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VERSÖHNUNG DURCH VERJÄHRUNG IST VERHÖHNUNG

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Die christliche Verhöhnung von Betroffenen durch die Verjährung von Verbrechen und durch die Besetzung und Benennung eines Platzes im Grazer Stadtpark.

Den Anfang nahm die Geschichte vor ca. 25 Jahren, als die katholische Kirche auf ein 1981 errichtetes riesiges Holzkreuz in der Passamtswiese des Grazer Stadtparkes eine Tafel anbrachte mit der Ortsbezeichnung „Platz der Versöhnung“.

Am 31. März 2010 hielt Kardinal Schönborn im Stephansdom eine Klage und Bußgottesdienst wegen der pädosexuellen Gewaltakte ab.

Zeitgleich kam es zu einem Protest gegen diese verhöhnende Scheinheiligkeit. Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt (www.betroffen.at) unternahm die Umbenennung des Platzes am Grazer Katholikenkreuz in „Platz der Verhöhnung“: Der Buchstabe „s“ wurde einfach mit einem „h“ überklebt, was jahreslang kaum auffiel.

Nach jahrelanger katholischer Gängelung durch die Klasnic-Kommission und weiterer Weigerung der Kirche auf den Einwand der Verjährung zu verzichten wurde 2010 die bestehende Tafel mit einer neuen Tafel durch die Plattform überklebt.

Diese Tafel wurde zwei Jahre lang nicht beanstandet – im Gegenteil – die Plattform erhielt unaufgefordert zahlreiche befürwortende Zuschriften und Dankschreiben. Diese Tafel wurde aber im Sommer 2022 von unbekannt entfernt, wodurch wieder die ursprüngliche Tafel zum Vorschein kam.

Die Plattform Betroffener wollte die Verhöhnung durch die Verjährung der Verbrechen und auch die Entfernung ihrer Tafel und die kirchliche Toponymie (Benennung) eines öffentlichen Platzes nicht widerspruchslos länger dulden.
Für den 28. 12. 2022, dem Tag der Unschuldigen Kinderi entschloss man sich daher zu einer spektakulären Aktion.

Unter extrem schwierigen und gefährlichen Bedingungen, wobei Seile in ca. 20 m Höhe anzubringen waren, wurden zwei lebensgroße entsprechend präparierte Puppen am Kreuz angebracht. Nach stundenlanger Arbeit war das Werk vollbracht.

Offensichtlich wurde das Geschehen aber von Kirchenmitgliedern beobachtet und angezeigt, weshalb unmittelbar nach Fertigstellung zwei Polizisten eintrafen, verdutzt staunten und unschlüssig am Kommando anfragten, was zu tun sei.

Der noch anwesende Obmann der Plattform, Sepp Rothwangl, wurde wegen §188 (Herabwürdigung religiöser Lehren) abgeführt, in das Stadtpolizeikommando Schmiedgasse vorgeführt und dort einvernommen. Rothwangl zeigt sich verwundert, dass es möglich sei, die Lehre der katholischen Kirche noch weiter herabzuwürdigen. Die Abführung wegen des Protests betrachtet er als Täter-Opfer-Umkehr (Victim blaming)ii, ein Vorgehen, das die Schuld des Täters für eine Straftat dem Opfer zuschreiben soll. Dadurch wird das Leid des Opfers verstärkt. Statt Beistand und Hilfe erfährt das Opfer Anklage und Beschuldigung.

Als Ursache der Aktion gab Rothwangl an, dass es diese nicht gäbe, hätte die Polizei ihm vor ca. 60 Jahren unweit des Katholikenkreuzes bei einer Einvernahme in der Polizeiinspektion Paulustorgasse Glauben geschenkt, als er als eingeschüchteter Bub über die sexualisierten Übergriffe im Grazer Marieninstitut berichtete. Die Puppen wurden sofort von der Polizei wieder abgenommen und in Polizeigewahrsam genommen.

Einige Tage sind inzwischen wieder vergangen und der Fall Teichtmeister kochte inzwischen hoch, und ruft den Staatsakt (Geste der Verantwortung) in Erinnerung, wo Kirche und Politik sich theatralisch und tränenreich Asche übers Haupt streuten. Auch Teichtmeisteriii war dort als Vorleser geladen, aber die Plattform dazu explizit nicht eingeladen und die Verjährung der Verbrechen danach weiterhin gesetzlich nicht aufhoben und so die Betroffenen weiter verhöhnt.

Verjährung, das ist das Werkzeug, womit sich die Kirche und ihre Täter aus der Verantwortung und Entschädigung schleichen. Dass unzählige Opfer lebenslang leiden wird höhnisch als nicht wieder gutmachbar dargestellt.
Welch ein Hohn auch, dass gerade die Jahreszählung die Kirche nutzt, eine Zählung, die grob falsch, verlogen, sektenhaft und betrügerisch ist, wie ihre religiösen Lehren.iv

Am 19. Jänner 2023 erhielt der Obmann der Plattform wie erwartet die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde und die Puppen wieder ausgehändigt werden. Leider wurde aber dieser Protest verhindert, wobei diesmal die Polizei die Plattform Betroffen zum Schweigen brachte, wie unzählige Male bisher in den Medien und im ORF geschehen, wenn immer wieder den Journalisten vorgelegte Fälle durch Interventionen nicht veröffentlicht und so vor der Öffentlichkeit verschwiegen wurden.

Alle Betroffen werden nun aufgefordert sich gegen die Verhöhnung durch die Verjährung zu wehren und das Grazer Katholikenkreuz als Anlass zu nehmen weiter zu protestieren.

Bitte senden Sie Vorschläge, was Sie weiter unternehmen wollen und ob Sie sich an weiteren Protest-Aktionen beteiligen wollen an:
vernetzung@betroffen.at Betreff: Versöhnung/Verjährung=Verhöhnung

Erstellt durch Sepp Rothwangl
Obmann der Plattform betroffen.at

CEP -238.197

i https://de.wikipedia.org/wiki/Kindermord_in_Bethlehem#Fest_der_Unschuldigen_Kinder

ii https://de.wikipedia.org/wiki/Victim_blaming

iii https://orf.at/stories/3301505/

ivThe Scythian Dionysius Exiguus and His Invention of Anno Domini

Fäkalien essen müssen – Siebenjähriger erhebt massive Missbrauchsvorwürfe gegen eigenen Vater.

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Mehrere Gutachten attestieren Glaubwürdigkeit des Kindes – Gericht beachtet diese nicht und überlegt hingegen Zwangsunterbringung von Opfer

Wien, Mistelbach (OTS) – Max Eltern sind seit seiner Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem der kleine Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigte er sich irritiert und war stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind war er auffällig oft krank, nässte ein und hatte tlw. panische Angst vor seinem Vater. Er wolle nicht mehr zum Vater und vor allem nicht mehr bei ihm übernachten. Max erzählte dann, der Papa habe ihm eine Gabel oder ein Messer in den Popo gesteckt. Das Kind wies auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Er soll gezwungen worden sein, die Fäkalien des Vaters zu essen.

Schreckliche Schilderungen

Er erzählte auch dass er sich vor seinen Vater hinknien musste und dieser ihm „Lulu in den Mund“ gemacht habe. Die Mutter erstattete dann Strafanzeige gegen den Vater. Diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das mutmaßliche Opfer schlicht keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert hatte. Max redete immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation „Die Möwe“ und dem Klinikum Tulln sprach er über das Erlittene.

Qualität des Gerichts-Gutachtens mangelhaft?

Die Mutter stellte danach einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragte die Beiziehung der gerichtlich beeideten Sachverständigen Tanja Guserl. Diese kam nach rund 40 Minuten zum Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben war, das Opfer hätte „Pseudo-Erinnerungen“. Worauf die StA Wien das Verfahren neuerlich einstellte. Nun kommen aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin Guserl auf. Denn der renommierte Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im Gutachten von Guserl. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.

Seltsames Behördenverhalten

Die Mutter möchte – folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin – den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Eine weitere Auffälligkeit in diesem Kriminalfall ist, dass das entsprechende Pflegschaftsverfahren hartnäckig in Mistelbach beheimatet bleiben soll. Dies obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Das niederösterreichische Gericht hat wohl auf Drängen des Vaters die Zuständigkeit nicht an Wien abgegeben.

Mehrwöchige Zwangsunterbringung in Psychiatrie vorgeschlagen

Mehr noch: Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich „zu prüfen“, schlägt die vom niederösterreichische Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. Die zuständige Richterin zeigt sich dem nicht abgeneigt, ungeachtet dessen, dass das Kind damit aus der Schule und seinem Freundeskreis gerissen werden würde, und sowohl das AKH als auch die Klinik Nord eine derartige Unterbringung gegen den Willen der Mutter bereits abgelehnt haben. Die niederösterreichische Behörde droht dann der Mutter unverhohlen damit, ihr die Obsorge temporär zu entziehen um die Zwangsunterbringung des Buben in einer Psychiatrie durchzusetzen.

Auch Gegengutachten unterstützt Glaubwürdigkeit des Kindes

„Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden.“ Auf Basis des neuen Glaubwürdigkeits-Gutachtens von Prof. Giacomuzzi wird sie einen weiteren Wiederaufnahmeantrag einbringen. Sie strebt auch die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel an. “Hier will man meinem Sohn – der die grausamen pädophilen Übergriffe ausführlich geschildert hat – einfach nicht glauben. Wie viele Aussagen und Gutachten braucht es noch, damit meinem Kind geglaubt und er entsprechend geschützt wird? Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Der mutmaßliche Täter entstammt übrigens einem altem Militäradel. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützung von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt

Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

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Papst bezeichnet seine Kanada-Reise als „Bußreise“

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Papst Franziskus hat seine Kanada-Reise von 24. bis zum 30. Juli als „eine Bußreise“ bezeichnet. Er reise nach Kanada, um besonders die indigenen Völker zu umarmen, sagte Franziskus am Sonntag beim Mittagsgebet auf dem Petersplatz. Von ihnen hätten viele auch in katholischen Einrichtungen großen Schaden erlitten.

„Ich bin im Begriff, eine Bußpilgerfahrt zu unternehmen und ich hoffe, dass ich mit Gottes Gnade zu dem bereits eingeschlagenen Weg der Heilung und Versöhnung beitragen kann“, sagte Franziskus. Er werde ihnen allen seinen Schmerz ausdrücken „für das Leid, das sie erlitten haben“.

Geplant sind Stationen in Edmonton, Quebec und Iqaluit am Nordpolarmeer. Außerdem stattet der Papst der Gemeinde Maskwacis einen Besuch ab und will an der Pilgerfahrt zum traditionellen Fest der heiligen Anna am Lac Sainte Anne teilnehmen.

Kinder misshandelt

Im Mittelpunkt der Reise stehen Gespräche zwischen dem Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Indigenen-Vertretern der First Nations, Metis und Inuits. Eine große Rolle spielen dabei die ehemaligen Schülerinnen und Schüler der sogenannten Residential Schools. In diesen wurden im 19. und 20. Jahrhundert indigene Kinder ihrer Kultur beraubt, misshandelt und auch missbraucht.

Entschuldigung gefordert

Für die Beteiligung der Kirche, die eine Vielzahl dieser Internate betrieb, fordern Indigene eine päpstliche Entschuldigung auf kanadischem Boden. Beim Besuch mehrerer indigener Delegationen Ende März in Rom hatte Franziskus bereits um Vergebung gebeten.

Weiter geplant sind Höflichkeitsbesuche bei Generalgouverneurin Mary May Simon und Premierminister Justin Trudeau; ebenso Treffen mit örtlichen Geistlichen und Mitgliedern des Jesuitenordens. Trotzdem ist das Tagesprogramm aus gesundheitlichen Gründen deutlich übersichtlicher als bei vergangenen Papstreisen – nach einem Termin am Morgen geht es meist erst am Nachmittag weiter.

Daten und Fakten

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der österreichischen Ombudsstellen im kirchlichen Bereich.

Quote:

Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.642 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 % aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.

86 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 289 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der „Klasnic-Kommission“ akzeptiert und umgesetzt.

Den Betroffenen wurden bisher in Summe 33,6 Mio. Euro zuerkannt, davon 26,6 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7 Mio. Euro für Therapien.

Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und  1970er-Jahren ereignet (0,3% der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet): 51,1% der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,4% in den 1970er-Jahren, 10,7% in den 1980er-Jahren, 4,1% in den 1990er-Jahren und 1,4% seit 2000.

Unquote

Diese Darstellung der Ombudstellen der katholischen Kirche darf meiner Meinung nach nicht als korrekt oder gar aussagekräftig gelten. Viele der kirchlichen Gewalt und sexuellen Missbrauchs gedemütigten, vergewaltigten und gefolterten Menschen wird keinesfalls die notwendige Unterstützung gegeben. Mit der Verjährungsfrist wird die Sexuelle und durch Gewalt getätigte Folter nicht Beachtet, sondern umgangen mit Hilfe der österreichische Justiz.

Unzählbare Verbrechen der kirchlichen Täter werden verschwiegen, weiterhin verleugnet. Die Aufarbeitung der österreichischen Bischofkonferenz wird beherrscht durch aktiviertes Schweigen und Leugnen. Die Anzahl der Täter und auch Opfer ist der Kath. Kirche voll bekannt. Dieses Know-How wird Trotzig geleugnet. Die Aufarbeitung durch Kontakt mit Betroffenen wird abgelehnt: „Wer sich nicht meldet – ist selbst Schuld“ eine wiederkehrende Täter – Opferverschiebung mit katastrophaler Wirkung!

Ohne Veröffentlichung der Akten gibt es keine Aufarbeitung! Alle kirchlichen Orte, wie Klöster, Internate, Kinderheime, Kindergärten und Schulen, um einige zu nennen, sind nicht bereit durch Kontrolle, Kontakt zu Zöglingen, über diesen Weg die Schwere der Verbrechen aufzuklären.

Prozess nach Missbrauch: Kein Mordversuch

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Am Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag ein Schwurgericht einen Mann vom Mordversuch freigesprochen.

das Urteil: Er muss  neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er eine 29-Jährige so schlimm misshandelt haben soll, dass sie beinahe verblutet, verstorben wäre.

 Schwere Körperverletzung !

Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs und die Entscheidung über die Strafhöhe auf, da die Geschworenen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Es kam zu einer sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH. Das Urteil wegen Missbrauchs ist bereits rechtskräftig.

 

Klage gegen den ehemaligen Papst Benedikt

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Die deutsche Klage wegen sexuellen Missbrauchs richtet sich gegen den ehemaligen Papst Benedikt.

Die Klage gegen einen mutmaßlich pädophilen Priester in Deutschland soll klären, ob der ehemalige Papst Benedikt und andere Mitglieder des Klerus in einem historischen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern schuldig waren, sagte der Anwalt des Klägers.

Die sogenannte Feststellungsklage sei zugunsten eines 38-jährigen Mannes aus dem südbayerischen Bundesland erhoben worden, der nach eigenen Angaben als Kind von einem Priester missbraucht worden sei, berichtete der BR gemeinsam mit dem Forschungszentrum Correctiv und Die Zeit wöchentlich.

Sexueller Missbrauch durch einen römisch-katholischen Pfarrer

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Der erwachsene Kläger will von einer römisch-katholischen Erzdiözese und einer ihr zugehörigen Pfarre Schadenersatz, weil er in seiner Kindheit und Jugend von einem zwischenzeitig verstorbenen Pfarrer sexuell missbraucht worden sei.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und führte unter anderem aus, dass die „lange“, dreißigjährige Verjährungsfrist bei Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs nur gegenüber dem unmittelbaren Täter, nicht aber dann anzuwenden ist, wenn – wie hier – juristische Personen für die Taten einer natürlichen Person in Anspruch genommen werden.

OGH | 7 Ob 25/21h/26.01.2022
www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/sexueller-missbrauch-durch-einen-roemisch-katholischen-pfarrer/

Wir trauern um Herby Loitsch

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Herby war für unsere Plattform und die Initiative ein verlässlicher Partner, Unterstützer und Mitarbeiter.
Durch seine Beiträge mit Radio Orange, sein Organisationstalent, sein politisches Wissen und seine Kontakte war er beim Volksbegehren und der Plattform eine unverzichtbare Stütze.
Herby wird uns fehlen.
Seine Verabschiedung findet am 13.4. um 14 Uhr im Ruhewald Hohenegg statt.

Herby wird weiterleben: In den Gedanken von uns!

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt und Initiative gegen Kirchenprivilegien

Türanhänger „STERNSINGER NEIN DANKE“

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Zusendung gegen eine Spende von € 2.- / pro Stk. für die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, plus € 1,- Porto.

Bestellung mit Angabe von Stück-Anzahl und Adresse bei vernetzung@betroffen.at.
Mit Bestätigung der Bestellung erfolgt Angabe der Bankverbindung und nach Überweisung werden der/die Anhänger per Post versendet.

Selbstabholung gegen eine Spende von € 2.- / pro Stk. nach telefonischer Terminvereinbarung: 01/522 40 28 (Werbeagentur FOX, Halbgasse 7, 1070 Wien).

Sexueller Missbrauch – Das Ausmaß des Verbrechens

in Allgemein, Deutschland, Missbrauch

Zum ersten Mal gesteht die katholische Kirche in Deutschland ein, was sie erst jahrelang vertuscht und dann weiter beschönigt hat. Zum ersten Mal ließ sie den Kindesmissbrauch in ihren eigenen Reihen flächendeckend untersuchen. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen der ZEIT exklusiv vor. Sie zeigen: 1670 Kleriker wurden zwischen 1946 und 2014 als Missbrauchsbeschuldigte innerhalb ihrer Kirche aktenkundig. 3677 Kinder und Jugendliche wurden nach Lage der Akten mutmaßlich zu Opfern. 4,4 Prozent aller Kleriker sollen im genannten Zeitraum Minderjährige sexuell missbraucht haben. „Diese Zahl stellt eine untere Schätzgröße dar“, heißt es in einer offiziellen Zusammenfassung der Studie.

Mit anderen Worten: Hinter den wichtigsten Zahlen, die hier erhoben wurden, steht ein unsichtbares „mindestens“. Viereinhalb Jahre lang haben sieben deutsche Forscher, fünf wissenschaftliche Mitarbeiter und ungezählte Hilfskräfte Akten analysiert und Interviews geführt. Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sollten sie vor allem zwei Fragen beantworten: Wie groß war das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs? Welche Besonderheiten der katholischen Kirche haben die Taten und ihre Vertuschung begünstigt?

Quelle: https://www.zeit.de/2018/38/sexueller-missbrauch-bischoefe-kirche-studie/komplettansicht

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