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Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

in Prozesse

orf vorarlberg, 23.1.2013

In den beiden Zivilverfahren ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Kloster Mehrerau, hat das Landesgericht Feldkirch per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt. Der Anwalt des Klosters will empfehlen, die Entscheidung zu bekämpfen.

Wie die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ am Mittwoch mitteilte, hat das Landesgericht Feldkirch in beiden Fällen per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt. Dies wird von Landesgerichtspressesprecher Reinhard Flatz bestätigt. Die geschilderten Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 bzw. 1982 zugetragen. Noch offen ist die Haftungs- bzw. Entschädigungsfrage.

Video:
Im Video zu sehen: Sanjay Doshi (Anwalt der Opfer), Bertram Grass (Anwalt des Klosters); Beitrag von Birgit Hackspiel, Tobias Becker, Christina Lachner

Doshi: Klage noch rechtzeitig vor Verjährungsfrist
Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58-bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Hinsichtlich der Verjährung der Vorfälle gab der 58-Jährige vor Gericht an, dass ihm erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 die Übergriffe wieder bewusst geworden seien. Im Fall des 46-Jährigen erklärte Anwalt Sanjay Doshi, der beide Opfer vertritt, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Das Landesgericht Feldkirch folgte offenbar dieser Argumentation – für die Kläger ein „großartiger Teilerfolg“, so Doshi.
Audio:
Audio: Bertram Grass, Anwalt des Klosters
Zum Artikel: vorarlberg.orf.at