Wir ersuchen um Unterstützung unserer Beschwerde gegenüber dem Radiosender Ö1.
Bitte das PDF runterladen und die unterschriebene Beschwerde an uns bis spätestens 3.11.2016 weiterleiten.
info@betroffen.at
Vielen herzlichen Dank,
Sepp Rothwangl (Obmann)
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG
Ich bin RundfunkteilnehmerIn und schließe mich der an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gerichteten Beschwerde vom Rundfunkteilnehmer Sepp Rothwangl an.
Die Kommunikationsbehörde Austria möge feststellen, dass das Objektivitätsgebot gemäß § 4 Abs 5 ORF – G verletzt worden ist:
In der vom Radiosender Ö1 des Österreichischen Rundfunks, Stiftung öffentlichen Rechts, am 29.09.2016 um 18:55 Uhr ausgestrahlten Radiosendung „Religion aktuell“, moderiert von Andreas Mittendorfer, wurde im Zusammenhang mit der Berichterstattung anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Bischofsweihe von Kardinal Christoph Schönborn auch über seine Rolle in den schweren Zeiten der Kirche berichtet. Thematisiert wurden dabei insbesondere die Vorwürfe gegen Kardinal Hans Hermann Groër in der Missbrauchsaffäre. Kardinal Christoph Schönborn hatte 1998 gemeinsam mit drei anderen Bischöfen zwar eingestanden, dass die gegen seinen Vorgänger, Kardinal Hans Hermann Groër gerichteten Vorwürfe mit „moralischer Gewissheit im Wesentlichen zutreffen“. Zu den Vorwürfen gegen Kardinal Hans Hermann Groër wurde aber vom Redakteur der Religionsabteilung, Roberto Talotta, bloß behauptet, dass „Groër … Sex mit Minderjährigen vorgeworfen (wurde)“. Diese Behauptung/Darstellung ist grob verharmlosend, weil die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen zu geschlechtlichen Handlungen –insbesondere unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses- grundsätzlich nicht gegeben ist. Was hier beschönigend als „Sex mit Minderjährigen“ bezeichnet wird, ist schlicht sexuelle Gewalt gegen Minderjährige.
Die Behauptung von Roberto Talotta verstößt u.a. gegen das Objektivitätsgebot gemäß § 4 Abs 5 ORF – G.
>> Download Beschwerde Formular [PDF]