Kirchenopfer wendet sich an Menschengerichtshof. Entscheidung über Entschädigung seit 10 Jahren anhängig. VwGH verschleppt Verfahren seit fast drei Jahren.
Straßburg, Wien, Michaelbeuern/Sbg (OTS) – Der heute 71jährige Klaus O. besuchte in den 60er Jahren die Klosterhauptschule des Benediktinerstiftes Michaelbeuern. Er wurde dort von mehreren Autoritätspersonen sexuell missbraucht: dem Rektor, dem Erzieher und seinem Lehrer. Zusätzlich erlitt er dort auch physische Gewalt. Er leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung sowie einer Angststörung. Infolgedessen war er langjährig arbeitslos und hatte einen entsprechenden Verdienstentgang. Dieser wurde anhand von Parallelbiografien zweier gleichaltriger Schulkollegen errechnet und liegt bei EUR 450.000.-
Auch Opfer wegen „Homosexualität“ verurteilt
Der heute hochbetagte Haupttäter wurde 1970 vom LG Salzburg der „Verführung zur Unzucht“ und des Verbrechens „wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts“ rechtskräftig verurteilt (ein Straftatbestand bis 1971). Auch Klaus O. als Opfer wurde wegen „Homosexualität“ zu zwei Monaten „schweren Kerker“ drei Jahre auf Bewährung verurteilt (!). Als er im Jahre 2010 endlich die Kraft hatte, auch eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Orden und den Täter zu führen, scheiterte diese, weil die r.k. Kirche, trotz anderslautender Bekenntnisse in der Öffentlichkeit, auf Verjährung pochte.
Keine Unterstützung im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes
In der Hoffnung auf Entschädigung stellte Klaus O. 2013 stellte beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, den Antrag auf Hilfeleistungen (Verdienstentgang, Heilbehandlung) nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG. Das Bundesamt führte keine mündliche Verhandlung durch, sondern wies den Antrag sofort ab, ohne auf die vorgebrachten Beweismittel einzugehen. Klaus O. reichte daraufhin Beschwerde ein und brachte vor, dass es keine mündliche Verhandlung gegeben hatte und dass weder Tatzeugen und noch seine behandelnden Ärzte vernommen worden waren.
Gutachter: Antragsteller sei bloß „depressiv“
Schließlich führte das Bundesverwaltungsgericht 2020 eine mündliche Verhandlung durch und bestellte einen offenbar inkompetenten Gutachter, der nach 30 Minuten zum Ergebnis kam, dass Klaus O. nicht an den Folgen der sexuellen Übergriffe leide, sondern schlicht langanhaltend depressiv sei („Dysthymie“). Dann wurde jedoch auf Basis eines Privatgutachtens des gerichtlich beeideten Sachverständigen Doz. Dr. Salvatore GIACOMUZZI ein Wiederaufnahmeantrag gestellt. Er macht die Kausalität der Misshandlungen und der Arbeitsunfähigkeit deutlich. Auch dieser Antrag wurde vom BVwG abgelehnt.
„Strikte Kausalität“
Das österr. Verbrechensopfergesetz verlangt von Opfern den strikten Nachweis, dass die erlittenen Misshandlungen kausal für die Arbeitsunfähigkeit seien. „Es ist zynisch, von einem Mann, der damals ein Kind war und erst Jahrzehnte später darüber reden kann, einen solchen Nachweis zu verlangen”, erklärt die Anwältin Vera Weld. “Aus meiner Sicht ist es auch menschenrechtswidrig (Artikel 3 EMRK), dies zu verlangen.” Sie hat daher den Europäischen Menschengerichtshof angerufen. Überdies würde die Länge des Verfahrens ein Verstoß gegen die Fairnessbestimmungen darstellen, denn diese sehen eine Entscheidung in angemessener Zeit vor – der VwGH lässt sich nun schon fast drei Jahre Zeit mit einer Entscheidung.
Kirche und Staat gemeinsam gegen Opfer?
„Die Leidensgeschichte von Klaus O. zeigt, wie kirchliche und staatliche Stellen gemeinsam agieren und Rechte von Missbrauchsopfern beschneiden”, erklärt Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. “Die r.k. Kirche kommt mit ihrem Verjährungseinwand ungeschoren davon und die Behörden weisen Anträge nach dem Verbrechensopfergesetz meist schon automatisiert ab. Gewaltopfer werden von allen Stellen alleine gelassen.“ Rothwangl fordert einmal mehr eine rückwirkende Aufhebung der zivil- und strafrechtlichen Verjährung bei Missbrauchsfällen und ein Einschreiten des Staates gegen die Vertuschungsstrukturen der röm.-kath. Kirche.
, correctiv , Missbrauch
Sexueller Missbrauch in der Kirche: Unter den Augen eines Bischofs missbrauchte der Priester Peter H. jahrelang einen Jungen. Erstmals berichtet das Opfer in einer gemeinsamen Recherche von CORRECTIV und BR. So klar wie in Bayern war die Verantwortung der Vorgesetzten bis hinauf zum späteren Papst Benedikt noch nie sichtbar.
, correctiv , Medienberichte
, correctiv , Medienberichte
Missbrauchsopfer klagt Erzdiözese Wien auf 921.000 Euro
, Betroffene berichten
Ein Wiener wurde jahrelang von einem Pfarrer missbraucht. Dieser starb, nun klagt das Opfer die Kirche auf Schmerzengeld und Verdienstentgang.
Eigentlich war sein größter Wunsch, einmal Pfarrer zu werden. Doch was Franz S. (Name geändert) erleben musste, änderte seine Einstellung zur Kirche komplett. Der heute 51-jährige Wiener wurde von 1977 bis 1988 von einem Pater der Pfarre Heiliges Kreuz in Wien-Floridsdorf sexuell missbraucht, niemand half ihm: „Er sagte zu mir: ‚Wenn du einer von uns werden willst, dann gehört das dazu.‘ Als ich gemerkt habe, was da abgeht, hatte ich absolut kein Interesse mehr, Pfarrer zu werden“, erzählt Franz S. im Gespräch mit „Heute“.
Das Martyrium begann für Franz S. laut eigenen Angaben schon vor seinem Volksschul-Eintritt, die Übergriffe passierten überwiegend im Pfarrhaus: „Meine Pflegefamilie kannte und vertraute dem Pfarrer des Kreuzherren-Ordens. Er hat sie auch finanziell unterstützt. In der Volksschule hatte ich Religionsunterricht bei ihm, später dann die Vorbereitung auf die Erstkommunion. Er war mir sehr zugetan, lud mich mehrfach zu sich ein. Begonnen hat es mit Berührungen, die immer intensiver wurden und schließlich in brutalen Vergewaltigungen endeten“, erinnert sich Franz S.
Ich erzählte einem Mitbruder von dem Missbrauch. Aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Und der Missbrauch ging einfach weiter“ – Franz S.
Der Wiener erwähnte die Taten des Pfarrers – laut ihm gibt es auch weitere Opfer – vor seiner Familie, „doch sie meinten, es wird schon nicht so schlimm sein. Der Herr Pfarrer ist so nett und ein guter Umgang für mich.“ Auch einem Mitbruder des Pfarrers vertraute sich Franz S. an: „Ich erzählte ihm davon, aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Doch der Missbrauch ging einfach weiter.“
Auch als der Wiener älter wurde und eine Lehre als Bankkaufmann begann, belästigte ihn der Geistliche: „Er stalkte mich und passte mich vor der Schule ab. Später fand er heraus, in welcher Bank-Filiale ich arbeitete und wartete dort auf mich. Er sagte mir, dass unsere ‚Beziehung‘ etwas Besonderes wäre. Dass ich für ihn die ‚große Liebe‘ bin und mit niemanden darüber sprechen darf. Zum letzten Missbrauch kam es, als ich 17 Jahre alt war. Danach habe ich es endlich geschafft, den Kontakt zu ihm und auch zu meiner Pflegefamilie abzubrechen.“
Der Pfarrer wurde strafrechtlich nie belangt, 2009 starb er im Alter von 83 Jahren. Franz S. hingegen litt unter massiven psychischen und physischen Problemen: „Ich hatte Depressionen, Schlafstörungen, Panikattacken, Migräne und Platzangst. Und schließlich auch ein Burnout. Trotzdem konnte ich das, was mir passiert ist, lange Zeit sehr erfolgreich verdrängen. Erst ab 2009, als ich von einer Psychiaterin und einer Psychotherapeutin der psychosozialen Dienste der Stadt Wien (PSD) betreut wurde, kam mein Trauma heraus.“
Franz S. wandte sich daraufhin an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien und durchlief ein langwieriges Clearing-Verfahren bei der Opferschutzkommission („Klasnic-Kommission“). 2012 wurde der 51-Jährige als Opfer anerkannt. Er erhielt 35.000 Euro Entschädigung sowie 150 bewilligte Therapiestunden: „Im Vorfeld hatte es noch geheißen, dass ich so viele Therapie-Einheiten bekomme, wie ich benötige. Dann waren es auf einmal nur mehr 150 Stunden. Ich habe bisher schon über 1.000 Therapiestunden verbraucht. Für mich war es so, als würde ich nur abgespeist werden.“
Klagssumme beläuft sich auf 920.856,60 Euro
2013 wandte sich der Wiener daher an den Rechtsanwalt Dr. Heinrich Fassl, dieser reichte nach ergebnislosen Vergleichsverhandlungen eine Schadenersatz-Klage gegen die Pfarre und die Erzdiözese Wien ein. Neben 300.000 Euro Schmerzensgeld und 23.856,60 Euro Vorprozess-Kosten fordert Franz S. auch eine Entschädigung für seinen Verdienst-Entgang: „Ich bin seit 2001 als Bank-Angestellter arbeitsunfähig und musste in Pension gehen“, erklärt der 51-Jährige. Für den monatlichen Verdienst-Entgang wurden daher von Jänner 2001 bis Dezember 2015 rund 2.000 Euro, ab 1. Jänner 2016 dann 3.000 Euro veranschlagt. Macht bis Ende Juli 2022 eine gesamte Klagssumme von 920.856,60 Euro.
Doch das Erstgericht wies die Klage mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist ab: „Demnach hätte mein Mandant schon Klage einreichen müssen, als er sich 2010 bei der Opferschutz-Kommission gemeldet hat. Das ist aus meiner Sicht völlig überzogen. Denn damals konnte er schlicht und ergreifend noch nicht über den Missbrauch sprechen“, erklärt Anwalt Fassl.
„Wir werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“ – Rechtsanwalt Heinrich Fassl
Fassl ging in Berufung, die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof. Und dieser fällte nun ein erstaunliches Urteil: Die Klage ist nicht verjährt, denn die Verjährungsfrist sei von der Erzdiözese dadurch unterbrochen worden, „dass sie weiterhin Therapiekosten übernehmen und weitere Sachverhaltserhebungen anstellen wolle“, so der OGH. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen zwischen der Erzdiözese und Franz S. nie formell beendet.
Voraussichtlich am 22. September findet daher die Beweisaufnahme am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen statt. Der Kläger Franz S. und sein Anwalt müssen nun beweisen, dass die Erzdiözese von den kriminellen Neigungen des Pfarrers gewusst hat: „Es wird nicht leicht. Mir ist kein zivilrechtlicher Prozess dieser Art bekannt. Aber wir setzen auf die ‚Gehilfenhaftung“ und werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“, so Fassl.
Für Franz S. wird der Prozess eine Tortur: „Dieser Mann hat mein ganzes Leben zerstört. Ich habe keine Familie, hatte nie eine längere Beziehung. Ich kann seit 2001 nicht mehr arbeiten und leide nach wie vor an schweren psychischen Folgen des Missbrauchs. Ich möchte, dass meine Rechte und Ansprüche gewahrt werden.“ Gewinnt Franz S. den Prozess, wäre er das erste Missbrauchsopfer, das über die Opferschutz-Kommission entschädigt wurde und anschließend zivilrechtlich Schadenersatz zugesprochen bekommt.
, Betroffene berichten
Eine Recherche über Pädophilie und Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich. Feature von Ute Maurnböck-Mosser
Tausende Kinder wurden in den vergangenen Jahrzehnten in kirchlichen Institutionen missbraucht. Von Priestern und Nonnen, die sich im System Kirche sicher wähnen konnten. Lange gab es keine Anzeigen, nur Gerüchte, was hinter den Mauern der Einrichtungen passiert. Erst seit den 1990er Jahren werden Opfer angehört.
Ungefähr 1.800 Menschen wurden von der Expert/innenkommission, der sogenannten Klasnic-Kommission, anerkannt. Weit mehr sind traumatisiert, gebrochen, wütend oder selbstmordgefährdet ob ihrer Erlebnisse; viele von ihnen können ihre Geschichte bis heute nicht erzählen.
Der kleine Verein „Victim’s Mission“ ist eine Anlaufstelle für Menschen in Not. Viele Missbrauchsopfer finden im „Vereinslokal“, einem kleinen Schokoladengeschäft in Wien, ein offenes Ohr und tatkräftige Hilfe. Seit Dezember 2011 kämpfen die wenigen ehrenamtlich Tätigen gegen Bürokratie und Ignoranz, lukrieren Spenden, um Therapiekosten zu bezahlen und engagieren sich für jene, die sonst allein gelassen werden.
Gegendarstellung
Sie haben in Ihrem Rundfunkprogramm Ö1 am 12.4.2014 sowie auf Ihrer Website oe1.orf.at im Zeitraum vom 12.4.2014 bis 12.5.2014 jeweils in der Sendung mit dem Titel „Petersplatz 6. Pädophilie und Kirche“ der Sendereihe Hörbilder über Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen Institutionen berichtet.
Insbesondere wurden unter Bezugnahme auf ein Missbrauchsverbrechen, das ein gewisser Pater Wolfgang , der im Jahr 1966 in der Peterskirche in 1010 Wien tätig gewesen sein soll, an Herrn David d’Bonnabel im Haus Petersplatz 6, 1010 Wien im Jahr 1966 begangen haben soll folgende Opus Dei betreffende Behauptungen des David d’Bonnabel verbreitet:
„Am Tag nach der Missbrauchstat gingen meine Mutter und meine Großmutter zum Opus Dei Haus und fragten nach Pater Wolfgang. Der Opus Dei Rektor erschien und teilte Ihnen mit, dass Pater Wolfgang in den Sommerurlaub gefahren wäre. Der Opus Dei Rektor lebte immer am Petersplatz Nummer 6. Er starb im Jahr 2011. Er hat Pater Wolfgangs wahre Identität geschützt. Bis zu seinem Tod im Jahr 2013 trug Pater Wolfgang sein Priestergewand. Er wurde nie bestraft.“
Diese Behauptungen des Herrn David d’Bonnabel sind unrichtig:
Opus Dei stand im Jahre 1966 in keinerlei Verbindung mit der Peterskirche oder dem Haus Petersplatz 6, dem nunmehrigen Opus-Dei-Haus. Es gab weder im Jahre 1966 noch danach einen Priester des Opus Dei in Österreich mit dem Namen Pater Wolfgang. Erst im Jahre 1969 wurde ein Priester des Opus Dei zum Pfarradministrator der Pfarre St. Peter bestellt, der ab 1975 auch die Bezeichnung Rektor führte. Erst seit dem Jahr 1983 wird das Haus Petersplatz 6 von Priestern des Opus Dei bewohnt. Es hat daher kein Priester des Opus Dei mit dem Namen Pater Wolfgang im Jahr 1966 an Herrn David d’Bonnabel eine Missbrauchstat begangen, noch wurde die wahre Identität von einem Opus Dei Rektor geheim gehalten.
Gegendarstellung von Victims Mission
Die Hörbildsendung „Petersplatz 6“ wurde vom ORF aus dem Programm gestrichen, nur durch dubiose Aussagen der Vertreter der Kath. Kirche, insbesondere „OPUS DEI“. Nicht alle Teilnehmer wurden gerichtlich befragt, noch zur Verhandlung aussagekräftig Vorgeladen. Die Verhandlung beruht darauf, dass ein Erwachsener Betroffener der Misshandlung und sexuellen Gewalt sich nicht mehr auf das genaue Datum, Uhrzeit, erinnern kann. die Aussagen der kath. Kirche , Opus Dei, wurden weder sachlich Begründet, noch von der Staatsanwaltschaft und Richter, geprüft, sondern unter dem Motto: “ Die kirchlichen Vertreter lügen nie“ als gegeben hingenommen.
Victims Mission fragt: „Wieso wurde die Sendung “ Hörbild Petersplatz 6″ zur Gänze von den Instituten gestrichen, wobei der gesamte Inhalt von den Betroffenen der kirchlichen sexuellen Gewalt gedemütigt wurden, zudem die „Klasnic-Kommission“, unter Leitung von Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz Geldbeträge und Psychotherapeutische Massnahmen bewilligt wurden!“
Besonderer Augenmerk wird auch der Bischofskonferenz in der Abtei Michaelbeuern, 5. November 2018, verliehen. Ein Betrag, durch die Klasnic-Kommission, wurde durch Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz, genehmigt und an zahlreiche Sexuelle Gewaltopfer der Benediktinerabtei überwiesen. Abt Johannes Perkmann OSB, hatte Herrn Klaus Oberndorfer, schweres Opfer des Internates Michaelbeuern, durch den Rektor, Pädagogen und alleinigen Internatsleiter Pater Ulrich, zusätzlich mehrere Geldbeträge aufgrund der Schwere der Folgeschäden per Banküberweisung bezahlt. Dies wurde durch die Bischofskonferenz unter Leitung von Herrn Kardinal Schönborn beanstandet und somit wurde Herr Abt Johannes mit Schweigepflicht, Kontaktverbot zum Opfer und zusätzlich Kommunikationsverbot auferleget. Seitdem reagiert Abt Johannes auf keine E-Mails, Schreiben, Telefonanrufe und allen Kontaktierungen nicht mehr. Herr Klaus Oberndorfer fühlt sich von allen kirchlichen Vertretern nicht nur vernachlässigt, sondern wird totgeschwiegen!
Fäkalien essen müssen – Siebenjähriger erhebt massive Missbrauchsvorwürfe gegen eigenen Vater.
, Allgemein
Mehrere Gutachten attestieren Glaubwürdigkeit des Kindes – Gericht beachtet diese nicht und überlegt hingegen Zwangsunterbringung von Opfer
Wien, Mistelbach (OTS) – Max Eltern sind seit seiner Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem der kleine Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigte er sich irritiert und war stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind war er auffällig oft krank, nässte ein und hatte tlw. panische Angst vor seinem Vater. Er wolle nicht mehr zum Vater und vor allem nicht mehr bei ihm übernachten. Max erzählte dann, der Papa habe ihm eine Gabel oder ein Messer in den Popo gesteckt. Das Kind wies auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Er soll gezwungen worden sein, die Fäkalien des Vaters zu essen.
Schreckliche Schilderungen
Er erzählte auch dass er sich vor seinen Vater hinknien musste und dieser ihm „Lulu in den Mund“ gemacht habe. Die Mutter erstattete dann Strafanzeige gegen den Vater. Diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das mutmaßliche Opfer schlicht keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert hatte. Max redete immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation „Die Möwe“ und dem Klinikum Tulln sprach er über das Erlittene.
Qualität des Gerichts-Gutachtens mangelhaft?
Die Mutter stellte danach einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragte die Beiziehung der gerichtlich beeideten Sachverständigen Tanja Guserl. Diese kam nach rund 40 Minuten zum Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben war, das Opfer hätte „Pseudo-Erinnerungen“. Worauf die StA Wien das Verfahren neuerlich einstellte. Nun kommen aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin Guserl auf. Denn der renommierte Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im Gutachten von Guserl. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.
Seltsames Behördenverhalten
Die Mutter möchte – folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin – den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Eine weitere Auffälligkeit in diesem Kriminalfall ist, dass das entsprechende Pflegschaftsverfahren hartnäckig in Mistelbach beheimatet bleiben soll. Dies obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Das niederösterreichische Gericht hat wohl auf Drängen des Vaters die Zuständigkeit nicht an Wien abgegeben.
Mehrwöchige Zwangsunterbringung in Psychiatrie vorgeschlagen
Mehr noch: Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich „zu prüfen“, schlägt die vom niederösterreichische Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. Die zuständige Richterin zeigt sich dem nicht abgeneigt, ungeachtet dessen, dass das Kind damit aus der Schule und seinem Freundeskreis gerissen werden würde, und sowohl das AKH als auch die Klinik Nord eine derartige Unterbringung gegen den Willen der Mutter bereits abgelehnt haben. Die niederösterreichische Behörde droht dann der Mutter unverhohlen damit, ihr die Obsorge temporär zu entziehen um die Zwangsunterbringung des Buben in einer Psychiatrie durchzusetzen.
Auch Gegengutachten unterstützt Glaubwürdigkeit des Kindes
„Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden.“ Auf Basis des neuen Glaubwürdigkeits-Gutachtens von Prof. Giacomuzzi wird sie einen weiteren Wiederaufnahmeantrag einbringen. Sie strebt auch die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel an. “Hier will man meinem Sohn – der die grausamen pädophilen Übergriffe ausführlich geschildert hat – einfach nicht glauben. Wie viele Aussagen und Gutachten braucht es noch, damit meinem Kind geglaubt und er entsprechend geschützt wird? Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Der mutmaßliche Täter entstammt übrigens einem altem Militäradel. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Unterstützung von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt
Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.
Rückfragen & Kontakt:
PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at
Papst bezeichnet seine Kanada-Reise als „Bußreise“
, Allgemein
Papst Franziskus hat seine Kanada-Reise von 24. bis zum 30. Juli als „eine Bußreise“ bezeichnet. Er reise nach Kanada, um besonders die indigenen Völker zu umarmen, sagte Franziskus am Sonntag beim Mittagsgebet auf dem Petersplatz. Von ihnen hätten viele auch in katholischen Einrichtungen großen Schaden erlitten.

„Ich bin im Begriff, eine Bußpilgerfahrt zu unternehmen und ich hoffe, dass ich mit Gottes Gnade zu dem bereits eingeschlagenen Weg der Heilung und Versöhnung beitragen kann“, sagte Franziskus. Er werde ihnen allen seinen Schmerz ausdrücken „für das Leid, das sie erlitten haben“.
Geplant sind Stationen in Edmonton, Quebec und Iqaluit am Nordpolarmeer. Außerdem stattet der Papst der Gemeinde Maskwacis einen Besuch ab und will an der Pilgerfahrt zum traditionellen Fest der heiligen Anna am Lac Sainte Anne teilnehmen.
Kinder misshandelt
Im Mittelpunkt der Reise stehen Gespräche zwischen dem Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Indigenen-Vertretern der First Nations, Metis und Inuits. Eine große Rolle spielen dabei die ehemaligen Schülerinnen und Schüler der sogenannten Residential Schools. In diesen wurden im 19. und 20. Jahrhundert indigene Kinder ihrer Kultur beraubt, misshandelt und auch missbraucht.
Entschuldigung gefordert
Für die Beteiligung der Kirche, die eine Vielzahl dieser Internate betrieb, fordern Indigene eine päpstliche Entschuldigung auf kanadischem Boden. Beim Besuch mehrerer indigener Delegationen Ende März in Rom hatte Franziskus bereits um Vergebung gebeten.
Weiter geplant sind Höflichkeitsbesuche bei Generalgouverneurin Mary May Simon und Premierminister Justin Trudeau; ebenso Treffen mit örtlichen Geistlichen und Mitgliedern des Jesuitenordens. Trotzdem ist das Tagesprogramm aus gesundheitlichen Gründen deutlich übersichtlicher als bei vergangenen Papstreisen – nach einem Termin am Morgen geht es meist erst am Nachmittag weiter.
, https://www.derstandard.at/story/2000132744036/missbrauch-in-der-katholischen-kirche-suende-ohne-suehne , Deutschland
Nach dem Gutachten über Missbrauchsfälle im Erzbistum München und Freising ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dass Benedikt XVI. nichts gewusst hat, wird bezweifelt.

, orf wien , Allgemein
Am Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag ein Schwurgericht einen Mann vom Mordversuch freigesprochen.
das Urteil: Er muss neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er eine 29-Jährige so schlimm misshandelt haben soll, dass sie beinahe verblutet, verstorben wäre.
Schwere Körperverletzung !
Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs und die Entscheidung über die Strafhöhe auf, da die Geschworenen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Es kam zu einer sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH. Das Urteil wegen Missbrauchs ist bereits rechtskräftig.
, correctiv , Medienberichte
01.11.2019 , CNN , Belgien
Belgische Caritas schickte pädophilen Priester nach Zentralafrika. Der Salesianerpater war bereits in seiner Heimat verurteilt worden. Die Uno stoppt nun die Zusammenarbeit mit der Caritas
Den Anschuldigungen zufolge soll der Geistliche seit seiner Entsendung nach Zentralafrika 2013 mindestens zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Zuvor sei der Salesianerpater wegen ähnlicher Vorwürfe in Belgien verurteilt worden.
Öffentlich gemacht hatte das der US-Sender CNN.
25.04.2019 , Kurier.at , Medienberichte
Fast ein Jahr ist es her, als Clara D. (Name geändert, Anm.) mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit ging. Clara D., heute 41 Jahre alt, wurde als Minderjährige in den 1990er-Jahren in einem Hollabrunner (NÖ) Nonnenheim geschwängert. Es sei niemals eine Liebesbeziehung gewesen, betonte Clara D. von Anfang an. Ihre Zwillingsmädchen wurden zur Adoption frei gegeben. Das Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen, doch im vergangenen Jänner stellte die Staatsanwaltschaft Korneuburg das Verfahren ein. Jetzt wird allerdings wieder ermittelt, bestätigt Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Drei-Richter-Senat hatte dem Fortführungsantrag von Clara D. stattgegeben.
05.04.2019 , DATUM , Medienberichte
Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic spricht über Missbrauch in der Kirche, den Umgang mit Tätern und ›flotte Detschn‹ für ihre Söhne.
21.03.2010 , Profil , Österreich
Der Skandal um tausendfachen Missbrauch von Jugendlichen durch Priester stürzt die katholische Kirche in Österreich und weltweit in ihre bisher schlimmste Krise. Kardinal Schönborn hat wenig Handlungsspielraum für Reformen, weil er als entscheidungsschwach gilt und sich nicht mit dem Papst anlegen will.
17.03.2011 , Oberösterreich
25.03.2012 , Oberösterreich
11.02.2013 , Oberösterreich
09.04.2013 , Oberösterreich
09.04.2013 , Oberösterreich
07.05.2013 , Oberösterreich
07.05.2013 , Oberösterreich
07.05.2013 , Oberösterreich
24.05.2013 , Oberösterreich
04.06.2013 , Oberösterreich
10.06.2013 , Oberösterreich
15.07.2013 , Oberösterreich
28.08.2013 , Oberösterreich
28.08.2013 , Oberösterreich
17.09.2014 , Oberösterreich
19.12.2014 , Oberösterreich
18.12.2014 , Oberösterreich
19.12.2014 , Oberösterreich
19.01.2015 , Oberösterreich
14.03.2015 , Oberösterreich
14.03.2015 , Oberösterreich
27.03.2015 , Oberösterreich
04.04.2015 , Oberösterreich
09.03.2016 , Oberösterreich
16.08.2012 , Niederösterreich
02.10.2014 , Niederösterreich
01.10.2014 , Niederösterreich
01.10.2014 , Niederösterreich
02.02.2015 , Niederösterreich
26.10.2012 , Niederösterreich
11.07.2013 , Niederösterreich
20.08.2013 , Niederösterreich
11.11.2013 , Niederösterreich
07.12.2013 , Niederösterreich
07.02.2015 , Niederösterreich
10.12.2015 , Niederösterreich
28.07.2015 , Niederösterreich
01.01.1970 , Niederösterreich