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Sexuelle Gewalt in Kremsmünster: Stift lehnt jede Verantwortung ab

in Pressemeldungen, Prozesse

Verurteilter Priester habe „außerhalb der Schulzeit agiert“ und sei stets als „korrekt“ bekannt gewesen. Steuerzahler soll für den Schaden aufkommen.

(Steyr, Kremsmünster, 4.5.18, PUR) Über 30 Jahre hat „Pater Alfons“ August Mandorfer mindestens 24 Schüler im Internat des Stift Kremsmünster sexuell gefoltert und sadistisch verprügelt und wurde dafür zu einer 12jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Doch das Stift Kremsmünster weist jede Schuld von sich – jetzt, wo es um Schadensersatzforderungen eines ehemaligen Schülers geht, der grausamste Vergewaltigung und Schläge über sich ergehen lassen musste. In der Urteilsschrift von 2013 wurde die sexuelle Gewalt des Priesters August Mandorfer am Kläger beschrieben: „…indem er wiederholt an ihm den Oralverkehr bis zur Ejakulation durchführte, während er ihm zum Teil einen 10 bis 15 cm langen und 1 cm dicken Gegenstand in den Anus einführte und hin- und her bewegte (…) und mit seinem Penis in den Anus des Schülers einzudringen versuchte (..)“ Weiter werden „Stereowatschen“ und „sadistisch motivierte Züchtigungen mit einem Ochsenziemer“ erwähnt.

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Missbrauch: Klage gegen Stift Kremsmünster eingebracht

in Pressemeldungen, Prozesse

Ordensleitung setzte Schüler dem bekannten Pädokriminellen Pater Alfons aus.

Kremsmünster, Steyr (OTS) – Klage gegen das Stift Kremsmünster erhebt ein ehemaliger Internatsschüler nun beim Landesgericht Steyr. Christoph (Name geändert) war 1987 bis 1996 Internatsschüler im Stiftsgymnasium Kremsmünster. Er wurde neben zahlreichen anderen Schülern Opfer sexueller Übergriffe des Dr. August Mandorfer („Pater Alfons“), der dort Mönch, Lehrer und Internatsleiter war.

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Missbrauchsvorwurf kirchliches Gymnasium Schloss Dachsberg: Weiteres Opfer meldet sich, Orden der Oblaten wollen mit Gegenklage Opfer einschüchtern

in Missbrauch, Prozesse

(Wien, Linz, 14.4.17, PUR) Das oberösterreichische kirchliche Gymnasium auf Schloss Dachsberg kommt nicht mehr aus den Schlagzeilen. Seit 1999 wurden Missbrauchs- und Gewaltskandale des dortigen Salesianer-Ordnes bekannt, verübt an den Buben jenes Internats, das es dort seit den 20er Jahren gibt. Ein ehemaliger Schüler gab vor einigen Tagen auch körperliche Züchtigung und erzwungenen Oralverkehr von Seiten zweier Patres an – die Verbrechen seien in den 70er Jahren verübt worden, der Mann erkrankte später an Kehlkopfkrebs, psychosomatische Auslöser liegen nahe, er hat nun Klage auf Schadensersatz eingereicht. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170412_OTS0049/missbrauchsopfer-klagt-kongregation-der-oblaten-des-hl-franz-von-sales-auf-schadenersatz

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(PM) Missbrauchsopfer klagt Kongregation der Oblaten des hl. Franz von Sales auf Schadenersatz

in Pressemeldungen, Prozesse

Trotz jahrelangem Missbrauch u.a. in „Religions-Nachhilfestunde“: Kircheneigene Klasnic Kommission hatte nur Almosen für Opfer übrig.

(Wien, 12.4.17, PUR) Ein neuer Fall von sexuellem Missbrauch bringt die katholische Kirche in Bedrängnis: Der ehemalige Schüler besuchte in den 70er Jahren das Dachsberger Gymnasium der Oblaten des hl. Franz von Sales. In den Jahren 1976 bis 1978 sei er Opfer regelmäßiger körperlicher und sexueller Gewalt zweier Pädagogen der Schule geworden. Im Alter zwischen 9 und 12 Jahren habe er regelmäßige orale Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe sowie Schläge durch Pater Josef P. und Pater Josef B. über sich ergehen lassen müssen. Beide waren als Lehrer und Erzieher an der Schule tätig, letzterer sogar als Rektor. Sie seien äußerst brutal vorgegangen und hätten einander bezüglich der Vorwürfe gedeckt.

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Stift Kremsmünster: Urteil gegen „Pumpgun-Pater“ rechtskräftig

in Missbrauch, Prozesse

derstandard.at, 6. November 2014, von Markus Rohrhofer

Kremsmünsterer Ex-Konviktsdirektor wegen Übergriffen zu zwölf Jahren verurteilt
Linz – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster zurückgewiesen. Der heute 81-Jährige Pater A. war im Sommer 2013 wegen gewalttätiger und sexueller Übergriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun liegt es am Oberlandesgericht Linz endgültig über die Strafhöhe zu entscheiden. Aber auch darüber, ob der 81-Jährige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in erster Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.
Der heilige Schein
Für jene, denen Pater A. über Jahre seine ganz besondere „Fürsorge“ zukommen ließ, ist das nun rechtskräftige Urteil wohl eine späte Genugtuung

Zum Artikel: derstandard.at

OPUS DEI bestreitet Beteiligung an Verbrechen sexueller Gewalt

in Missbrauch, Prozesse

Opus Dei, mit Sitz auf Petersplatz 6 in Wien 1. Bez., bestreitet etwas mit den Verbrechen zu tun zu haben, welche in der ORF 1 Hörbild Sendung „Petersplatz 6“ am 12. 4. 2014 ausgestrahlt wurde. Opus Dei hat das Grazer Rechtsanwaltsbüro Daghofer, Kaufmann, Lausegger beauftragt die Verbreitung dieser Sendung zu unterbinden und einen Antrag auf Gegendarstellung, eingebracht.

Diesem Antrag wurde Anfang August 2014 vom dafür zuständigen Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegeben. Diese Gegendarstellung wurde am 09.08.2014 vom ORF gesendet.

Mehrere youtube Sendungen mit dem Titel „Ö1-Pädophilie u. Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich““ dieses ORF Beitrages sind allerdings inzwischen im Netz, die nicht die Plattform Betroffener kirchliche Gewalt aufgeladen und auf die die Plattform auch keinen Einfluss hat.

„Unabhängige Opferschutzkommission“ kein irreführender Begriff (!)

in Prozesse

Wiener Anwalt hatte geklagt – Höchstgericht steht Bischofskonferenz zur Seite – mit äußerst dürftiger Begründung.

„Das Oberste Gericht ist anlässlich unserer Klage von seiner Entscheidungspraxis abgewichen, das ist sehr befremdlich“, kritisiert der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Renzl. Er hatte die Geschäftsführer der Werbeagentur „Dreischritt“, Waltraud Klansnic und Herwig Hösele, auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Deren Werbeagentur wurde von der österr. Bischofskonferenz beauftragt, die sogenannte „Unabhängige Opferschutzkommission“ (besser bekannt als „Klasnic-Kommission“) einzurichten. Der Vorwurf an die GF der Werbeagentur: der selbstverliehene Titel „Unabhängige Opferschutzkommission“ ist irreführend. „Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige staatliche oder internationale Einrichtung wie z.B. die Volksanwaltschaft oder die Europäische Kommission. „In Wahrheit wurde diese Kommission von der Kirche in Auftrag gegeben und bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend soll sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben haben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab“, sagt auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Achse hält

„Die OGH Urteilsbegründung ist nicht nachvollziehbar“, erläutert Rechtsanwalt Renzl: „Normalerweise sind Begriffe wie „Kommission“ nur für staatliche Einrichtungen zulässig. Oder aber es muss durch weitere Namensbeifügungen deutlich werden, dass der Rechtsträger nicht amtlich ist. An diese Vorgabe hat sich die Klasnic-Kommission nicht gehalten und die OGH Entscheidung dazu ist völlig nichtssagend.“ Auch Sepp Rotwangl ärgert sich: „Wir sind über diese Entscheidung sehr enttäuscht. Andererseits ist es nur folgerichtig, dass in einem Staat, welcher der Kirche erlaubt, ihre tausendfachen Verbrechen an Kindern selbst aufzuklären, auch der oberste Gerichtshof diese Linie indirekt mitträgt. Die Achse Kirche-Staat-Justiz hält: Eine künftige Generation wird sich dafür schämen“.

Missbrauch: Pater ab Montag vor Gericht

in Missbrauch, Prozesse

diepresse.com, 9.11.2013
Der Priester soll einem jungen Mann unter anderem K.o.-Tropfen verabreicht haben, um sich dann an ihm zu vergehen.

Am Landesgericht Wiener Neustadt muss sich ein Pater ab Montag vor einem Schöffensenat verantworten. Dem Geistlichen werden u.a. Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person, Körperverletzung und beharrliche Verfolgung zur Last gelegt. Drohender Strafrahmen: fünf bis 15 Jahre Haft. Der Beschuldigte wies bisher alle Vorwürfe von sich. Weitere Verhandlungstage sind am 15., 20. und 21. November.
Zum Artikel: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1474468/Missbrauch_Pater-ab-Montag-vor-Gericht?_vl_backlink=/home/index.do

Morgen beginnt Missbrauchsprozess gegen Stift Admont

in Missbrauch, Pressemeldungen, Prozesse

Bischof Kapellari hat Beschuldigte schnell noch pensioniert
Nun kamen auch mehrere Schülerselbstmorde ans Tageslicht

(Admont, Wien, 16.9.13, PUR) Bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen, Kiefer ausgerenkt, hunderte Male schwere Prügel und häufige rituelle Vergewaltigungen: Die beschuldigten Priester sollen in den siebziger Jahren in Stift Admont unfassbare Grausamkeit haben walten lassen. Als einer der Betroffene einmal versuchte, Gegenwehr zu üben, soll ihm die Schulter ausgekegelt worden sein. Die damals zugefügten Verletzungen sollen derart schwerwiegend sein, dass sie bis heute schlimme Bescherden verursachen.

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Missbrauch: Stift  Mehrerau zahlt Betroffenen Rekordsumme von 250.000!!

in Missbrauch, Prozesse

(Mehrerau, Wien, 20.8.13) An die Öffentlichkeit hätte es nicht gelangen sollen, sogar eine Schweigeklausel wurde vereinbart, nun wurde es aber doch publik: In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau wurde nun auch der zweite Kläger entschädigt, ein 46-Jähriger, der als Internatszögling von einem Pater vielfach vergewaltigt wurde. Mit der Ausbezahlung der Rekordsumme von EUR 250.000 wünschte sich das Kloster Stillschweigen. Kein Wunder: Während die kircheneigene und pseudounabhängige Klasic Kommission freiwillig nur wenige tausend Euro Entschädigung zahlt, ist die Kirche dann aber offensichtlich doch bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, wenn es darum geht, ein Gerichtsverfahren zu beenden, welches das ganze Ausmaß der kirchlichen Gewalt und deren Vertuschung an die Öffentlichkeit bringt.

Breite Solidarität  

Sepp Rothwangl, Sprecher Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt freut sich über den Prozessausgang: „Dieses Beispiel wird Schule machen. Viel weniger Fälle als bisher angenommen sind verjährt. Auch ist die Kirche offensichtlich nur durch Klagen bereit, angemessene Entschädigungen zu zahlen. Wir rechnen jedenfalls mit weiteren Klagen, und werden diese, so wie die Gegenständliche, erfolgreich unterstützen.“ Beispielgebend für diesen Prozess war auch die Solidarität der ehemaligen Mitschüler und der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, welche das Prozessrisiko finanziell mitgetragen haben.

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