betroffen.at

Missbrauch in Kirche: Weitere Opfer-Meldungen

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Bischof sagt Teilnahme an Groer-Gedenkmesse ab

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Plattform Betroffene kirchlicher Gewalt

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Wir sind die erste und einzige unabhängige Anlaufstelle von Betroffenen für Betroffene kirchlicher Gewalt

Wir helfen Menschen die sexueller oder körperlicher Gewalt durch kirchliche MitarbeiterInnen ausgesetzt waren und sind. Weiters wollen wir der Vertuschung kirchlicher Einrichtungen entgegenwirken und die Bevölkerung über die Methoden der Täter und deren Auswirkungen aufklären, um unsere Kinder vor zukünftigen Übergriffen bestmöglich zu schützen.

  • Vertrauliche Anlaufstelle für Betroffene.
  • Erstberatung und Vermittlung von psychotherapeutscher Betreuung.
  • Vernetzung von Betroffenen.
  • Aufbau eines Dokumentationsarchivs.
  • Regelmäßige Veranstaltungen und Aktionen.
  • Aufklärung und Medienarbeit

 

Unterhose von Kardinal Groer auf eBay

in Allgemein

vorarlberg online, 21.11.2012

Eine angeblich von Kardinal Hans Hermann Groer getragene Unterhose wird derzeit auf der Auktionsplattform eBay angeboten. Groer stürzt 1995 die katholische Kirche in Österreich in eine schwere Krise, nachdem er zu den Vorwürfen, minderjährige Knaben sexuell missbraucht zu haben, beharrlich geschwiegen hatte.

Noch am heutigen Mittwoch wird die Auktion beendet, das Höchstgebot hielt am Nachmittag ein unbekannter Nutzer mit USD 15,50. Laut Beschreibungstext auf eBay soll der Reinerlös der Auktion an die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt (www.betroffen.at) und “Licht ins Dunkel” gespendet werden. Die Unterhose selbst wird nicht erwähnt und ist nur im Bild sichtbar. Geschrieben wird von einem Rosenkranz und einer “echten Berührungsreliquie” des Kardinals.
Zum Artikel: www.vol.at

Pressekonferenz Dr. Sailer: Künstler für die Rechte von Missbrauchopfer

in Allgemein, TV & Filme

Dr. Christian Sailer spricht auf der Pressekonferenz ( „Künstler für die Rechte von Missbrauchopfer“) über die PBH-Stiftung

Abt bagatellisierte sexuelle Gewalt in Kloster Mehrerau

in Allgemein

derstandard.at, 11. Oktober 2012 von Jutta Berger

Schadenersatzprozess gegen Kloster erneut vertagt, ehemaliger Abt räumt Fehler ein.

Feldkirch – Emeran B. oder Pater Johannes, der als Lehrer im Internat des Klosters Mehrerau mehreren Buben sexuelle Gewalt angetan haben soll, bleibt weiter unauffindbar. „Haben Sie die Adresse jetzt?“, will Richterin Birgit Vetter zu Beginn des dritten Prozesstages von Anwalt Sanjay Doshi wissen. „Nein, woher auch?“, fragt dieser schulterzuckend. Doshi vertritt einen 46-jährigen ehemaligen Schüler, der angibt, von B. vergewaltigt worden zu sein und der das Kloster nun auf Schadenersatz von 135.000 Euro klagt.

Auch ein halbes Jahr nach Prozessbeginn gibt das Kloster Mehrerau die Adresse des Mitbruders nicht bekannt. Man fürchtet um die Gesundheit des Mannes. Wieder genesen von einem Schwächeanfall, der ihn just in der Nacht vor seiner geplanten Zeugenaussage im Juli ereilte, ist hingegen Altabt Kassian (Otto) Lauterer.
Zum Artikel: derstandard.at

Kloster mauert weiterhin im Fall Mehrerau

in Allgemein, Medienberichte

derstandard.at, 24.7.2012

Altabt vor Zeugenaussage plötzlich erkrankt, beschuldigter Pater bleibt unauffindbar.

Feldkirch – Der als Zeuge geladene Altabt plötzlich erkrankt, der Täter wie gehabt unauffindbar. Am zweiten Prozesstag im Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau blieb alles beim Alten: Das Kloster mauert. Die Forderung des Opfers nach 135.000 Euro Verdienstentgang und Schmerzensgeld ist weiterhin offen.
Im Internat des Klosters Mehrerau durfte ein Pater trotz einer Verurteilung wegen Missbrauchs als Erzieher, Lehrer, kurzfristig auch als Internatsleiter, arbeiten. Wusste die Klosterleitung von seiner Verurteilung? Welche Machtstellung hatte der Mann im Internat? Diese Frage sollte die zweite Tagsatzung im Schadenersatzprozess des ehemaligen Schülers, (eines von mehreren Gewaltopfern des Paters) klären.

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Religionslehrer suspendiert: Kinderpornos?

in Allgemein, Medienberichte

salzburg.orf.at, 16.6.2012

Der Salzburger Landesschulrat hat einen katholischen Religionslehrer wegen des Verdachts auf Sexualkriminalität im Internet vom Dienst suspendiert. Ob er gekündigt werden kann, hängt auch vom Vatikan ab.
Der Mann soll sich laut Ermittlern kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben. Bei der Kündigung des Religionslehrers seien seiner Behörde jedoch die Hände gebunden, sagte Landeschulratspräsident Herbert Gimpl (SPÖ): „Wir können ihn nicht so einfach kündigen, weil wir in der Letztinstanz an die Entscheidung des Vatikans gebunden sind.“

Vatikan muss Befähigung entziehen
Dort liege der Fall bereits, sagte Gimpl und verweist auf das Konkordat, den Vertrag zwischen Kirche und Staat: „Wenn es dort zum Entzug der Arbeitsbefähigung kommt, dann können wir den nächsten Schritt setzen. Wenn das nicht geschieht, dann werden wir wohl oder übel den Weg über das Arbeitsgericht gehen. Dann werden wir eine Kündigung aussprechen, und die wird unter Umständen angefochten.“ Der Religionslehrer ist einer von drei Fällen in fünf Jahren, bei denen Lehrer sexuell auffällig geworden sind. Die beiden anderen wurden gekündigt.

Genaue Vorwürfe nicht bekannt
Der Fall des Religionslehrers liegt bereits mindestens zwei Jahre zurück. Im Jahr 2009 oder 2010 sei der Landesschulrat als Dienstgeber von der Polizei verständigt worden, dass man im Zuge einer Aktion gegen Kinderpornografie auf den PC des Lehrers gestoßen sei. Die genauen Vorwürfe sind Gimpl nicht bekannt. An der Schule selbst habe es aber nie Indizien dafür gegeben. An der Schule und im Unterricht selbst sei es zu keinem Fehlverhalten gekommen, so Gimpl.

Der Streit um die ewige Ruhe

in Allgemein, Medienberichte

Die römisch-katholische Bischofskonferenz in Österreich hat eine jahrzehntelange Praxis legalisiert. Ausgetretene sollen ab sofort auch hochoffiziell ein kirchliches Begräbnis erhalten können. Der Schritt stößt nicht auf ungeteilte Begeisterung. Konfessionsfreie fürchten, dass vermehrt Tote durch Begräbnisse nachträglich wieder zu Katholiken gemacht werden sollen.
Diese Woche wurde bekannt, dass Ex-Katholiken sozusagen einen Rechtsanspruch auf ein kirchliches Begräbnis haben, wenn sie diesen Wunsch zu Lebzeiten geäußert haben. Wünschen sich nur die katholischen Verwandten eine kirchliche Begleitung, darf der Pfarrer ab sofort auch hochoffiziell auf säkularen Begräbnisfeiern auftreten: „Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am Grab, jedoch keine eigene Messfeier. Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat, „kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, dann ist das zu respektieren“. In solchen Fällen kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter die Angehörigen hinter dem Sarg und ohne liturgische Gewänder begleiten, „um mit ihnen zu beten“, schreibt die katholische Agentur Kathpress in einer Meldung.

Sepp Rothwangl,
Sprecher der Plattform Betroffene Kirchlicher Gewalt reagiert emotional. Er erinnert sich an das Begräbnis seiner Mutter vor wenigen Monaten. „Meine Mutter und unsere Familie haben sich bewusst für eine Einäscherung und eine schlichte aber würdige Verabschiedung ohne katholischen Humbug entschieden. Ihre Eindruck schindende Anbiederung am Sarg meiner Mutter hat nur aus Rücksichtnahme auf meine Brüder nicht mit Ihrer Rausweisung durch mich geendet. Auch das Gebimmel ihrer Kirchenglocken vor und nach der Trauerfeier war obsolet, störend und rücksichtslos“, schreibt er in einem Mail an jenen Pfarrer, der die Zeremonie begleitete – und spricht damit ein Problem an, das der Bischofskonferenz offenbar entgangen ist. Was tun, wenn sich Angehörige nicht einigen können?
Rothwangls Familie ist kein Einzelfall: Ein Teil kann besonders katholisch sein, der andere betont konfessionsfrei oder atheistisch. Die Entscheidung um die letzte Ruhe des oder der Verstorbenen würde einen Streit auslösen und möglicherweise zur Machtprobe führen. Mit dem Trost, der gespendet werden soll, wäre es in dem Fall nicht weit her.
Christoph Baumgarten/Humanistischer Pressedienst

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Korrektur zur Pressemeldung vom 1.2.2012:

in Allgemein, Betroffene berichten

Die Kathpress hat ihre gestrigen Meldung bzgl. Aussagen von Prof. (h.c.) Hösele später geändert.
Jetzt soll es heißen:
„Hösele wies darauf hin, dass aber anderen
Opfern aus dem Umfeld des Stiftes Admont sehr wohl Hilfeleistungen von
Seiten der Opferschutzkommission zuerkannt wurden.“

Ob es sich bei den „Hilfeleistungen“ an Opfer des zweiten beschuldigten Priesters ging (es wurden 2 Täter genannt), hat die Kathpress bisher nicht mitgeteilt.
Presse-Rückfragen: FJ PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

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