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Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

in Allgemein

Überarbeitete Version eines Beitrages zum Programm der Uraufführung des Dramas „Die Beichte“ von Felix Mitterer in Wien

„Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen“ – so definiert man im Vatikan sexuellen Kindesmissbrauch. Das ist eine schamhafte verbale Verbrämung, ein Versuch, den peinlichen Sachverhalt nicht beim Namen nennen zu müssen. Die Wörter „sexuell“ kommen nicht vor, „Analverkehr“ nicht und „Oralverkehr“, „Schmerzen“ und „Scham“.

Das ist aber nicht alles – diese Umschreibung stellt vor allem unmissverständlich klar, wie römisch-katholische Geistlichkeit ein solches Verbrechen primär versteht: die Straftat richtet sich nicht gegen den minderjährigen Menschen, seine sexuelle Integrität oder Autonomie, sondern gegen das Gebot über den Ehebruch. Und es wird nicht an ihm begangen, sondern mit ihm.

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Warum Lukas 17?

in Allgemein

Die Frühjahrsvollversammlung der Österreichische Bischofskonferenz stellt ihrer viel gelobten Presse-Erklärung vom 4. März 2010 das Bibelwort Lukas 17 voraus. Dieses Wort Jesu sei „zum Thema Missbrauch eine klare Vorgabe“:

„Es ist unvermeidlich, dass Ärgernisse kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet. Es wäre besser für ihn, man würde ihn mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer werfen, als dass er einen von diesen Kleinen zum Bösen verführt. Seht euch vor!“ (Lk 17,1-2)

Wieder einmal greift man auf ein Bild zurück, in welchem der „Kleine“ nicht beschädigt, verletzt oder vergewaltigt, sondern „zum Bösen verführt“ wird .

Zufall? Fahrlässigkeit? Oder zeigt sich in der Auswahl dieses Bibelzitates und dieser Übersetzung wieder einmal etwas über das Verständnis der römisch-katholischen Kirche vom sexuellen Missbrauch?

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