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Missbrauchsopfer klagt Erzdiözese Wien auf 921.000 Euro

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Ein Wiener wurde jahrelang von einem Pfarrer missbraucht. Dieser starb, nun klagt das Opfer die Kirche auf Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Eigentlich war sein größter Wunsch, einmal Pfarrer zu werden. Doch was Franz S. (Name geändert) erleben musste, änderte seine Einstellung zur Kirche komplett. Der heute 51-jährige Wiener wurde von 1977 bis 1988 von einem Pater der Pfarre Heiliges Kreuz in Wien-Floridsdorf sexuell missbraucht, niemand half ihm: „Er sagte zu mir: ‚Wenn du einer von uns werden willst, dann gehört das dazu.‘ Als ich gemerkt habe, was da abgeht, hatte ich absolut kein Interesse mehr, Pfarrer zu werden“, erzählt Franz S. im Gespräch mit „Heute“.

Das Martyrium begann für Franz S. laut eigenen Angaben schon vor seinem Volksschul-Eintritt, die Übergriffe passierten überwiegend im Pfarrhaus: „Meine Pflegefamilie kannte und vertraute dem Pfarrer des Kreuzherren-Ordens. Er hat sie auch finanziell unterstützt. In der Volksschule hatte ich Religionsunterricht bei ihm, später dann die Vorbereitung auf die Erstkommunion. Er war mir sehr zugetan, lud mich mehrfach zu sich ein. Begonnen hat es mit Berührungen, die immer intensiver wurden und schließlich in brutalen Vergewaltigungen endeten“, erinnert sich Franz S.

Ich erzählte einem Mitbruder von dem Missbrauch. Aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Und der Missbrauch ging einfach weiter“ – Franz S.

Der Wiener erwähnte die Taten des Pfarrers – laut ihm gibt es auch weitere Opfer – vor seiner Familie, „doch sie meinten, es wird schon nicht so schlimm sein. Der Herr Pfarrer ist so nett und ein guter Umgang für mich.“ Auch einem Mitbruder des Pfarrers vertraute sich Franz S. an: „Ich erzählte ihm davon, aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Doch der Missbrauch ging einfach weiter.“

Auch als der Wiener älter wurde und eine Lehre als Bankkaufmann begann, belästigte ihn der Geistliche: „Er stalkte mich und passte mich vor der Schule ab. Später fand er heraus, in welcher Bank-Filiale ich arbeitete und wartete dort auf mich. Er sagte mir, dass unsere ‚Beziehung‘ etwas Besonderes wäre. Dass ich für ihn die ‚große Liebe‘ bin und mit niemanden darüber sprechen darf. Zum letzten Missbrauch kam es, als ich 17 Jahre alt war. Danach habe ich es endlich geschafft, den Kontakt zu ihm und auch zu meiner Pflegefamilie abzubrechen.“

Der Pfarrer wurde strafrechtlich nie belangt, 2009 starb er im Alter von 83 Jahren. Franz S. hingegen litt unter massiven psychischen und physischen Problemen: „Ich hatte Depressionen, Schlafstörungen, Panikattacken, Migräne und Platzangst. Und schließlich auch ein Burnout. Trotzdem konnte ich das, was mir passiert ist, lange Zeit sehr erfolgreich verdrängen. Erst ab 2009, als ich von einer Psychiaterin und einer Psychotherapeutin der psychosozialen Dienste der Stadt Wien (PSD) betreut wurde, kam mein Trauma heraus.“

Franz S. wandte sich daraufhin an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien und durchlief ein langwieriges Clearing-Verfahren bei der Opferschutzkommission („Klasnic-Kommission“). 2012 wurde der 51-Jährige als Opfer anerkannt. Er erhielt 35.000 Euro Entschädigung sowie 150 bewilligte Therapiestunden: „Im Vorfeld hatte es noch geheißen, dass ich so viele Therapie-Einheiten bekomme, wie ich benötige. Dann waren es auf einmal nur mehr 150 Stunden. Ich habe bisher schon über 1.000 Therapiestunden verbraucht. Für mich war es so, als würde ich nur abgespeist werden.“

Klagssumme beläuft sich auf 920.856,60 Euro

2013 wandte sich der Wiener daher an den Rechtsanwalt Dr. Heinrich Fassl, dieser reichte nach ergebnislosen Vergleichsverhandlungen eine Schadenersatz-Klage gegen die Pfarre und die Erzdiözese Wien ein. Neben 300.000 Euro Schmerzensgeld und 23.856,60 Euro Vorprozess-Kosten fordert Franz S. auch eine Entschädigung für seinen Verdienst-Entgang: „Ich bin seit 2001 als Bank-Angestellter arbeitsunfähig und musste in Pension gehen“, erklärt der 51-Jährige. Für den monatlichen Verdienst-Entgang wurden daher von Jänner 2001 bis Dezember 2015 rund 2.000 Euro, ab 1. Jänner 2016 dann 3.000 Euro veranschlagt. Macht bis Ende Juli 2022 eine gesamte Klagssumme von 920.856,60 Euro.

Doch das Erstgericht wies die Klage mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist ab: „Demnach hätte mein Mandant schon Klage einreichen müssen, als er sich 2010 bei der Opferschutz-Kommission gemeldet hat. Das ist aus meiner Sicht völlig überzogen. Denn damals konnte er schlicht und ergreifend noch nicht über den Missbrauch sprechen“, erklärt Anwalt Fassl.

„Wir werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“ – Rechtsanwalt Heinrich Fassl

Fassl ging in Berufung, die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof. Und dieser fällte nun ein erstaunliches Urteil: Die Klage ist nicht verjährt, denn die Verjährungsfrist sei von der Erzdiözese dadurch unterbrochen worden, „dass sie weiterhin Therapiekosten übernehmen und weitere Sachverhaltserhebungen anstellen wolle“, so der OGH. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen zwischen der Erzdiözese und Franz S. nie formell beendet.

Voraussichtlich am 22. September findet daher die Beweisaufnahme am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen statt. Der Kläger Franz S. und sein Anwalt müssen nun beweisen, dass die Erzdiözese von den kriminellen Neigungen des Pfarrers gewusst hat: „Es wird nicht leicht. Mir ist kein zivilrechtlicher Prozess dieser Art bekannt. Aber wir setzen auf die ‚Gehilfenhaftung“ und werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“, so Fassl.

Für Franz S. wird der Prozess eine Tortur: „Dieser Mann hat mein ganzes Leben zerstört. Ich habe keine Familie, hatte nie eine längere Beziehung. Ich kann seit 2001 nicht mehr arbeiten und leide nach wie vor an schweren psychischen Folgen des Missbrauchs. Ich möchte, dass meine Rechte und Ansprüche gewahrt werden.“ Gewinnt Franz S. den Prozess, wäre er das erste Missbrauchsopfer, das über die Opferschutz-Kommission entschädigt wurde und anschließend zivilrechtlich Schadenersatz zugesprochen bekommt.

Fäkalien essen müssen – Siebenjähriger erhebt massive Missbrauchsvorwürfe gegen eigenen Vater.

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Mehrere Gutachten attestieren Glaubwürdigkeit des Kindes – Gericht beachtet diese nicht und überlegt hingegen Zwangsunterbringung von Opfer

Wien, Mistelbach (OTS) – Max Eltern sind seit seiner Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem der kleine Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigte er sich irritiert und war stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind war er auffällig oft krank, nässte ein und hatte tlw. panische Angst vor seinem Vater. Er wolle nicht mehr zum Vater und vor allem nicht mehr bei ihm übernachten. Max erzählte dann, der Papa habe ihm eine Gabel oder ein Messer in den Popo gesteckt. Das Kind wies auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Er soll gezwungen worden sein, die Fäkalien des Vaters zu essen.

Schreckliche Schilderungen

Er erzählte auch dass er sich vor seinen Vater hinknien musste und dieser ihm „Lulu in den Mund“ gemacht habe. Die Mutter erstattete dann Strafanzeige gegen den Vater. Diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das mutmaßliche Opfer schlicht keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert hatte. Max redete immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation „Die Möwe“ und dem Klinikum Tulln sprach er über das Erlittene.

Qualität des Gerichts-Gutachtens mangelhaft?

Die Mutter stellte danach einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragte die Beiziehung der gerichtlich beeideten Sachverständigen Tanja Guserl. Diese kam nach rund 40 Minuten zum Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben war, das Opfer hätte „Pseudo-Erinnerungen“. Worauf die StA Wien das Verfahren neuerlich einstellte. Nun kommen aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin Guserl auf. Denn der renommierte Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im Gutachten von Guserl. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.

Seltsames Behördenverhalten

Die Mutter möchte – folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin – den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Eine weitere Auffälligkeit in diesem Kriminalfall ist, dass das entsprechende Pflegschaftsverfahren hartnäckig in Mistelbach beheimatet bleiben soll. Dies obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Das niederösterreichische Gericht hat wohl auf Drängen des Vaters die Zuständigkeit nicht an Wien abgegeben.

Mehrwöchige Zwangsunterbringung in Psychiatrie vorgeschlagen

Mehr noch: Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich „zu prüfen“, schlägt die vom niederösterreichische Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. Die zuständige Richterin zeigt sich dem nicht abgeneigt, ungeachtet dessen, dass das Kind damit aus der Schule und seinem Freundeskreis gerissen werden würde, und sowohl das AKH als auch die Klinik Nord eine derartige Unterbringung gegen den Willen der Mutter bereits abgelehnt haben. Die niederösterreichische Behörde droht dann der Mutter unverhohlen damit, ihr die Obsorge temporär zu entziehen um die Zwangsunterbringung des Buben in einer Psychiatrie durchzusetzen.

Auch Gegengutachten unterstützt Glaubwürdigkeit des Kindes

„Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden.“ Auf Basis des neuen Glaubwürdigkeits-Gutachtens von Prof. Giacomuzzi wird sie einen weiteren Wiederaufnahmeantrag einbringen. Sie strebt auch die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel an. “Hier will man meinem Sohn – der die grausamen pädophilen Übergriffe ausführlich geschildert hat – einfach nicht glauben. Wie viele Aussagen und Gutachten braucht es noch, damit meinem Kind geglaubt und er entsprechend geschützt wird? Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Der mutmaßliche Täter entstammt übrigens einem altem Militäradel. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützung von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt

Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Rückfragen & Kontakt:

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

Prozess nach Missbrauch: Kein Mordversuch

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Am Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag ein Schwurgericht einen Mann vom Mordversuch freigesprochen.

das Urteil: Er muss  neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er eine 29-Jährige so schlimm misshandelt haben soll, dass sie beinahe verblutet, verstorben wäre.

 Schwere Körperverletzung !

Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs und die Entscheidung über die Strafhöhe auf, da die Geschworenen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Es kam zu einer sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH. Das Urteil wegen Missbrauchs ist bereits rechtskräftig.

 

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