Jarolim-Vorstoß für rechtliche Besserstellung von Kirchenopfern
6 Dez, 2018 in Pressemeldungen, ProzesseAusweitung der Heimopferrente.Verjährung von sexuellem Missbrauch abschaffen, Religionsgemeinschaften sollen künftig selbst Opferentschädigung bezahlen. Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt begrüßt Vorstoß.
(Wien,Graz, 29.11.18, PUR) „Ist sexuelle Gewalt weniger schrecklich, wenn sie in Pfarren passiert als in kirchlichen Kinderheimen?“. Diese beklemmende Frage stellen sich viele Opfer, die in Pfarren vergewaltigt oder missbraucht wurden. Anlassfall eines nun sogar beim VfGH anhängigen Verfahrens ist solch eine Ungleichbehandlung eines steirischen Opfers. Der 52-jährige Akademiker wurde derart massiv geschändet, dass er erwerbsunfähig wurde. Infolgedessen fordert er eine lebenslange Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG), doch dieses begünstigt nur Personen, „die sich in entsprechenden Einrichtungen der Kirchen befanden“.
Steuerzahlende sollen nicht mehr für Folgeschäden an Kirchenopfern aufkommen
Gegen diesen Missstand hat nun SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim einen politischen Vorstoß getätigt: In einer von ihm eingereichten parlamentarischen Anfrage tritt er für die Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen ein. Auch soll die Kirche für die Behandlungskosten ihrer Opfer aufkommen, und diese Opfer sollen in Zukunft Anspruch auf eine Rente, bedingt durch den traumatischen sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche, haben. Denn kirchliche Missbrauchsopfer außerhalb von Heimen, die einmalig von der Klasnic-Kommission entschädigt wurden, erhalten derzeit keine Rente.
Für vermögenslose Priester muss die Kirche haften, nicht der Steuerzahler
Diese Heimopferrente sollte außerdem von der Kirche bezahlt werden, nicht vom Staat. Jarolim kritisiert: „Derzeit kommen die Steuerzahler für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfer im Rahmen der Heimopferente auf und nicht die Kirche selbst. “ Ein Problem sei weiters, dass Priester ja vermögenslos sind, und daher für Zahlungen nicht herangezogen werden können. „Hier sind die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften zur Begleichung heranzuziehen“, so Jarolim.
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Verjährung abschaffen
Ein weiteres heißes Thema ist die Verjährung. Jarolim fordert, die Verjährung bei Verbrechen gegen Minderjährige im Zivilrecht aufzuheben, „da ansonsten nur die Täter und ihre Organisation durch die Verjährung geschützt werden“. Weiters fordert Jarolim, dass Religionsgemeinschaften zivilrechtlich haftbar sein sollen. Denn bislang hätten Religionsgemeinschaften „Straftaten systemisch verheimlicht und die Verfolgung über Jahre und Jahrzehnte massiv erschwert“. Das steht „in einem eklatanten Widerspruch zu den eigenen religiösen Botschaften, welche sie öffentlich und somit privilegiert verbreiten“.
Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt begrüßt Jarolims Vorstoß: „Für uns ist das ein Meilenstein für die längst überfällige Aufarbeitung. Immerhin ist die die von Kirchenangehörigen ausgeübte sexuelle Gewalt und Vertuschung an tausenden Minderjährigen das größte Verbrechen der Nachkriegszeit“, sagt er. „Erstmals spricht eine politische Partei nun die eklatanten Ungerechtigkeiten sowie die Geiselhaft der Steuerzahlenden klar aus.“
Die parlam. Anfrage: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02367/index.shtml
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