betroffen.at

Missbrauch: Stift  Mehrerau zahlt Betroffenen Rekordsumme von 250.000!!

in Missbrauch, Prozesse

(Mehrerau, Wien, 20.8.13) An die Öffentlichkeit hätte es nicht gelangen sollen, sogar eine Schweigeklausel wurde vereinbart, nun wurde es aber doch publik: In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau wurde nun auch der zweite Kläger entschädigt, ein 46-Jähriger, der als Internatszögling von einem Pater vielfach vergewaltigt wurde. Mit der Ausbezahlung der Rekordsumme von EUR 250.000 wünschte sich das Kloster Stillschweigen. Kein Wunder: Während die kircheneigene und pseudounabhängige Klasic Kommission freiwillig nur wenige tausend Euro Entschädigung zahlt, ist die Kirche dann aber offensichtlich doch bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, wenn es darum geht, ein Gerichtsverfahren zu beenden, welches das ganze Ausmaß der kirchlichen Gewalt und deren Vertuschung an die Öffentlichkeit bringt.

Breite Solidarität  

Sepp Rothwangl, Sprecher Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt freut sich über den Prozessausgang: „Dieses Beispiel wird Schule machen. Viel weniger Fälle als bisher angenommen sind verjährt. Auch ist die Kirche offensichtlich nur durch Klagen bereit, angemessene Entschädigungen zu zahlen. Wir rechnen jedenfalls mit weiteren Klagen, und werden diese, so wie die Gegenständliche, erfolgreich unterstützen.“ Beispielgebend für diesen Prozess war auch die Solidarität der ehemaligen Mitschüler und der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, welche das Prozessrisiko finanziell mitgetragen haben.

UN fordert Aktenfreigabe zu sexuellem Missbrauch

in Missbrauch

Papst Franz, der im März gewählt wurde, wurde dazu aufgerufen, dem Problem des sexuellen Missbrauchs durch Priester eine dringende Priorität seines Pontifikats zu geben.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlicht seine Forderungen nach Informationen aus dem Vatikan am Dienstag.

Der Ausschuss sagte, „in Anbetracht der Anerkennung der sexuellen Gewalt gegen Kinder durch Mitglieder des Klerus, Brüder und Schwestern in zahlreichen Ländern auf der ganzen Welt und angesichts der Größenordnung des Missbrauchs“, sollte sich der Vatikan verpflichtet fühlen, detaillierte Informationen über alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Geistliche zu veröffentlichen.

Der Vatikan solle zeigen, ob er Maßnahmen umgesetzt habe“, um sicherzustellen, dass kein Mitglied des Klerus noch des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird und in Kontakt mit Kindern bleibe“, denn oft hätten Bischöfe missbräuchliche Priester nur aus einer Gemeinde in eine andere versetzt.

Der UN-Ausschuss verlangte ebenso, über konkrete Fälle informiert zu werden, in denen Bischöfe oder andere katholische Führer es versäumt hätten, den Verdacht des Missbrauchs der Polizei zu melden.

hpd.de
www.telegraph.co.uk

Zwölf Jahre Haft für ehemaligen Kremsmünster-Pater

in Missbrauch, Prozesse

Dem heute 79-Jährigen werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Opferanwälte haben ihn inzwischen auch wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt.

Der ehemalige Konviktsdirektor des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dem heute 79-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Rande der Verhandlung wurde am Mittwoch bekannt, dass die Opferanwälte den heute 79-jährigen Angeklagten sowie unbekannte Täter wegen Wiederbetätigung angezeigt haben. Dabei geht es um Äußerungen, die der Angeklagte gegenüber Zöglingen gemacht haben soll wie „Ich hol‘ die Pumpgun und erschieß Dich, Du Jud!“ oder „Ihr seid lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist“. Zudem soll er demnach eine „Geheime Stiftspolizei“ (GeStiPo) gegenüber den Zöglingen erwähnt haben. Der heute 79-Jährige soll demnach auch einen SS-Dolch mit der Gravur „Meine Ehre heißt Treue“ besessen und Schülern gezeigt haben.

diePresse | 3.7.2013
Zum Artikel: diepresse.com


Missbrauch im Kloster erstmals vor einem Strafgericht

in Missbrauch, Prozesse

Am Landesgericht Steyr startet der Prozess gegen einen ehemaligen hochrangigen Geistlichen des Stiftes Kremsmünster. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 79-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor

Linz – Wenn Pater A. heute, Montag, im großen Schwurgerichtssaal vor Richter Wolf-Dieter Graf Platz nimmt, wird es für jene, denen der ehemalige Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster über Jahre seine ganz besondere „Fürsorge“ zukommen ließ, wohl eine späte Genugtuung sein. Erstmals muss sich mit dem heute 79-Jährigen ein hochrangiger Geistlicher in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen vor einem weltlichen Strafgericht verantworten.

Ein Blick in den rund 1200 Seiten starken Gerichtsakt, der dem Standard vorliegt, lässt den Heiligenschein von Pater A. rasch verblassen: Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, gefährliche Drohung und Nötigung, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen. Und ein Vergehen nach dem Waffengesetz – der beschuldigte Pater besaß illegal eine Pumpgun sowie eine Pistole und soll damit einen Schüler bedroht haben. Dem Gottesmann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

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der Standard | 1.7.2013

Missbrauch: Wien ist anders

in Missbrauch

Eytan-Reif„Wer glaubt, dass die Klasnic-Kommission nach dem Vorbild der Helige-Kommission je unter Einbeziehung aller wissenschaftlichen Mittel die Geschehnisse im kirchlichen Sektor aufklären, die Schicksale der Betroffen anerkennen und darüber hinaus die Ausforschung der Verantwortlichen (!) sowie die Gewinnung von Erkenntnissen über die Dynamik von Gewalt in kirchlichen Einrichtungen vorantreiben wird, der irrt.“

Leserkommentar von Eytan Reif im Standard:
www.derstandard.at

Vatikan: Pädophilie-Skandal in der Kurie

in Missbrauch

PEDOFILIA

Die Staatsanwaltschaft Rom ermittelt laut der italienischen Tageszeitung „Corriere della Sera“ (Mittwoch-Ausgabe) in Sachen Prostitution männlicher Minderjähriger mit Geistlichen.

Ausschlaggebend für die Ermittlungen sollen Aussagen eines Ex-Pfarrers sein, der wegen Pädophilie zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Patrizio Poggi soll Anfang März gegenüber der Polizei ausgesagt haben, er „wisse von schweren Missständen“, die die Kirche bedrohen.

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ORF Religion | 26.6.2013

Missbrauch: Streit über heikle Daten

in Missbrauch

wien.orf.at, 2.2.2013

Ein Missbrauchsopfer hat von der Datenschutzkommission der Republik in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche recht bekommen. Der Mann hatte von der Opferschutzanwaltschaft eine Auskunft gefordert, kontaktiert wurde er von der kirchlichen Datenschutzeinrichtung.
Der Mann hatte sich zuerst an die Opferschutzanwaltschaft sowie an die kirchliche Stiftung Opferschutz (die für die Entschädigungen aufkommt) gewandt, die Antwort kam jedoch von der kirchlichen Datenschutzkommission. Von dort hieß es, dass man lediglich über die Existenz von „Datenarten“ Bescheid wisse, allerdings nicht über Inhalte verfüge.

Missbrauchsopfer befürchtete „Datenleck“
Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewandt, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei, war die Begründung für die Kontaktaufnahme. Die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in „Zweifelsfragen“ die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege, hatte es geheißen.

Zum Artikel: wien.orf.at

Missbrauch: Opferplattform kritisiert Pfarrer-Initiative

in Missbrauch

diepresse.com, 26.11.2012

Schüllers Interesse am Thema sexuelle Gewalt sei „äußerst gering“, kritisiert die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“. Sie fordert mehr Unterstützung.
Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt ist trotz des Ausschlusses zweier Mitglieder unter Missbrauchsverdacht mit der Pfarrer-Initiative weiterhin unzufrieden. Das Interesse deren Sprechers, Helmut Schüller, am Thema Sexuelle Gewalt in der Kirche sei nach wie vor „äußerst gering“, bemängelte Sepp Rothwangl von der Plattform am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der Austria Presse Agentur. Erst durch die mediale Berichterstattung habe die Pfarrer-Initiative reagiert.
Zum Artikel: diepresse.com

England machts vor: Missbrauchsvorwürfe: Britischer Ex-Bischof in Haft

in Missbrauch, Politik

orf.at, 13.11.2012
Im Zuge von Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sind in Großbritannien zwei Geistliche festgenommen worden, darunter auch ein früherer Bischof der anglikanischen Kirche.
Wie die Polizei gestern mitteilte, wurden der frühere Bischof von Lewes und Gloucester sowie ein ehemaliger Priester festgenommen. 
Dem 80-jährigen früheren Bischof wird demnach vorgeworfen, in den 80er und 90er Jahren acht Buben und junge Männer missbraucht zu haben.

Zum Artikel: www.orf.at

Missbrauch: Sammelt Klasnic Kommission intimste Daten Betroffener für die Bischofskonferenz?

in Missbrauch

ARGE DATEN: „Unterlassungs- bzw. Schadenersatzmöglichkeiten prüfen“

(Wien, 25.4.12, PUR)  „Nach dem sexuellen Missbrauch erfolgt der Datenmissbrauch“, empört sich Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Heute wurde bekannt, dass die Klasnic-Kommmission alle Daten eines Missbrauchsopfers an die Bischofskonferenz weitergegeben hatte. Laut Auskunft des Datenschutzbeauftragten der österreichischen Bischofskonferenz werden neben Namen, Anschrift, Taufdaten und Kirchenaustrittsdaten auch die Art des Missbrauchs, Orte des Missbrauchs, Namen von Therapeuten sowie die gesammelte Korrespondenz zwischen Opfer und Opferschutzanwaltschaft gespeichert, sowie Clearing-Daten, also jene höchst sensiblen Informationen, die im psychologischen Gutachten zur Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes gesammelt werden. Während ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen oder AnwältInnen per Gesetz zur Geheimhaltung der sensiblen Daten ihrer KlientInnen verpflichtet sind, setzt sich die Kirche über die geltende Rechtslage hinweg.

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