macht doch staunen. Welche Botschaft geben uns die römisch-katholischen Hirten hier auf den Weg mit? Dem Sünder, der reuig ist, aber immer wieder fehlt – dem sollen wir vergeben. Das ist ein wahrlich christlicher Gedanke. Aber warum bringt es die Bischofskonferenz ausgerechnet mit sexuellem Missbrauch in Zusammenhang? Will man uns in Wirklichkeit sagen: Der Serientäter, der seinem Vorgesetzten wiederholt beteuert hatte, dass er den nächsten Ministranten „sicher nie wieder“ vergewaltigt – dem sei zu vergeben? Oder dem Vorgesetzten, der ihm geglaubt und vergeben hatte und ihn wortlos in eine andere Dienststelle versetzte?

Sollte der Vergebung nicht möglicherweise etwas vorangehen? Geht es doch beim sexuellen Missbrauch nicht um eine katholische „Sünde“, die keinem Dritten schadet – wie etwa das Fluchen oder die Onanie. Sondern verletzt hier der Sünder mit seinem Handeln massiv und dauerhaft andere – möglicherweise schädigt er sie für ein Leben lang. Und wenn er es mit der Reue nicht ganz so ernst nimmt, andere Kinder in Zukunft wieder.

Die Betonung der Vergebung ist eines, und sie steht einer christlichen Kirche ja durchaus an. Aber in Verbindung mit den eingangs beschriebenen Überlegungen ist diese Auswahl dieses Zitats noch viel durchtriebener: Es ist gewissermaßen eine Geheimbotschaft für die betroffenen Opfer. Vergebt eurem Schädiger! Übergebt ihn nicht der weltlichen Rechtsordnung! Sonst wird der Mob ihn am Ende noch zum Tode verurteilen! Bleibt unter uns! Wir regeln das schon! Vergebung!

Warum dieses Bibelzitat als Vorwort zu einer an sich aufrichtig wirkenden Stellungnahme der Bischöfe? Wohl um den Eingeweihten den wahren Weg zu weisen: Es schreibt den Betroffenen, die sich vielleicht entschließen können, über ihr Ärgernis zu sprechen und ihre Schädiger zu benennen – all jenen schreiben die Bischöfe ins Stammbuch: „Seht euch vor!“


  1. http://www.bischofskonferenz.at/site/article_list.siteswift?so=all&do=all&c=download&d=article%3A361%3A1
  2. Die Übersetzung Luthers aus letzter Hand spricht nicht vom „Verführen“, sondern vom „Ergern“, also „Schaden“: „ER sprach aber zu seinen Jüngern / Es ist vmmüglich das nicht Ergernisse komen. Weh aber dem / durch welchen sie komen / 2Es were jm nützer / das man einen Mülstein an seinen Hals henget / vnd würffe jn ins Meer / denn das er dieser Kleinen einen ergert.“
  3. Johannes Paul II.: Motu proprio mit der Bekanntgabe von Vorschriften bezüglich schwerer Straftaten, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind