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Massenhafte Kirchenaustritte: Zeichen der Solidarität mit Missbrauchs-Opfern

in Medienberichte

(Wien, 11.1.2011 PUR) Die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ sieht die Kirchen-Austrittswelle als Solidaritäts-Barometer mit Missbrauchsopfern, als starkes Zeichen der Zivilcourage der österreichischen Bevölkerung. „Bei den Menschen herrscht Unmut darüber, dass die österreichische Kirche unter Kardinal Schönborn so wenig gegen die Täter in den eigenen Reihen unternimmt“, so die Plattform. Zuletzt brüskierte Schönborn jene, die sich von der Kirche abwenden mit einem geschmacklosen Nazi-Vergleich. Bereits in den 90ern erregte Schönborn mit einem solchen Vergleich Kritik: Als die Vorwürfe gegen Kardinal Groer 1995 bekannt wurden, bezeichnete er diese als „die größten Angriffe auf die Kirche seit der Nazi-Zeit“ (Profil, 1995). Geschichtliche Fakten weisen jedoch auf Verstrickungen der Kirche mit dem 3.Reich hin. Aktuell wurde beispielsweise bekannt, dass die Kirche Nationalsozialisten wie dem Hitler-Patenkind Pater Adolf Martin Bormann in einem Salzburger Kloster Unterschlupf bot, wo er dann Kinder grausam und ungestraft missbraucht haben soll. >> profil.at

Zivile Aufbruchsstimmung
Auch die von Schönborn eingesetzte und finanzierte „unabhängige Opferschutzkommission“ ist vor allem als PR-Aktion anzusehen. Dass sie an keiner ernsthaften Aufklärung der Verbrechen interessiert ist, zeigt allein der Umstand, dass diese Kommission keine prominenten Täter nennt. In der Öffentlichkeit stellt sie Aktivismus dar, im Hintergrund werden die Opfer kirchlicher Gewalt mit geringem Schadenersatz abgespeist. Die vom österreichischen Staat gewährten kirchlichen Privilegien müssen angesichts dieser Doppelmoral einmal mehr hinterfragt werden. Die zunehmende Bedeutungslosigkeit der Kirche offenbart sich nicht nur anhand der nun veröffentlichten hohen Austrittszahlen sondern auch an der stark sinkenden Zahl von kirchlichen Trauungen, Begräbnissen etc.. Die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt wertet diese zivile Aufbruchsstimmung als gute Voraussetzung für das angedachte „Anti-Kirchenprivilegien-Volksbegehren“.