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Missbrauchsopfer klagt Erzdiözese Wien auf 921.000 Euro

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Ein Wiener wurde jahrelang von einem Pfarrer missbraucht. Dieser starb, nun klagt das Opfer die Kirche auf Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Eigentlich war sein größter Wunsch, einmal Pfarrer zu werden. Doch was Franz S. (Name geändert) erleben musste, änderte seine Einstellung zur Kirche komplett. Der heute 51-jährige Wiener wurde von 1977 bis 1988 von einem Pater der Pfarre Heiliges Kreuz in Wien-Floridsdorf sexuell missbraucht, niemand half ihm: „Er sagte zu mir: ‚Wenn du einer von uns werden willst, dann gehört das dazu.‘ Als ich gemerkt habe, was da abgeht, hatte ich absolut kein Interesse mehr, Pfarrer zu werden“, erzählt Franz S. im Gespräch mit „Heute“.

Das Martyrium begann für Franz S. laut eigenen Angaben schon vor seinem Volksschul-Eintritt, die Übergriffe passierten überwiegend im Pfarrhaus: „Meine Pflegefamilie kannte und vertraute dem Pfarrer des Kreuzherren-Ordens. Er hat sie auch finanziell unterstützt. In der Volksschule hatte ich Religionsunterricht bei ihm, später dann die Vorbereitung auf die Erstkommunion. Er war mir sehr zugetan, lud mich mehrfach zu sich ein. Begonnen hat es mit Berührungen, die immer intensiver wurden und schließlich in brutalen Vergewaltigungen endeten“, erinnert sich Franz S.

Ich erzählte einem Mitbruder von dem Missbrauch. Aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Und der Missbrauch ging einfach weiter“ – Franz S.

Der Wiener erwähnte die Taten des Pfarrers – laut ihm gibt es auch weitere Opfer – vor seiner Familie, „doch sie meinten, es wird schon nicht so schlimm sein. Der Herr Pfarrer ist so nett und ein guter Umgang für mich.“ Auch einem Mitbruder des Pfarrers vertraute sich Franz S. an: „Ich erzählte ihm davon, aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Doch der Missbrauch ging einfach weiter.“

Auch als der Wiener älter wurde und eine Lehre als Bankkaufmann begann, belästigte ihn der Geistliche: „Er stalkte mich und passte mich vor der Schule ab. Später fand er heraus, in welcher Bank-Filiale ich arbeitete und wartete dort auf mich. Er sagte mir, dass unsere ‚Beziehung‘ etwas Besonderes wäre. Dass ich für ihn die ‚große Liebe‘ bin und mit niemanden darüber sprechen darf. Zum letzten Missbrauch kam es, als ich 17 Jahre alt war. Danach habe ich es endlich geschafft, den Kontakt zu ihm und auch zu meiner Pflegefamilie abzubrechen.“

Der Pfarrer wurde strafrechtlich nie belangt, 2009 starb er im Alter von 83 Jahren. Franz S. hingegen litt unter massiven psychischen und physischen Problemen: „Ich hatte Depressionen, Schlafstörungen, Panikattacken, Migräne und Platzangst. Und schließlich auch ein Burnout. Trotzdem konnte ich das, was mir passiert ist, lange Zeit sehr erfolgreich verdrängen. Erst ab 2009, als ich von einer Psychiaterin und einer Psychotherapeutin der psychosozialen Dienste der Stadt Wien (PSD) betreut wurde, kam mein Trauma heraus.“

Franz S. wandte sich daraufhin an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien und durchlief ein langwieriges Clearing-Verfahren bei der Opferschutzkommission („Klasnic-Kommission“). 2012 wurde der 51-Jährige als Opfer anerkannt. Er erhielt 35.000 Euro Entschädigung sowie 150 bewilligte Therapiestunden: „Im Vorfeld hatte es noch geheißen, dass ich so viele Therapie-Einheiten bekomme, wie ich benötige. Dann waren es auf einmal nur mehr 150 Stunden. Ich habe bisher schon über 1.000 Therapiestunden verbraucht. Für mich war es so, als würde ich nur abgespeist werden.“

Klagssumme beläuft sich auf 920.856,60 Euro

2013 wandte sich der Wiener daher an den Rechtsanwalt Dr. Heinrich Fassl, dieser reichte nach ergebnislosen Vergleichsverhandlungen eine Schadenersatz-Klage gegen die Pfarre und die Erzdiözese Wien ein. Neben 300.000 Euro Schmerzensgeld und 23.856,60 Euro Vorprozess-Kosten fordert Franz S. auch eine Entschädigung für seinen Verdienst-Entgang: „Ich bin seit 2001 als Bank-Angestellter arbeitsunfähig und musste in Pension gehen“, erklärt der 51-Jährige. Für den monatlichen Verdienst-Entgang wurden daher von Jänner 2001 bis Dezember 2015 rund 2.000 Euro, ab 1. Jänner 2016 dann 3.000 Euro veranschlagt. Macht bis Ende Juli 2022 eine gesamte Klagssumme von 920.856,60 Euro.

Doch das Erstgericht wies die Klage mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist ab: „Demnach hätte mein Mandant schon Klage einreichen müssen, als er sich 2010 bei der Opferschutz-Kommission gemeldet hat. Das ist aus meiner Sicht völlig überzogen. Denn damals konnte er schlicht und ergreifend noch nicht über den Missbrauch sprechen“, erklärt Anwalt Fassl.

„Wir werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“ – Rechtsanwalt Heinrich Fassl

Fassl ging in Berufung, die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof. Und dieser fällte nun ein erstaunliches Urteil: Die Klage ist nicht verjährt, denn die Verjährungsfrist sei von der Erzdiözese dadurch unterbrochen worden, „dass sie weiterhin Therapiekosten übernehmen und weitere Sachverhaltserhebungen anstellen wolle“, so der OGH. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen zwischen der Erzdiözese und Franz S. nie formell beendet.

Voraussichtlich am 22. September findet daher die Beweisaufnahme am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen statt. Der Kläger Franz S. und sein Anwalt müssen nun beweisen, dass die Erzdiözese von den kriminellen Neigungen des Pfarrers gewusst hat: „Es wird nicht leicht. Mir ist kein zivilrechtlicher Prozess dieser Art bekannt. Aber wir setzen auf die ‚Gehilfenhaftung“ und werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“, so Fassl.

Für Franz S. wird der Prozess eine Tortur: „Dieser Mann hat mein ganzes Leben zerstört. Ich habe keine Familie, hatte nie eine längere Beziehung. Ich kann seit 2001 nicht mehr arbeiten und leide nach wie vor an schweren psychischen Folgen des Missbrauchs. Ich möchte, dass meine Rechte und Ansprüche gewahrt werden.“ Gewinnt Franz S. den Prozess, wäre er das erste Missbrauchsopfer, das über die Opferschutz-Kommission entschädigt wurde und anschließend zivilrechtlich Schadenersatz zugesprochen bekommt.

Hörbilder Petersplatz 6

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Eine Recherche über Pädophilie und Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich.
Feature von Ute Maurnböck-Mosser

Tausende Kinder wurden in den vergangenen Jahrzehnten in kirchlichen Institutionen missbraucht. Von Priestern und Nonnen, die sich im System Kirche sicher wähnen konnten. Lange gab es keine Anzeigen, nur Gerüchte, was hinter den Mauern der Einrichtungen passiert. Erst seit den 1990er Jahren werden Opfer angehört.
Ungefähr 1.800 Menschen wurden von der Expert/innenkommission, der sogenannten Klasnic-Kommission, anerkannt. Weit mehr sind traumatisiert, gebrochen, wütend oder selbstmordgefährdet ob ihrer Erlebnisse; viele von ihnen können ihre Geschichte bis heute nicht erzählen.

Der kleine Verein „Victim’s Mission“ ist eine Anlaufstelle für Menschen in Not. Viele Missbrauchsopfer finden im „Vereinslokal“, einem kleinen Schokoladengeschäft in Wien, ein offenes Ohr und tatkräftige Hilfe. Seit Dezember 2011 kämpfen die wenigen ehrenamtlich Tätigen gegen Bürokratie und Ignoranz, lukrieren Spenden, um Therapiekosten zu bezahlen und engagieren sich für jene, die sonst allein gelassen werden.

Gegendarstellung

Sie haben in Ihrem Rundfunkprogramm Ö1 am 12.4.2014 sowie auf Ihrer Website oe1.orf.at im Zeitraum vom 12.4.2014 bis 12.5.2014 jeweils in der Sendung mit dem Titel „Petersplatz 6. Pädophilie und Kirche“ der Sendereihe Hörbilder über Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen Institutionen berichtet.

Insbesondere wurden unter Bezugnahme auf ein Missbrauchsverbrechen, das ein gewisser Pater Wolfgang, der im Jahr 1966 in der Peterskirche in 1010 Wien tätig gewesen sein soll, an Herrn David d’Bonnabel im Haus Petersplatz 6, 1010 Wien im Jahr 1966 begangen haben soll folgende Opus Dei betreffende Behauptungen des David d’Bonnabel verbreitet:
„Am Tag nach der Missbrauchstat gingen meine Mutter und meine Großmutter zum Opus Dei Haus und fragten nach Pater Wolfgang. Der Opus Dei Rektor erschien und teilte Ihnen mit, dass Pater Wolfgang in den Sommerurlaub gefahren wäre. Der Opus Dei Rektor lebte immer am Petersplatz Nummer 6. Er starb im Jahr 2011. Er hat Pater Wolfgangs wahre Identität geschützt. Bis zu seinem Tod im Jahr 2013 trug Pater Wolfgang sein Priestergewand. Er wurde nie bestraft.“
Diese Behauptungen des Herrn David d’Bonnabel sind unrichtig:
Opus Dei stand im Jahre 1966 in keinerlei Verbindung mit der Peterskirche oder dem Haus Petersplatz 6, dem nunmehrigen Opus-Dei-Haus. Es gab weder im Jahre 1966 noch danach einen Priester des Opus Dei in Österreich mit dem Namen Pater Wolfgang. Erst im Jahre 1969 wurde ein Priester des Opus Dei zum Pfarradministrator der Pfarre St. Peter bestellt, der ab 1975 auch die Bezeichnung Rektor führte. Erst seit dem Jahr 1983 wird das Haus Petersplatz 6 von Priestern des Opus Dei bewohnt. Es hat daher kein Priester des Opus Dei mit dem Namen Pater Wolfgang im Jahr 1966 an Herrn David d’Bonnabel eine Missbrauchstat begangen, noch wurde die wahre Identität von einem Opus Dei Rektor geheim gehalten.

Gegendarstellung von Victims Mission

Die Hörbildsendung „Petersplatz 6“ wurde vom ORF aus dem Programm gestrichen, nur durch dubiose Aussagen der Vertreter der Kath. Kirche, insbesondere „OPUS DEI“. Nicht alle Teilnehmer wurden gerichtlich befragt, noch zur Verhandlung aussagekräftig Vorgeladen. Die Verhandlung beruht darauf, dass ein Erwachsener Betroffener der Misshandlung und sexuellen Gewalt sich nicht mehr auf das genaue Datum, Uhrzeit, erinnern kann. die Aussagen der kath. Kirche , Opus Dei, wurden weder sachlich Begründet, noch von der Staatsanwaltschaft und Richter, geprüft, sondern unter dem Motto: “ Die kirchlichen Vertreter lügen nie“ als gegeben hingenommen.

Victims Mission fragt: „Wieso wurde die Sendung “ Hörbild Petersplatz 6″ zur Gänze von den Instituten gestrichen, wobei der gesamte Inhalt von den Betroffenen der kirchlichen sexuellen Gewalt gedemütigt wurden, zudem die „Klasnic-Kommission“, unter Leitung von Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz Geldbeträge und Psychotherapeutische Massnahmen bewilligt wurden!“

Besonderes Augenmerk wird auch der Bischofskonferenz in der Abtei Michaelbeuern, 5. November 2018, verliehen. Ein Betrag, durch die Klasnic-Kommission, wurde durch Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz, genehmigt und an zahlreiche Sexuelle Gewaltopfer der Benediktinerabtei überwiesen. Abt Johannes Perkmann  OSB, hatte Herrn Klaus Oberndorfer, schweres Opfer des Internates Michaelbeuern, durch den Rektor, Pädagogen und alleinigen Internatsleiter Pater Ulrich, zusätzlich mehrere Geldbeträge aufgrund der Schwere der Folgeschäden per Banküberweisung bezahlt. Dies wurde durch die Bischofskonferenz unter Leitung von Herrn Kardinal Schönborn beanstandet und somit wurde Herr Abt Johannes mit Schweigepflicht, Kontaktverbot zum Opfer und zusätzlich Kommunikationsverbot auferleget. Seitdem reagiert Abt Johannes auf keine E-Mails, Schreiben, Telefonanrufe und allen Kontaktierungen nicht mehr. Herr Klaus Oberndorfer fühlt sich von allen kirchlichen Vertretern nicht nur vernachlässigt, sondern wird totgeschwiegen!

 

Fäkalien essen müssen – Siebenjähriger erhebt massive Missbrauchsvorwürfe gegen eigenen Vater.

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Mehrere Gutachten attestieren Glaubwürdigkeit des Kindes – Gericht beachtet diese nicht und überlegt hingegen Zwangsunterbringung von Opfer

Wien, Mistelbach (OTS) – Max Eltern sind seit seiner Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem der kleine Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigte er sich irritiert und war stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind war er auffällig oft krank, nässte ein und hatte tlw. panische Angst vor seinem Vater. Er wolle nicht mehr zum Vater und vor allem nicht mehr bei ihm übernachten. Max erzählte dann, der Papa habe ihm eine Gabel oder ein Messer in den Popo gesteckt. Das Kind wies auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Er soll gezwungen worden sein, die Fäkalien des Vaters zu essen.

Schreckliche Schilderungen

Er erzählte auch dass er sich vor seinen Vater hinknien musste und dieser ihm „Lulu in den Mund“ gemacht habe. Die Mutter erstattete dann Strafanzeige gegen den Vater. Diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das mutmaßliche Opfer schlicht keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert hatte. Max redete immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation „Die Möwe“ und dem Klinikum Tulln sprach er über das Erlittene.

Qualität des Gerichts-Gutachtens mangelhaft?

Die Mutter stellte danach einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragte die Beiziehung der gerichtlich beeideten Sachverständigen Tanja Guserl. Diese kam nach rund 40 Minuten zum Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben war, das Opfer hätte „Pseudo-Erinnerungen“. Worauf die StA Wien das Verfahren neuerlich einstellte. Nun kommen aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin Guserl auf. Denn der renommierte Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im Gutachten von Guserl. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.

Seltsames Behördenverhalten

Die Mutter möchte – folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin – den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Eine weitere Auffälligkeit in diesem Kriminalfall ist, dass das entsprechende Pflegschaftsverfahren hartnäckig in Mistelbach beheimatet bleiben soll. Dies obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Das niederösterreichische Gericht hat wohl auf Drängen des Vaters die Zuständigkeit nicht an Wien abgegeben.

Mehrwöchige Zwangsunterbringung in Psychiatrie vorgeschlagen

Mehr noch: Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich „zu prüfen“, schlägt die vom niederösterreichische Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. Die zuständige Richterin zeigt sich dem nicht abgeneigt, ungeachtet dessen, dass das Kind damit aus der Schule und seinem Freundeskreis gerissen werden würde, und sowohl das AKH als auch die Klinik Nord eine derartige Unterbringung gegen den Willen der Mutter bereits abgelehnt haben. Die niederösterreichische Behörde droht dann der Mutter unverhohlen damit, ihr die Obsorge temporär zu entziehen um die Zwangsunterbringung des Buben in einer Psychiatrie durchzusetzen.

Auch Gegengutachten unterstützt Glaubwürdigkeit des Kindes

„Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden.“ Auf Basis des neuen Glaubwürdigkeits-Gutachtens von Prof. Giacomuzzi wird sie einen weiteren Wiederaufnahmeantrag einbringen. Sie strebt auch die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel an. “Hier will man meinem Sohn – der die grausamen pädophilen Übergriffe ausführlich geschildert hat – einfach nicht glauben. Wie viele Aussagen und Gutachten braucht es noch, damit meinem Kind geglaubt und er entsprechend geschützt wird? Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Der mutmaßliche Täter entstammt übrigens einem altem Militäradel. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützung von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt

Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Rückfragen & Kontakt:

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig“

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Wien/Salzburg/Berlin (pts030/22.06.2016/17:00) – Im Juridicum Wien findet am 23. und 24. Juni 2016 eine Tagung zum Thema „45 Jahre Kleine Strafrechtsreform“ statt: 

http://www.juridicum.at/news-events/news-detailansicht/news/tagung-45-jahre-kleine-strafrechtsreform , http://homosexualitaeten.univie.ac.at

Zitat aus der Ankündigung: „Die Tagung hat zum Ziel, historische Aspekte der Strafverfolgung wegen ‚gleichgeschlechtlicher Unzucht‘ (§ 129 Ib des Strafgesetzes von 1852), deren Nachwirken bis in die Gegenwart und die diesbezügliche Erinnerungskultur zu untersuchen.“

Zitat aus dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg, Abt. 14, vom 30.10.1970, zu dem nach § 129 Ib StG. verurteilten Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig, er hat mit dem bereits rechtskräftig verurteilten Pater Ulrich (Bürgerlicher Name: Josef Haider), sohin mit Personen desselben Geschlechtes … Unzucht wider die Natur getrieben … Diese Tathandlungen des Beschuldigten stellen sich als Verbrechen der Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechtes nach § 129 I b StG dar …“ (Zitat Gesetzestext: Verbrechen der Unzucht. I. Wider die Natur. § 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: I. Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Tieren; b) mit Personen desselben Geschlechtes).

Am Tag seiner Einschulung im Stift Michaelbeuern, dem 2.9.1963, wird der 1952 geborene, damals 11-jährige Internatsschüler Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich zum ersten Mal „ausgegriffen“, während der Schüler aufgrund eines Verkehrsunfalles kaum gehen kann und wegen der unerträglichen Schmerzen den Pater um ein Medikament bittet. Klaus Oberndorfer wird die folgenden vier Jahre regelmäßig durch schwere Schläge, teils auf die Genitalien, vom Pater misshandelt und vergewaltigt. Gesundheitliche Schäden wie Zeugungsunfähigkeit, Panikzustände, Dissoziation und Amnesie sind die Folge.

Zitat Staatsanwaltschaft Salzburg 15.4.1970 über Pater Ulrich: „Da … sämtliche Jugendliche seiner Aufsicht und Erziehung anvertraut waren, hat er außer dem Verbrechen der Unzucht wider die Natur nach § 129 I b StG. auch das Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach § 132 III StG. zu verantworten.“

Warum wird nicht Klage nach § 128 StG. erhoben? Zitat Gesetzestext: Schändung. § 128. Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter vierzehn Jahren, oder eine im Zustande der Wehr- oder Bewußtlosigkeit befindliche Person zur Befriedigung seiner Lüste … geschlechtlich missbraucht, begeht, wenn diese Handlung nicht das im § 129, lit. b) bezeichnete Verbrechen bildet, das Verbrechen der Schändung, und soll mit schwerem Kerker von einem … bis zu zwanzig Jahren bestraft werden.

Der Richter sagt zu Beginn der Hauptverhandlung zu Klaus Oberndorfer: „Alles, was vor Ihrem 14. Lebensjahr passiert ist, interessiert mich nicht.“

Zitat Vernehmungsprotokoll Pater Ulrich: „An dem Schüler Klaus Oberndorfer aus Vöcklabruck verging ich mich erstmals Ende 1966. Oberndorfer hatte eine Verletzung am Fuß erlitten und mußte von mir mit einer Salbe eingeschmiert werden. Dies geschah auf meinem Zimmer. Zu diesem Zweck musste er sich die Hose ausziehen, weil die Verletzung am Oberschenkel war.“

Die Widersprüche und Falschaussagen des Täters bestätigen die Bemühung, die sexuelle Gewalt gegen die Kinder zu vertuschen.

Klaus Oberndorfer wird durch die Schläge auf seine Genitalien öfters ohnmächtig. Im Gerichtsakt des Täters ist zu lesen: „Wenn die Unzüchtigkeiten auf meinem Zimmer geschahen, legte sich Oberndorfer nackt in mein Bett und ließ sich von mir an seinem Glied betasten.“

Über 20 Zeugen sagen gegen Pater Ulrich aus. Zitate: „Bezüglich des Zeitpunktes dieser unsittlichen Handlung des N., die dieser in das Frühjahr bzw. in den Frühsommer 1967 verlegt, möchte ich angeben, dass es sicher im Winter 1966/67 war“ … „Von der Tätigkeit des Paters war ich so schockiert, dass ich nicht wusste, was ich tun sollte. Ich ließ ihn gewähren. Beim Weggehen entschuldigte er sich für sein Verhalten, weil er zu viel getrunken hätte und ich möge die Sache beichten. Ich roch bei ihm aber keinen Alkohol“ … „Ich wurde wach, als mir der Beschuldigte unter die Hose und an den Geschlechtsteil griff“ … „Pater (N.) gab mir zu verstehen, dass unsere unsittliche Zusammenkunft ein Geheimnis sein soll und trug mir auf, darüber beichten zu gehen“ …

Mehrere minderjährige Zeugen, die wie Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich sexuell missbraucht wurden, haben den Missbrauch vor Gericht bestätigt.

Klaus Oberndorfer berichtet: „Ich werde nie vergessen, wie man mich wie einen Schwerverbrecher in Handschellen von der Lehrstelle abgeführt hat.“ Und: „Es blieb mir nichts anderes übrig, als das Urteil zu unterschreiben. Sie haben mich massiv bedroht. Entweder Sie unterschreiben, oder Sie werden sofort eingesperrt, ohne Ihre Familie wiederzusehen!“

Zitat aus Gerichtsdokument: „Es war daher mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage vorzugehen … Bei der Strafbemessung … war … erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Wiederholung der strafbaren Handlungen an einer großen Anzahl von minderjährigen Schülern.“

Pater Ulrich wird zu 20 Monaten Kerker verurteilt. Die Anklage fußt auf dem „weichen“ § 129 Ib StG., der kurze Zeit danach abgeschafft wird. Eine Anklage nach § 128 StG. erfolgt nicht. Damit erspart man dem Täter viele Jahre Haft. Um den Täterschutz zu zementieren, werden die Kinder, die zu Opfern sexuellen Missbrauchs wurden, zu Tätern gemacht und auch nach dem „Homosexuellenparagraphen“ angeklagt.

Die „Salzburger Nachrichten“ widmen Klaus Oberndorfer einen umfangreichen Bericht: „Ich wurde vom Opfer zum Täter gemacht“. Kommentar eines Geistlichen: „Auf die Titelseite haben Sie es aber nicht geschafft.“ Klaus Oberndorfer wirkt bei einem Ö1-Feature über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche mit. Die Veröffentlichung dieses Features wird per Gerichtsbeschluss verboten. Er wendet sich jetzt an internationale Medien, um die Öffentlichkeit aufzuklären und Schüler zu warnen: White TV Schweden, Radio Ö1 Petersplatz 6, servus TV Talk im hangar 7, SNAP Pressekonferenz Wien, Internet TV Berlin

Der zu Unrecht nach dem § 129 Ib StG. verurteilte Klaus Oberndorfer hat sich fristgerecht und bedingungsgemäß für die Teilnahme an obiger Tagung beworben. Seine Bewerbung wurde abgelehnt.

Prozess nach Missbrauch: Kein Mordversuch

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Am Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag ein Schwurgericht einen Mann vom Mordversuch freigesprochen.

das Urteil: Er muss  neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er eine 29-Jährige so schlimm misshandelt haben soll, dass sie beinahe verblutet, verstorben wäre.

 Schwere Körperverletzung !

Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs und die Entscheidung über die Strafhöhe auf, da die Geschworenen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Es kam zu einer sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH. Das Urteil wegen Missbrauchs ist bereits rechtskräftig.

 

Sexueller Missbrauch durch einen römisch-katholischen Pfarrer

in Allgemein, Missbrauch, Prozesse

Der erwachsene Kläger will von einer römisch-katholischen Erzdiözese und einer ihr zugehörigen Pfarre Schadenersatz, weil er in seiner Kindheit und Jugend von einem zwischenzeitig verstorbenen Pfarrer sexuell missbraucht worden sei.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und führte unter anderem aus, dass die „lange“, dreißigjährige Verjährungsfrist bei Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs nur gegenüber dem unmittelbaren Täter, nicht aber dann anzuwenden ist, wenn – wie hier – juristische Personen für die Taten einer natürlichen Person in Anspruch genommen werden.

OGH | 7 Ob 25/21h/26.01.2022
www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/sexueller-missbrauch-durch-einen-roemisch-katholischen-pfarrer/

Gerichtspsychiater Hofmann: “Kinder können mit pädophilen Übergriffen gut umgehen”

in Pressemeldungen, Prozesse

Befangenheitsantrag gegen umstrittenen Gerichtspsychiater im Admonter Missbrauchsprozess abgelehnt. Am Montag ist Prozessfortsetzung im LG Leoben.

Wien (OTS) – Der 2013 begonnene Zivilprozess rund um das Stift Admont geht weiter. Zur Erinnerung: Ein Opfer klagte im Zivilverfahren zwei Padres. Diese hätten an ihm im Stift Admont in den siebziger Jahren unfassbare sexuelle und psychische Grausamkeit ausgeübt. Darunter schwere körperliche Gewalt und rituelle Vergewaltigungen durch beide Padres gleichzeitig. Ein Strafverfahren gegen die beiden Padres wurde wegen Verjährung eingestellt (für sie gilt die Unschuldsvermutung).

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Weblog Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler

in Heimkinder, Missbrauch, Prozesse

Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler berichtet in seinem Weblog regelmäßig über sexuelle Gewalt an Minderjährigen aus der Sicht eines Juristen – fundiert und qualifiziert.

Ein paar spannende und informative Artikel aus seinem Blog

  • Das Heimopferrentengesetz und ein dummer Witz
  • Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der Mißbrauchsopfer
  • Entschädigungsregelungen im Internationalen Vergleich
  • Gewaltschutzgesetz 2019
  • Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Peter Seisenbacher und die Justiz
  • Prozessuales zum Thema Mißbrauch von Minderjährigen
  • Der Mißbrauchsskandal der Kirche – auch ein Skandal des Staates und der Justiz?
  • Der sexuelle Mißbrauch und andere Rechtssysteme

Alle Artikel finden Sie unter:
www.ra-dr-schiessler.at/blog.php

MISSBRAUCH und VERJÄHRUNG

in Missbrauch, Prozesse

Herausgegeben von Dr. Roman Schiessler · 25 Januar 2019

Es ist eine Tatsache, daß sich in Teilen der Gesellschaft sich der sexuelle Missbrauch aber auch allgemein die Misshandlung von Minderjährigen gleichsam eingenistet hat und etabliert. Allein die Dauer dieser Vorkommnisse und nicht nur die bloße Anzahl geben zu der Fragestellung Anlass, warum man dieses Phänomen bzw. diesen Missstand durch gesetzliche Maßnahmen einfach nicht in den Griff bekommt.

Zu den Artikeln:
Missbrauch und Verjährung
Die Verjährung als Einwand des Beklagten
Kirche und Völkerrecht

Jarolim-Vorstoß für rechtliche Besserstellung von Kirchenopfern

in Pressemeldungen, Prozesse

Ausweitung der Heimopferrente.Verjährung von sexuellem Missbrauch abschaffen, Religionsgemeinschaften sollen künftig selbst Opferentschädigung bezahlen. Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt begrüßt Vorstoß.

(Wien,Graz, 29.11.18, PUR) „Ist sexuelle Gewalt weniger schrecklich, wenn sie in Pfarren passiert als in kirchlichen Kinderheimen?“. Diese beklemmende Frage stellen sich viele Opfer, die in Pfarren vergewaltigt oder missbraucht wurden. Anlassfall eines nun sogar beim VfGH anhängigen Verfahrens ist solch eine Ungleichbehandlung eines steirischen Opfers. Der 52-jährige Akademiker wurde derart massiv geschändet, dass er erwerbsunfähig wurde. Infolgedessen fordert er eine lebenslange Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG), doch dieses begünstigt nur Personen, „die sich in entsprechenden Einrichtungen der Kirchen befanden“.

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