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Missbrauch: Hebelt Kirchenopfer die Verjährung aus?

in Medienberichte

krone.at | 26.1.2012

„Das Kloster sollte sich in diesem Fall nicht hinter der Verjährung verstecken“ – das sagt nicht nur der Rechtsbeistand eines ehemaligen Internatsschülers, der als Bub über Jahre hinweg von einem Pater und Lehrer an einer Vorarlberger Klosterschule vergewaltigt worden sein soll. Der Fall scheint auf den ersten Blick einer von vielen zu sein. Allerdings wandte sich der Kläger hier nicht an die kirchliche Opferschutzkommission, sondern klagt auf zivilgerichtlichem Weg Schmerzensgeld ein – offenbar eine Premiere.

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