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Zwölf Jahre Haft für ehemaligen Kremsmünster-Pater

in Missbrauch, Prozesse

Dem heute 79-Jährigen werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Opferanwälte haben ihn inzwischen auch wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt.

Der ehemalige Konviktsdirektor des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dem heute 79-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Rande der Verhandlung wurde am Mittwoch bekannt, dass die Opferanwälte den heute 79-jährigen Angeklagten sowie unbekannte Täter wegen Wiederbetätigung angezeigt haben. Dabei geht es um Äußerungen, die der Angeklagte gegenüber Zöglingen gemacht haben soll wie „Ich hol‘ die Pumpgun und erschieß Dich, Du Jud!“ oder „Ihr seid lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist“. Zudem soll er demnach eine „Geheime Stiftspolizei“ (GeStiPo) gegenüber den Zöglingen erwähnt haben. Der heute 79-Jährige soll demnach auch einen SS-Dolch mit der Gravur „Meine Ehre heißt Treue“ besessen und Schülern gezeigt haben.

diePresse | 3.7.2013
Zum Artikel: diepresse.com


Missbrauch im Kloster erstmals vor einem Strafgericht

in Missbrauch, Prozesse

Am Landesgericht Steyr startet der Prozess gegen einen ehemaligen hochrangigen Geistlichen des Stiftes Kremsmünster. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 79-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor

Linz – Wenn Pater A. heute, Montag, im großen Schwurgerichtssaal vor Richter Wolf-Dieter Graf Platz nimmt, wird es für jene, denen der ehemalige Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster über Jahre seine ganz besondere „Fürsorge“ zukommen ließ, wohl eine späte Genugtuung sein. Erstmals muss sich mit dem heute 79-Jährigen ein hochrangiger Geistlicher in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen vor einem weltlichen Strafgericht verantworten.

Ein Blick in den rund 1200 Seiten starken Gerichtsakt, der dem Standard vorliegt, lässt den Heiligenschein von Pater A. rasch verblassen: Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, gefährliche Drohung und Nötigung, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen. Und ein Vergehen nach dem Waffengesetz – der beschuldigte Pater besaß illegal eine Pumpgun sowie eine Pistole und soll damit einen Schüler bedroht haben. Dem Gottesmann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

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der Standard | 1.7.2013

Zweite Niederlage für Mehrerau: Forderung von Gewaltopfern rechtens

in Medienberichte, Prozesse

Dem früheren Internatsschüler, heute 46 Jahre alt, steht Schadenersatz für die 1982 erlittene Gewalttat zu

Bregenz – Das Kloster Mehrerau blitzte auch im zweiten Zivilrechtsverfahren eines Missbrauchsopfers ab. Der Berufssenat am Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte das Ersturteil des Landesgerichts Feldkirch. Dem früheren Internatsschüler, heute 46 Jahre alt, steht Schadenersatz für die 1982 erlittene Gewalttat zu. Der Anspruch ist nicht verjährt, das Kloster muss für seinen ehemaligen Internatsleiter, der den Buben vergewaltigt hatte, haften. Begründet wird die Entscheidung mit eigenem Fehlverhalten der Klosterleitung, die von früheren Delikten des Priesters gewusst habe. Der Geistliche wurde bereits 1968 einschlägig verurteilt – was seiner Karriere im Schul- und Internatsdienst aber nicht im Wege stand. Zum Artikel…

Der Standard | 27.5.2013

OLG Innsbruck bestätigt nun: Sexuelle Misshandlung im Kloster Mehrerau zivilrechtlich nicht verjährt

in Prozesse

(30.4.13, Wien) Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt begrüßt das Urteil des OLG Innsbruck, das nun in zweiter Instanz bestätigt hat, dass Verjährung bei sexueller Misshandlung nicht gelten muss. Der Verjährungs-Einwand war durch das Kloster Mehrerau vorgebracht worden, das OLG hat diesem Einwand nicht stattgegeben. “Dieses Urteil ist richtungsweisend und wird weitere Klagen von Betroffenen nach sich ziehen“ zeigt sich Sepp Rothwangl von der Plattform zuversichtlich. Während es in diesem Fall zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Kloster kam, ist die zweite Schadenersatz-Klage eines Betroffenen noch anhängig.

„Klasnic-Kommission“: droht nun eine Klage wegen Verstoß gegen das UWG?

in Medienberichte, Prozesse

Wien (OTS) – Am 14.12.2012 beschied die Datenschutzkommission, dass die sog. „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ („Klasnic-Kommission“) als kirchliche Einrichtung zu betrachten ist. Unlängst folgte eine kurzfristige Ausladung aus dem Parlament, in dem die „Klasnic-Kommission“, so die kirchliche Darstellung, gar eine „parlamentarische Enquete“ abhalten wollte. Nun droht Waltraud Klasnics Werbeagentur, der Inhaberin der Domain „www.opfer-schutz.at“, sowie Herwig Hösele, der sich als „Koordinator“ der Klasnic-Kommission ausgibt, eine Klage wegen Verstößen gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG).

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Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

in Prozesse

orf vorarlberg, 23.1.2013

In den beiden Zivilverfahren ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Kloster Mehrerau, hat das Landesgericht Feldkirch per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt. Der Anwalt des Klosters will empfehlen, die Entscheidung zu bekämpfen.

Wie die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ am Mittwoch mitteilte, hat das Landesgericht Feldkirch in beiden Fällen per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt. Dies wird von Landesgerichtspressesprecher Reinhard Flatz bestätigt. Die geschilderten Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 bzw. 1982 zugetragen. Noch offen ist die Haftungs- bzw. Entschädigungsfrage.

Video:
Im Video zu sehen: Sanjay Doshi (Anwalt der Opfer), Bertram Grass (Anwalt des Klosters); Beitrag von Birgit Hackspiel, Tobias Becker, Christina Lachner

Doshi: Klage noch rechtzeitig vor Verjährungsfrist
Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58-bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Hinsichtlich der Verjährung der Vorfälle gab der 58-Jährige vor Gericht an, dass ihm erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 die Übergriffe wieder bewusst geworden seien. Im Fall des 46-Jährigen erklärte Anwalt Sanjay Doshi, der beide Opfer vertritt, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Das Landesgericht Feldkirch folgte offenbar dieser Argumentation – für die Kläger ein „großartiger Teilerfolg“, so Doshi.
Audio:
Audio: Bertram Grass, Anwalt des Klosters
Zum Artikel: vorarlberg.orf.at

Mehrerau: Erstmals Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

in Prozesse

vorarlberg online, 23.1.2013

In den beiden Zivilverfahren ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau ist eine erste Entscheidung gefallen: Wie die “Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt” am Mittwoch mitteilte, hat das Landesgericht Feldkirch in beiden Fällen per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt.
Dies wurde von Landesgerichtspressesprecher Reinhard Flatz auf APA-Anfrage bestätigt. Die geschilderten Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 bzw. 1982 zugetragen. Noch offen ist die Haftungs- bzw. Entschädigungsfrage.

Klage rechtzeitig eingebracht
Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58- bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Hinsichtlich der Verjährung der Vorfälle gab der 58-Jährige vor Gericht an, dass ihm erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 die Übergriffe wieder bewusst geworden seien. Im Fall des 46-Jährigen erklärte Anwalt Sanjay Doshi, der beide Opfer vertritt, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Das Landesgericht Feldkirch folgte offenbar dieser Argumentation.
Zum Artikel: www.vol.at

Entschädigung für frühere Admont-Zöglinge

in Prozesse

ORF Steiermark, 9.1.2013

Die Opferschutzkommission unter der Leitung von Waltraud Klasnic entschädigt erstmals ehemalige Schüler des Stifts Admont. Die beiden beschuldigten Patres bleiben aber weiter als Seelsorger im Amt.

Die beiden Männer hatten sich an die Opferschutzkommission gewandt, weil sie als ehemalige Zöglinge des Stifts Admont von zwei Patres misshandelt worden seien. Knapp drei Jahre waren die Fälle anhängig, ehe die Kommission den Opfern eine Entschädigung zusprach.
all zuerst „nicht plausibel genug“

Klar war das nicht von Anfang an, wie ein heute 58-Jähriger, der anonym bleiben will, schildert: „Drei Jahre lang hat mir die Kommission nicht geglaubt.“ Der ehemalige Schüler von Admont hatte darauf hingewiesen, dass er durch die Misshandlungen und sexuelle Gewalt schwere Verletzungen davongetragen hatte, die ihm heute noch zu schaffen machen. Es gab auch einen Zeugen sowie das Gutachten eines – von der Kommission beauftragten – Psychologen, der einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Übergriffen und den psychischen Folgen feststellte.
Zum Artikel: steiermark.orf.at

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