Erstmals Strafanzeige gegen muslimischen und jüdischen Beschneider
29 Nov, 2012 in Beschneidung, MedienberichteTatvorwurf: Körperverletzung an mindestens 2000 Babys und Kindern
(Wien, 29.11.12) Angezeigt werden der Gemeinderabbiner und Mohel der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, der laut eigener Aussage in Österreich bereits mehr als 1000 religiös veranlasste medizinisch nicht indizierte Genitaloperationen an männlichen Säuglingen vorgenommen hat. Diese Genitaloperationen erfolgen in Form von Zirkumzisionen ohne Betäubung. Der zweite Angezeigte ist praktischer Arzt, der ein Beschneidungszenturm in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist. Er ist auch Vorstand der Islamischen Glaubensgemeinde in Wien. Auf seiner Homepage stellt er stolz Fotos von beschnittenen Kindern online. Gegen den Arzt wird auch eine Anzeige bei der Disziplinarkommission der Ärztekammer erfolgen. Gegen den Rabbiner eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Ärztegesetz.
Beschneidung ist ein schweres Trauma für die Kinder
„Die Entfernung der Penisvorhaut ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Sofern keine medizinische Indikation gegeben ist, handelt es sich um vorsätzliche Körperverletzung“, erklärt Rechtsanwältin Anja Oberkofler. Der Eingriff erfolgt bis heute oft ohne Anästhesie und ist extrem schmerzhaft: Babys haben dagegen keinen Schutzmechanismus und fallen aufgrund des Schocks mitunter in ein momentanes Koma. Für 6-8jährige Buben ist das Beschneidungsritual, das oft ohne jegliche Aufklärung erfolgt und öfters auch ohne Anästhesie, ein schweres Trauma. Bei der Vorhaut handelt es sich um den sensibelsten Teil des Penis und somit um hocherogenes Gewebe. Nach deren Entfernung wird die Eichel von einer Hornhautschicht überzogen. Sexueller Sensibilitätsverlust und Einschränkung der Orgasmusfähigkeit können die Folge sein, wie zahlreiche Betroffene berichten. Ein zweites Problem sind mögliche Komplikationen nach der Operation wie etwa Blutungen oder Verstümmelungen: Nach heutigem Stand der Medizin liegt hier die Rate bei 2 bis 10 Prozent.
Religiöse motivierte Körperverletzung nicht per se straffrei
Weitere Begründung der Anzeige: Für einen Eingriff mit derart gravierenden Folgen ist die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen erforderlich. Diese ist bei Babys und Kindern nicht gegeben. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum allein die Billigung einer Körperverletzung durch Religonen zur Strafffreiheit führen soll“, so Anwältin Oberkofler. Österreich hat die UNO Kinderrrechtskonvention unterzeichnet, die Strafbarkeit der Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen vorsieht. Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Recht auf Schutz der physischen Integrität verankert. „Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit kann nicht durch die eingewendete Religionsfreiheit der Eltern aufgehoben werden. Denn die Religionsfreiheit der Eltern in der Erziehung endet jedenfalls dort, wo die Körperletzung ihres Kindes beginnt“ sagt sie.
Anzeige erfolgt durch Missbrauchs- und Beschneidungsopfer
Die Strafanzeige erfolgt durch Sepp Rothwangl, der in seiner Kindheit von sexueller Gewalt durch ein Kirchenmitglied betroffen war. „Heute sehe ich meine Aufgabe darin, mich dafür einzusetzen, dass nicht noch mehr Kindern aufgrund von Religonsprivilegien ungestraft körperliche und seelische Verletzungen zugefügt werden.“ Rothwangl hat auch das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien mitinitiiert, das derzeit unterzeichnet werden kann. „Ich setze mich gegen Sonderrechte für Religionsgemeinschaften ein, weil Kinder im Namen des Glaubens nicht an ihren Sexualorganen verstümmelt werden dürfen“, so Rothwangl. „Hier muss die Zivilgesellschaft und der Rechtsstaat eingreifen.“ Die Initiatoren des Volksbegehrens unterstützen daher auch die aktuelle Strafanzeige.
Betroffene brechen das Tabu des Schweigens
Der zweite Anzeigende ist Cahit Kaya, der als Kind nach islamischem Ritus beschnitten wurde. „Ich hätte selber gerne die Freiheit gehabt, zu entscheiden ob ich beschnitten werde oder nicht“, sagt Kaya heute. „Ich wurde aber ohne Einholung meiner Zustimmung, ohne Informationen und ohne Vorbereitung seitens des Arztes und auch nicht seitens meiner Eltern in einem staatlichen Krankenhaus in Vorarlberg beschnitten. Viele Muslime leiden sehr an den sexuellen Folgen ihrer Beschneidung und schämen sich dafür, Opfer dieses Übergriffs geworden zu sein. Wenn sie überhaupt darüber reden, dann nur im allerengsten Freundeskreis. Dieses Schweigen muss endlich gebrochen werden.“
Presse-Rückfragen: Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien