Herausgegeben von Dr. Roman Schiessler · 25 Januar 2019
Es ist eine Tatsache, daß sich in Teilen der Gesellschaft sich der sexuelle Missbrauch aber auch allgemein die Misshandlung von Minderjährigen gleichsam eingenistet hat und etabliert. Allein die Dauer dieser Vorkommnisse und nicht nur die bloße Anzahl geben zu der Fragestellung Anlass, warum man dieses Phänomen bzw. diesen Missstand durch gesetzliche Maßnahmen einfach nicht in den Griff bekommt.
Zu den Artikeln:
Missbrauch und Verjährung
Die Verjährung als Einwand des Beklagten
Kirche und Völkerrecht