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Gemeldete Missbrauchsfälle der katholischen Kirche in Österreich 2024

in Missbrauch, Österreich

Basierend auf den verfügbaren Informationen gibt es keine spezifischen Daten zu gemeldeten Missbrauchsfällen der katholischen Kirche in Österreich für das Jahr 2024. Allerdings können einige relevante Informationen zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche in Österreich zusammengefasst werden:

Maßnahmen und Strukturen

Die katholische Kirche in Österreich hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Missbrauchsfälle zu behandeln und zu verhindern:

  • Seit 2010 gibt es eine verbindliche Rahmenordnung mit dem Titel „Die Wahrheit wird euch frei machen“, die für alle österreichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften gilt[2].
  • Diese Rahmenordnung wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt im September 2021[2].
  • In jeder Diözese wurden Ombudsstellen eingerichtet, die als erste Anlaufstelle für Fragen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum dienen[2].
  • Zusätzlich gibt es in den Diözesen Stabstellen für Kinder- und Jugendschutz, die sich auf Prävention konzentrieren[2].

Gemeldete Fälle

Obwohl keine aktuellen Zahlen für 2024 vorliegen, gibt es einige Informationen zu gemeldeten Fällen:

  • Laut der Website der Ombudsstellen haben Betroffene insgesamt 8.047 Vorfälle gemeldet[6]. (Bitte beachten Sie, dass das genaue Datum dieser Statistik nicht angegeben ist.)

Allgemeine Entwicklungen

Die katholische Kirche steht weiterhin vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen:

  • Die Austrittszahlen aus der katholischen Kirche sind in den letzten Jahren gestiegen, wobei 2022 ein Rekordhoch von 1,3 Millionen Kirchenaustritten erreicht wurde[3].
  • Andauernde Aufdeckungen von langjährigen Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen innerhalb der katholischen Kirche werden als Hauptgrund für diese Entwicklung genannt[3].
  • Es gibt Forderungen nach Reformen und strukturellen Veränderungen, auch in Bezug auf die Rolle der Frauen und queerer Menschen in der Kirche[3].

Die katholische Kirche in Österreich scheint sich bemüht zu haben, Strukturen zur Prävention und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen zu schaffen. Dennoch bleibt das Thema aktuell und herausfordernd für die Institution.

Citations:
[1] https://www.kleinezeitung.at/international/18976585/erzdioezese-los-angeles-zahlt-880-millionen-dollar-an-missbrauchsopfer
[2] https://www.ombudsstellen.at
[3] https://www.zeit.de/thema/katholische-kirche
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche_nach_L%C3%A4ndern
[5] https://www.derstandard.at/story/3000000241041/erzdioezese-los-angeles-zahlt-rekordsumme-an-missbrauchsopfer
[6] https://www.ombudsstellen.at/dioezesankommissionen
[7] https://www.opfer-schutz.at/Mainframe.html
[8] https://www.derstandard.at/story/3000000236830/papst-will-bu223akt-zu-missbrauch-am-beginn-der-weltsynode

Vater Unser

in Betroffene berichten, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Österreich, Polen, Pressemeldungen, Salzburg

– SEXUELLER MISSBRAUCH IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE

SEXUELLER MISSBRAUCH, EXPLIZITE SCHILDERUNGEN

Vom Priester vergewaltigt, missbraucht, bedroht – und viel zu lange geschwiegen. Auch Jahrzehnte danach schockieren die brutalen Verbrechen der Gottesmänner. Eine Reportage über Kindesmissbrauch, Macht und Manipulation in der katholischen Kirche.

„Die Hosen runter, bis zu den Fersen. Hemd hochheben, so weit es ging, damit die Arme oben waren. Dann hat er einen Gürtel genommen und von den Kniekehlen bis über das Kreuz hoch zugeschlagen. Dann musste ich die Beine auseinandernehmen, und er hat auf die noch nicht reifen Geschlechtsteile geschlagen. Daher bin ich auch nicht zeugungsfähig“, erzählt der heute 67-jährige Klaus Oberndorfer. Er wurde in einem oberösterreichischen Stift in seiner Schulzeit in den Jahren 1963 bis 1967 von einem Priester (Name der Redaktion bekannt) sexuell missbraucht und vergewaltigt. Herr Oberndorfer lebt heute in Vöcklabruck, erklärt sich aber bereit, für das Gespräch mit mir nach Wien zu kommen. Ihm ist wichtig, dass Geschichten wie die seine nicht mehr totgeschwiegen werden, wie es jahrelang üblich war. Bei unserem Treffen spricht er ruhig, gefasst, und schreckt auch nicht davor zurück, in allen Details zu erzählen, was ihm widerfahren ist. „Es war dann meistens nach 22 Uhr, als er die schlafenden Jungen zu sich holte. Er hat sich per Post immer große Packungen Gleitgel zukommen lassen. Weil dann die Verletzungen nicht so groß waren, und dann, entschuldigen Sie den Ausdruck, konnte er uns auch nicht so arg „den Arsch aufreißen“. Klaus Oberndorfer war nicht das einzige Opfer: Über zwanzig seiner Internatsschüler, allesamt Jungen, hat der Pfarrer in dieser Zeit sexuell missbraucht. Geredet hat damals niemand darüber. Früher war es auch oft üblich, dass Täter einfach in eine andere Pfarre versetzt wurden. „Heute wird nicht mehr versetzt. Das passiert nicht mehr.“, erklärt Martina Greiner-Lebenbauer von der Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention der Erzdiözese Wien. Bis heute haben sich 2215 Betroffene an die Stabsstelle gewendet, die Fälle reichen von 1950 bis heute, darunter fällt auch beispielsweise Spiritueller Machtmissbrauch. Die Liste der Beschuldigten umfasst Priester, Erzieher, Ordensmänner und Ordensfrauen, sowie ehrenamtliche Mitarbeiter der katholischen Kirche. Diese Fälle wurden bei der Klasnic-Kommission, einer österreichweiten Opferschutzanwaltschaft, gemeldet und von der Kirche anerkannt. (Siehe Interview unten) Die Dunkelziffer dürfte viel höher sein: Erstens sind es oft Taten, die verjährt sind, oder Täter, die bereits verstorben sind. Sexueller Missbrauch verjährt laut österreichischem Recht nach zwanzig Jahren. Aber viele Opfer trauten und trauen sich nicht, an die Öffentlichkeit zu gehen – zu lange wurde diese Problematik seitens des Klerus verheimlicht und unter den Teppich gekehrt.

Der Fernsehraum des Internats

Erst Anfang 2019 hat Papst Franziskus einen Erlass mit neuen Regeln im Umgang mit Missbrauch veröffentlicht. Demnach sind alle Kleriker und Ordensleute verpflichtet, den kirchlichen Behörden „unverzüglich alle ihnen bekannt gewordenen Berichte über Missbrauch zu melden“. Sie müssen außerdem jeden Versuch anzeigen, die Tat zu vertuschen und den Täter zu decken. Nach Jahrzehnten, in denen sexueller Missbrauch in der Kirche verschwiegen und vertuscht wurde, bleibt das Thema aber trotz jüngster Bemühungen ein Tabuthema – vor allem auch unter den Opfern. Im Zuge meiner Recherche nehme ich Kontakt zu mehreren Betroffenen auf, die nach Telefonaten und E-Mail-Austausch doch nicht möchten, dass ihre Geschichte erzählt wird. Es sind oft schon erwachsene Menschen, die in Tränen ausbrechen – zu groß ist die Angst vor der Stigmatisierung. Nicht so bei Klaus Oberndorfer, der seine Leidensgeschichte zuletzt der Rechercheplattform Addendum anvertraute. Biber liegen über 300 Seiten Gerichtsdokumente aus dem Prozess von 1970 vor, in den Oberndorfer verwickelt war. In den Dokumenten sind die Zeugenaussagen der Opfer sowie die des Pfarrers genau dokumentiert. Oberndorfer erinnert sich: „Wir hatten einen Fernsehraum. Da saßen immer beim Fernsehen ein, zwei Kinder auf seinem Schoß und er hat mit den kleinen Penissen rumgespielt. Das haben alle gesehen, bis zu fünfzig Kinder“, sagt er mit ernster Miene. Das erste Mal, als der Priester ihn anfasste, war Klaus Oberndorfer elf Jahre alt.

„Wir kannten die Welt nicht. Wir waren kleine Kinder und dachten, wir werden bestraft, weil wir schlimm waren. Er hat uns ja immer Vorwürfe gemacht.“ Wenn das Bett zum Beispiel nicht ordentlich gemacht war, das Hemd nicht genauestens gefaltet, wussten die Jungen schon, was sie erwartet. Wer den strengen Regeln des Priesters nicht folgte, wurde verprügelt oder sexuell misshandelt. Die Schüler nahmen das alles so hin, sie dachten, sie wären selbst dafür verantwortlich. Bis irgendwann endlich einer der Jungen seinen Eltern von den Taten des Priesters erzählte. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Priester zu zwölf Monaten schweren Kerkers verurteilt wurde (Anm. d. Red.: Ein Raum, in dem eine Beton-Pritsche zum Schlafen stand und man nur Brot und Wasser bekam). Aber nicht aufgrund der Vergewaltigungen und des sexuellen Missbrauchs, der Hauptanklagepunkt lautete „Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts“. Homosexuelle Handlungen waren laut österreichischem Recht bis 1971 nämlich illegal.

So wurde auch Oberndorfer verurteilt – aus dem Opfer wurde er zum Täter gemacht. „Zwei Monate schweren Kerkers, bedingt. Das kann man sich heute kaum mehr vorstellen. Da ich ja sexuelle Handlungen mit demselben Geschlecht vollzogen habe, wurde auch ich verurteilt.“ Die Strafe musste Oberndorfer nicht absitzen, da die Strafe auf Bewährung ausgesprochen wurde. „Ich solle einfach nichts Unzüchtiges mehr mit Männern machen“, hörte Oberndorfer bei seinem Urteil. Die psychischen und physischen Narben aber trägt der Mann bis heute. Sein Täter, ein mittlerweile sehr alter Mann, lebt noch. Nach seiner Haftentlassung bekam der Priester sogar noch eine Stelle an einem theologischen Institut einer Universität in Österreich – und arbeitete somit weiter mit jungen Menschen.

Ein Auszug aus dem Gerichtsprotokoll 1970/Bereitgestellt

Ein Auszug aus dem Gerichtsprotokoll 1970/Bereitgestellt

„Der Priester war ja ansonsten immer gut zu uns. Also hat das keiner hinterfragt.“

„Dass wir zwei jetzt einfach miteinander telefonieren und darüber sprechen, wäre in den 70ern undenkbar gewesen, Aleksandra“, erzählt mir der heute 57-jährige Klaus Fluch, der während seiner Schulzeit Anfang der 70er Jahre im österreichischen St. Gallen jahrelang von einem Priester missbraucht wurde. Herr Fluch und ich teilen unsere Kommunikation auf mehrere Telefonate und Sprachnachrichten auf. Es dauert aber nicht lange, bis eine gegenseitige Vertrauensbasis aufgebaut ist. „Ich habe ja lange nicht mal gewusst, dass das sexueller Missbrauch ist, was mir da geschieht. Dass die ersten Erfahrungen, die ich eigentlich hätte mit Mädchen machen sollen, mit einem viel älteren Priester waren.“ Auch er macht der katholischen Kirche Vorwürfe was den Umgang mit diesen Fällen betrifft. In der Kirche sei das Thema Macht und Machtmissbrauch seit Jahrhunderten präsent, es ist immer wieder dasselbe Muster. Wie in seinem Fall: Fluch stammte aus einer sozial schwachen Familie. „Genau solche Kinder wie mich hat sich der Pfarrer ausgesucht. Bei der Beichte fragte er mich genau über die Verhältnisse zuhause aus. Er wusste, dass er uns mit gutem Essen und der Aufmerksamkeit, die wir daheim nicht hatten, locken kann. Er wusste genau Bescheid, dass wir am angreifbarsten waren.“ Fluch war elf Jahre alt, als der Dorfpfarrer ihn und seinen gleichaltrigen Freund zum ersten Mal zu sich in den Pfarrhof einlud. Der Pfarrer war auch der Religionslehrer der beiden Jungen. Der Ablauf der „Besuche“ war immer gleich: In der Pfarrkanzlei stellte der Priester vor einen Schreibtisch zwei Stühle hin und begann, die Jungen über ihr Privatleben auszufragen. Er wollte wissen, „was mit den Mädels läuft“ und ob die beiden schon erste sexuelle Erfahrungen gemacht hatten. „Er erklärte uns, dass Kinder entstehen, wenn ein Schwanz in eine Möse kommt. Ich hatte keine Ahnung, was das bedeutet.“ Fluch vermutet heute, dass diese Gespräche den Priester sexuell erregt haben. „Nachdem er uns ausgefragt hatte, mussten wir die Hose bis zu den Knöcheln hinunterziehen. Dann ist das Licht vollständig ausgegangen.“ Der Pfarrer kroch unter dem Tisch durch und begann, die zwei Jungen mit der Hand zu befriedigen. „Er begann, uns Anweisungen zu geben, wie wir onanieren sollten. Ich wusste ja gar nicht, was das soll. Ich hatte ja damals noch nicht mal eine richtige Erektion.“  Er erinnert sich, dass ihm danach der Intimbereich tagelang wehgetan hat. Fluch war sich aufgrund seines geringen Alters und mangelnder sexueller Aufklärung nicht im Klaren, was hier passiert. Klar war nur eines: Sie dürften es niemandem erzählen, denn das wäre eine Todsünde und dann würden die beiden tot umfallen. Sie glaubten ihm. „Der Priester war ja ansonsten immer gut zu uns. Also hat das keiner hinterfragt.“ Er genoss sehr hohes Ansehen im Dorf, die Bewohner zeigten große Ehrfurcht vor ihm. Heute glaubt er, dass das eine riesige kollektive Angst war, die da mitspielte. „Der Pfarrer hat ja über 30 Jungen missbraucht. Es kann nicht sein, dass keiner davon wusste.“ Tatsächlich: Als Fluch und sein Freund einmal daheim davon erzählten, dass sie ihn oft besuchen würden, hieß es seitens der Eltern nur: „Gehts nicht zu dem. Der pudert euch in den Arsch, da rinnt’s euch die Suppn obe.“ Was das bedeutete, wusste Fluch damals auch nicht.

„Du Dreckschwein, halt die Goschn, du Kinderschänder.“

 „Ich war nur froh, dass ich nie eine ganze Nacht bei ihm verbringen musste. In unserer Gemeinde gab es einen taubstummen Jungen, der die Nächte manchmal beim Priester verbrachte und dabei jämmerlich geschrien hat. Der Priester hat uns erklärt, dass der Junge sich nachts alleine fürchtet und er deshalb bei ihm im Zimmer schlafen muss. Wir dachten nur, dass es gut sei, dass der Herr Pfarrer bei ihm schläft, er würde ihn schon trösten.“ Dass die gedämpften Schreie des Jungen davon kamen, dass er nächtelang vergewaltigt wurde, realisierte Fluch erst nach Jahren. Nach Jahrzehnten der Therapie und Aufarbeitung war es dann soweit: Fluch vertraute sich dem befreundeten Dorfarzt an und auf Drängen dessen kam es dann zu einem Gespräch zwischen Fluch, zu dem Zeitpunkt schon erwachsen, und seinem Täter, damals schon einem sehr alten Mann. Wieder in den Pfarrhof zu gehen, in dem ihm die Leidensgeschichte widerfahren ist, war sehr schwer. Der Pfarrer hat versucht, sich zu erklären. „Er meinte, dass, wenn man in einer lieben, guten Familie groß wird, dann wird man nicht pädophil.“ Der Pfarrer hätte in seiner Kindheit nie richtige Liebe erfahren, er war in einem katholischen Heim aufgewachsen, in dem Frauen immer schlechtgeredet wurden. Seinen kläglichen Erklärungsversuchen folgte eine Drohung, er würde sonst dafür sorgen, dass Fluch in ein Heim für psychisch Abnorme käme. Fluch solle solange der Priester lebt ja nicht mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit gehen. „Was du danach machst, ist mir wurscht, da kommt eh die Sintflut.“ Alles, was Fluch dem Pfarrer danach zu sagen hatte, war: „Du Dreckschwein, halt die Goschn, du Kinderschänder.“ Und er redete. Er ging mit seinem Fall an die Öffentlichkeit, allerdings wurde ihm zu dem Zeitpunkt erklärt, dass der Pfarrer bereits kürzlich verstorben war.  “Ob das stimmt, weiß ich bis heute nicht. Kann sein, dass sie es einfach nur vertuschen wollten.“  Sein Täter wurde nie bestraft. Wie es ihm heute geht? „Sehr gut. Sehr gut heißt für mich, dass ich nachts mittlerweile nicht mehr von dem Priester träume.“ Aber noch heute, wenn er einen Geistlichen sieht, stockt ihm der Atem. „Ich hoffe, dass Kirchen wie Burgen und Schlösser als Ruinen enden werden, auf die man nur mit einem weinenden Auge zurückblicken kann“, sagt er abschließend.

„Aber sag’s bloß keinem“

Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche sind ein weltweites Problem. Der oscar-gekrönte 2016 erschienene US-Film „Spotlight“ behandelt Enthüllungen eines von der Kirche vertuschten Missbrauchsskandals, der sich Ende der neunziger Jahre im Erzbistum Boston zugetragen hatte. Der Film basiert auf einer wahren Geschichte. Die polnische Dokumentation „Sag’s bloß keinem“ (Pl. „Tylko nie mow nikomu“), die im Frühling dieses Jahres erschienen ist, deckt mit versteckter Kamera Fälle von Missbrauch durch polnische Priester auf – und wird von der polnischen Regierung und Kirche hart kritisiert. Die konfrontierten Täter, meist schon sehr alte Männer, versuchen mit „Dämonen“ und „dem Teufel“ ihre Taten zu Rechtfertigen. In Polen, wo die katholische Kirche den in Europa höchsten Stellenwert in der Gesellschaft hat, wird diese Thematik nach wie vor unter den Teppich gekehrt. So rät beispielsweise ein 2018 erschienenes Unterrichtsbuch, das bei dem polnischen katholischen Verlag „Wydawnictwo M“ erschienen ist, dass junge Mädchen bei sexueller Belästigung ihrem Täter nicht zeigen sollen, dass das Verhalten unpassend ist. Sie könnten ihn ja verärgern. Auch Miniröcke würden rechtfertigen, wenn sie belästigt oder gar missbraucht werden. „Ich kann nicht glauben, dass diese Scheiße heute noch gepredigt wird. Genau wegen dieser Denkweise ist mir das alles als Mädchen passiert.“ Die heute 32-jährige Polin Anna Zalewska* vergräbt die Hände in ihrem Gesicht, als sie mir gegenübersitzt. Ich bin nach fast zwanzig Jahren die erste Person außerhalb ihrer Familie, der sie ihre Leidensgeschichte anvertraut – unter der Bedingung, anonym zu bleiben. Jahrelang hat sie versucht, zu verdrängen, was ihr passiert ist. Zalewska war zwölf, als ihre Klasse einen neuen Religionslehrer bekam, Priester Bartlomiej*. „Er war jünger als die anderen Lehrer, er erzählte lustige Witze. Er hatte einen guten Draht zu uns Kindern“, erzählt die Frau mit einem traurigen Lächeln. In der kleinen polnischen Ortschaft, in der Zalewska aufwuchs, genoss der Priester Bartlomiej* auch unter den Erwachsenen ein hohes Ansehen. Dass er sie also aufforderte, nach der Schule mit ins Pfarrhaus zu kommen, war für sie damals eine Ehre. Es blieb nicht bei dem einen Treffen. Sie tauschten Handynummern aus, unter immer wieder neuen Vorwänden trafen sie sich in seinem Zimmer im Pfarrhaus. Bei jedem Mal wurde er etwas anzüglicher, lockerer und kam ihr immer näher. Bis ihr der damals 30-Jährige nach ein paar Wochen prompt gestand, dass er sich in sie verliebt hätte. „Und weißt du, wenn Erwachsene sich lieben, dann gibt es so Dinge, die sie miteinander machen. Aber es muss unter uns bleiben, ich möchte nicht, dass jemand eifersüchtig wird“, offenbarte er ihr. So kam es dazu, dass sie im Alter von zwölf Jahren zum ersten Mal mit ihm schlief. Sie erinnert sich noch gut an das hölzerne Kruzifix, das über seinem Sofa hing. Dem Sofa, auf dem sie mit ihm Sex hatte. „Ich hatte gar keine Ahnung, was wir da tun. Ich war ein Kind, es tat weh, es war unangenehm. Aber er hat mir immer wieder gesagt, wie besonders ich sei und wie sehr er mich liebte“, erzählt sie leise. „Dass er eigentlich als Priester dem Zölibat unterlag, wusste ich. Das Thema hatten wir sogar in der Woche davor mit ihm im Religionsunterricht behandelt.“

„Er sagte, sein Sperma sei wie die Eucharistie bei der Messe“

Er manipulierte sie aber derart, dass sie nichts hinterfragte. Er erklärte mir, wie ich ihm einen blasen soll, hat Dinge gesagt wie: „Mein Sperma ist so etwas wie die Liebe Gottes, wie die Eucharistie bei der Messe. So wichtig, wie das Vaterunser.“ Also tat sie es, und glaubte ihm. Das ist heute schwer vorstellbar, aber vor zwanzig Jahren in Polen genossen Priester eine derartige Anerkennung. „Sie wurden uns von klein auf als Übermenschen, als Gesandte Gottes dargestellt.“ Was er sagte, musste also stimmen. Die Affäre mit dem Priester ging über zwei Jahre. „Ich glaubte damals, in ihn verliebt zu sein. Aber das war meine allererste Erfahrung mit einem Mann, ich hatte davor nicht mal wen auf den Mund geküsst. Meine Freundinnen sprachen über erste Küsse, während ich schon Dinge getan hatte, die ich heute nicht einmal mit meinem Ehemann tue. Ich konnte und wollte also so oder so nicht mitreden“, sagt sie kopfschüttelnd. Am Montag saß sie bei ihm im Religionsunterricht, am Mittwoch hatte sie Sex mit ihm und am Sonntag ging sie zu ihm gemeinsam mit ihrer Familie in die Messe. Alles änderte sich, als Anna sich mit vierzehn in einen Jungen aus ihrer Parallelklasse verliebte. „Mit ihm hatte ich dann diese Dates auf der Parkbank, das Händchenhalten, die ganzen unschuldigen Dinge, die man in meinem Alter machen sollte. Nicht das, was ich mit dem Priester erlebt hatte…“. Priester Bartlomiej erfuhr davon und drohte ihr mit einer negativen Note, wenn sie nicht mit ihrem Freund schlussmachte. Erst da bekam Frau Zalewska wirklich Angst und erzählte alles ihrer Mutter. Daraufhin suchten die Eltern noch am selben Tag das Gespräch mit dem Pfarrer der Dorfkirche. „Sie wissen ja, wie Teenager-Mädchen so sind. Sie hat sich wahrscheinlich in ihn verliebt und hat jetzt Angst bekommen. Und wenn es so schlimm war, wozu ist sie dann immer wieder zu ihm hingegangen? Ich werde diesen Fall sicher nicht zur Anzeige bringen“, war alles, was der Pfarrer dazu zu sagen hatte. Also zeigten sie ihn selber an. „Dieses Gerichtsverfahren war lang, beängstigend und grauenhaft. Ich musste in allen Details erzählen, was mir widerfahren ist. Das Schlimmste war aber, dass die ganze Zeit über für ihn die Unschuldsvermutung galt. Und dass mir niemand von diesen alten, faltigen Männern oben auf der Richterbank so richtig glaubte. Der Priester hatte es so dargestellt, dass ich ihn damals verführt hatte. Ich war zum Zeitpunkt des Verfahrens ja selbst erst fünfzehn, irgendwann habe ich mich selbst gefragt, ob es vielleicht doch meine Schuld sei.“ Diese Schuldgefühle lassen sie auch bis heute nicht los.

„Er wurde nur in eine andere Pfarre verlegt und ist heute noch tätig“

Ihre Eltern standen hinter ihr, der Verteidiger des Priesters legte aber eine exzellente Show hin. “Alles, was wir damals geschafft hatten, war, dass Priester Bartlomiej verlegt wurde. In eine Pfarre 50 km von meinem Heimatort, und ein Verbot, mit Kindern zu arbeiten.“ Der Grund für die milde Strafe: Fehlende Beweise. Anna Zalewskas seitenlanges Geständnis sowie die anzüglichen SMS des Priesters an das Mädchen galten dabei nicht als solche. Es stand Aussage gegen Aussage. „Ich wollte das Ganze verdrängen. Aber ich habe jetzt eine kleine Tochter und als Mutter denkst du nochmal anders. Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn meinem Kind so etwas widerfahren würde. Soviel ich weiß, arbeitet dieses Arschloch aber heute trotz des Verbots noch mit Jugendlichen.“ Tatsächlich: Eine nicht allzu aufwändige Recherche ergibt, dass der Priester auch heute noch in seinem Amt tätig ist. In der Ortschaft, in die er verlegt wurde. Der letzte Eintrag der Homepage der Pfarre zeigt ihn lachend bei einem Sommerfest der Kirche, um ihn herum stehen Kinder.

INFOBOX: Wie wird das heute in Österreich gehandhabt?

„Heute ist das Bewusstsein viel höher“ – Diözesane Kommission

„Früher war es auch möglich, dass verurteilte Täter einfach in eine andere Pfarre versetzt wurden“, erzählt Matthias Theil von der Diözesanen Kommission gegen Missbrauch und Gewalt. Heute ist diese Kommission dafür zuständig, Empfehlungen an den Bischof abzugeben, wie er mit Beschuldigten umgehen soll. Ein Versetzen wie früher sei daher nicht mehr möglich. In den letzten Jahren steige auch die Sensibilität der Menschen und es gebe einen Zuwachs an Meldungen über unkorrektes Verhalten, noch lange bevor etwas Schwerwiegendes passiert sei. Das Bewusstsein sei einfach größer geworden. „Heute traut sich eine 16-Jährige zu sagen, dass sexistische Witze oder unangenehme Nähe für sie nicht in Ordnung sind, und das auch zu melden. Vor dreißig Jahren hätte das nicht jeder ernstgenommen.“

„Im Zweifelsfall glauben wir dem Opfer“ – Interview mit Herwig Hösele, Klasnic Kommission

Die Klasnic Kommission ist eine Opferschutzanwaltschaft und ergreift und beschließt Maßnahmen und Initiativen –finanzielle und therapeutische – im Interesse von Betroffenen, die im Kindes- oder Jugendalter Opfer von Missbrauch oder Gewalt durch VertreterInnen und Einrichtungen der katholischen Kirche in Österreich geworden sind. Sie wurde 2010 von der ehemaligen Landeshauptfrau der Steiermark, Waltraud Klasnic, gegründet. Bis 20. Mai 2019 hat die Klasnic Kommission 2.107 positive Entscheidungen getroffen, das sind Leistungen im Wert von 28,720 Mio. €, die zuerkannt wurden:

Wie kann man sich die Arbeit der Kommission vorstellen?

Herwig Hösele: Die Betroffenen melden sich bei uns oder werden uns durch die Ombudsstellen vermittelt. Dann führen Psychologen Gespräche mit den Opfern durch. Auch wenn bei Gericht oder anderswo entschieden wird, dass der Täter meist mangels Beweise und Zeugen unschuldig ist, die Geschichte des Opfers aber plausibel erscheint, sind wir auf der Seite der Betroffenen. Natürlich prüfen wir nach, ob die Rahmeninformationen stimmen, wenn das der Fall ist, wird zugunsten des Opfers entschieden.

Die hoch sind die finanziellen Entschädigungen?

Die Opfer bekommen in der Regel von 5.000 € bis über 25.000 €, je nach Fall, wobei wir bewusst finanzielle Hilfeleistungen sagen, weil entschädigt kann das zugefügte Leid nicht werden.

Die meisten Fälle liegen Jahrzehnte zurück, wie sieht das heute aus?

Es ist besser geworden. Heute glaubt man den Kindern mehr. „Der Herr Pfarrer ist Autoritätsperson“ hieß es früher oftmals. Grundsätzlich ist Gewalt oft in geschlossenen Heimen und Internaten, die es heute nicht mehr gibt, an der Tagesordnung gewesen. Heute wird der Zölibat oft einfach anderswertig gebrochen, sprich die Geistlichen haben Affären mit Frauen.

Ist der Zölibat an sich das Problem?

Ich denke nicht. Ich denke, das Wesentliche ist die Ausbildung von Pädagogen und natürlich auch die Priesterausbildung. In vielen Priesterseminaren wurden früher einfach alle Bewerber genommen, weil der Nachwuchs einfach immer weniger wurde. Darunter fallen dann auch verhaltensauffällige Menschen. Mittlerweile ist die Aufnahme viel strenger geworden.

Sehenswert :

„Die Kinder lassen grüßen“

Ein beeindruckender Film der österreichischen Regisseurin Patricia Marchart, in dem Opfer sexuellen Missbrauchs seitens der katholischen Kirche gemeinsam mit ihr die Orte besuchen, an denen sie als Kinder missbraucht wurden. Zu sehen auf YOU Tube: https://www.youtube.com/watch?v=N-ncgDvASwk&t=8s&pp=ygUaZGllIGtpbmRlciBsYXNzZW4gZ3J1ZXNzZW4%3D

PULS 4 Doku: Gottloses Österreich

in Österreich, TV & Filme

Immer mehr Menschen treten aus der katholischen Kirche aus, was zu einem schwindenden Einfluss der Kirche führt. Allein im Jahr 2022 haben 90.808 Personen ihre Mitgliedschaft in der Kirche beendet. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, welche Auswirkungen der Bedeutungsverlust der Kirche auf unsere Kultur und Traditionen hat. Die Dokumentation untersucht die Gründe, die Menschen dazu bewegen, ihre Glaubensgemeinschaft zu verlassen.

https://www.puls4.com/tv/puls-4-doku/puls-4-doku-gottloses-oesterreich/episode-01/puls-4-doku-gottloses-oesterreich-warum-der-kirche-die-glaeubigen-ausgehen

Missbrauchsopfer klagt Erzdiözese Wien auf 921.000 Euro

in Betroffene berichten, Medienberichte, Missbrauch, Österreich, Pressemeldungen, Prozesse, Wien

Ein Wiener wurde jahrelang von einem Pfarrer missbraucht. Dieser starb, nun klagt das Opfer die Kirche auf Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Eigentlich war sein größter Wunsch, einmal Pfarrer zu werden. Doch was Franz S. (Name geändert) erleben musste, änderte seine Einstellung zur Kirche komplett. Der heute 51-jährige Wiener wurde von 1977 bis 1988 von einem Pater der Pfarre Heiliges Kreuz in Wien-Floridsdorf sexuell missbraucht, niemand half ihm: „Er sagte zu mir: ‚Wenn du einer von uns werden willst, dann gehört das dazu.‘ Als ich gemerkt habe, was da abgeht, hatte ich absolut kein Interesse mehr, Pfarrer zu werden“, erzählt Franz S. im Gespräch mit „Heute“.

Das Martyrium begann für Franz S. laut eigenen Angaben schon vor seinem Volksschul-Eintritt, die Übergriffe passierten überwiegend im Pfarrhaus: „Meine Pflegefamilie kannte und vertraute dem Pfarrer des Kreuzherren-Ordens. Er hat sie auch finanziell unterstützt. In der Volksschule hatte ich Religionsunterricht bei ihm, später dann die Vorbereitung auf die Erstkommunion. Er war mir sehr zugetan, lud mich mehrfach zu sich ein. Begonnen hat es mit Berührungen, die immer intensiver wurden und schließlich in brutalen Vergewaltigungen endeten“, erinnert sich Franz S.

Ich erzählte einem Mitbruder von dem Missbrauch. Aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Und der Missbrauch ging einfach weiter“ – Franz S.

Der Wiener erwähnte die Taten des Pfarrers – laut ihm gibt es auch weitere Opfer – vor seiner Familie, „doch sie meinten, es wird schon nicht so schlimm sein. Der Herr Pfarrer ist so nett und ein guter Umgang für mich.“ Auch einem Mitbruder des Pfarrers vertraute sich Franz S. an: „Ich erzählte ihm davon, aber es passierte nichts, außer dass der Pater in eine andere Pfarre versetzt wurde. Doch der Missbrauch ging einfach weiter.“

Auch als der Wiener älter wurde und eine Lehre als Bankkaufmann begann, belästigte ihn der Geistliche: „Er stalkte mich und passte mich vor der Schule ab. Später fand er heraus, in welcher Bank-Filiale ich arbeitete und wartete dort auf mich. Er sagte mir, dass unsere ‚Beziehung‘ etwas Besonderes wäre. Dass ich für ihn die ‚große Liebe‘ bin und mit niemanden darüber sprechen darf. Zum letzten Missbrauch kam es, als ich 17 Jahre alt war. Danach habe ich es endlich geschafft, den Kontakt zu ihm und auch zu meiner Pflegefamilie abzubrechen.“

Der Pfarrer wurde strafrechtlich nie belangt, 2009 starb er im Alter von 83 Jahren. Franz S. hingegen litt unter massiven psychischen und physischen Problemen: „Ich hatte Depressionen, Schlafstörungen, Panikattacken, Migräne und Platzangst. Und schließlich auch ein Burnout. Trotzdem konnte ich das, was mir passiert ist, lange Zeit sehr erfolgreich verdrängen. Erst ab 2009, als ich von einer Psychiaterin und einer Psychotherapeutin der psychosozialen Dienste der Stadt Wien (PSD) betreut wurde, kam mein Trauma heraus.“

Franz S. wandte sich daraufhin an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien und durchlief ein langwieriges Clearing-Verfahren bei der Opferschutzkommission („Klasnic-Kommission“). 2012 wurde der 51-Jährige als Opfer anerkannt. Er erhielt 35.000 Euro Entschädigung sowie 150 bewilligte Therapiestunden: „Im Vorfeld hatte es noch geheißen, dass ich so viele Therapie-Einheiten bekomme, wie ich benötige. Dann waren es auf einmal nur mehr 150 Stunden. Ich habe bisher schon über 1.000 Therapiestunden verbraucht. Für mich war es so, als würde ich nur abgespeist werden.“

Klagssumme beläuft sich auf 920.856,60 Euro

2013 wandte sich der Wiener daher an den Rechtsanwalt Dr. Heinrich Fassl, dieser reichte nach ergebnislosen Vergleichsverhandlungen eine Schadenersatz-Klage gegen die Pfarre und die Erzdiözese Wien ein. Neben 300.000 Euro Schmerzensgeld und 23.856,60 Euro Vorprozess-Kosten fordert Franz S. auch eine Entschädigung für seinen Verdienst-Entgang: „Ich bin seit 2001 als Bank-Angestellter arbeitsunfähig und musste in Pension gehen“, erklärt der 51-Jährige. Für den monatlichen Verdienst-Entgang wurden daher von Jänner 2001 bis Dezember 2015 rund 2.000 Euro, ab 1. Jänner 2016 dann 3.000 Euro veranschlagt. Macht bis Ende Juli 2022 eine gesamte Klagssumme von 920.856,60 Euro.

Doch das Erstgericht wies die Klage mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist ab: „Demnach hätte mein Mandant schon Klage einreichen müssen, als er sich 2010 bei der Opferschutz-Kommission gemeldet hat. Das ist aus meiner Sicht völlig überzogen. Denn damals konnte er schlicht und ergreifend noch nicht über den Missbrauch sprechen“, erklärt Anwalt Fassl.

„Wir werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“ – Rechtsanwalt Heinrich Fassl

Fassl ging in Berufung, die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof. Und dieser fällte nun ein erstaunliches Urteil: Die Klage ist nicht verjährt, denn die Verjährungsfrist sei von der Erzdiözese dadurch unterbrochen worden, „dass sie weiterhin Therapiekosten übernehmen und weitere Sachverhaltserhebungen anstellen wolle“, so der OGH. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen zwischen der Erzdiözese und Franz S. nie formell beendet.

Voraussichtlich am 22. September findet daher die Beweisaufnahme am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen statt. Der Kläger Franz S. und sein Anwalt müssen nun beweisen, dass die Erzdiözese von den kriminellen Neigungen des Pfarrers gewusst hat: „Es wird nicht leicht. Mir ist kein zivilrechtlicher Prozess dieser Art bekannt. Aber wir setzen auf die ‚Gehilfenhaftung“ und werden zeigen, dass sich die Kirche eines ‚untüchtigen Gehilfen‘ bedient hat. Er wurde als Lehrer für Volksschul-Kinder eingesetzt und hat durch sein Fehlverhalten massive Schäden verursacht“, so Fassl.

Für Franz S. wird der Prozess eine Tortur: „Dieser Mann hat mein ganzes Leben zerstört. Ich habe keine Familie, hatte nie eine längere Beziehung. Ich kann seit 2001 nicht mehr arbeiten und leide nach wie vor an schweren psychischen Folgen des Missbrauchs. Ich möchte, dass meine Rechte und Ansprüche gewahrt werden.“ Gewinnt Franz S. den Prozess, wäre er das erste Missbrauchsopfer, das über die Opferschutz-Kommission entschädigt wurde und anschließend zivilrechtlich Schadenersatz zugesprochen bekommt.

Hörbilder Petersplatz 6

in Betroffene berichten, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Österreich, Pressemeldungen, Prozesse

Eine Recherche über Pädophilie und Missbrauch in kirchlichen Institutionen in Österreich.
Feature von Ute Maurnböck-Mosser

Tausende Kinder wurden in den vergangenen Jahrzehnten in kirchlichen Institutionen missbraucht. Von Priestern und Nonnen, die sich im System Kirche sicher wähnen konnten. Lange gab es keine Anzeigen, nur Gerüchte, was hinter den Mauern der Einrichtungen passiert. Erst seit den 1990er Jahren werden Opfer angehört.
Ungefähr 1.800 Menschen wurden von der Expert/innenkommission, der sogenannten Klasnic-Kommission, anerkannt. Weit mehr sind traumatisiert, gebrochen, wütend oder selbstmordgefährdet ob ihrer Erlebnisse; viele von ihnen können ihre Geschichte bis heute nicht erzählen.

Der kleine Verein „Victim’s Mission“ ist eine Anlaufstelle für Menschen in Not. Viele Missbrauchsopfer finden im „Vereinslokal“, einem kleinen Schokoladengeschäft in Wien, ein offenes Ohr und tatkräftige Hilfe. Seit Dezember 2011 kämpfen die wenigen ehrenamtlich Tätigen gegen Bürokratie und Ignoranz, lukrieren Spenden, um Therapiekosten zu bezahlen und engagieren sich für jene, die sonst allein gelassen werden.

Gegendarstellung

Sie haben in Ihrem Rundfunkprogramm Ö1 am 12.4.2014 sowie auf Ihrer Website oe1.orf.at im Zeitraum vom 12.4.2014 bis 12.5.2014 jeweils in der Sendung mit dem Titel „Petersplatz 6. Pädophilie und Kirche“ der Sendereihe Hörbilder über Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen Institutionen berichtet.

Insbesondere wurden unter Bezugnahme auf ein Missbrauchsverbrechen, das ein gewisser Pater Wolfgang, der im Jahr 1966 in der Peterskirche in 1010 Wien tätig gewesen sein soll, an Herrn David d’Bonnabel im Haus Petersplatz 6, 1010 Wien im Jahr 1966 begangen haben soll folgende Opus Dei betreffende Behauptungen des David d’Bonnabel verbreitet:
„Am Tag nach der Missbrauchstat gingen meine Mutter und meine Großmutter zum Opus Dei Haus und fragten nach Pater Wolfgang. Der Opus Dei Rektor erschien und teilte Ihnen mit, dass Pater Wolfgang in den Sommerurlaub gefahren wäre. Der Opus Dei Rektor lebte immer am Petersplatz Nummer 6. Er starb im Jahr 2011. Er hat Pater Wolfgangs wahre Identität geschützt. Bis zu seinem Tod im Jahr 2013 trug Pater Wolfgang sein Priestergewand. Er wurde nie bestraft.“
Diese Behauptungen des Herrn David d’Bonnabel sind unrichtig:
Opus Dei stand im Jahre 1966 in keinerlei Verbindung mit der Peterskirche oder dem Haus Petersplatz 6, dem nunmehrigen Opus-Dei-Haus. Es gab weder im Jahre 1966 noch danach einen Priester des Opus Dei in Österreich mit dem Namen Pater Wolfgang. Erst im Jahre 1969 wurde ein Priester des Opus Dei zum Pfarradministrator der Pfarre St. Peter bestellt, der ab 1975 auch die Bezeichnung Rektor führte. Erst seit dem Jahr 1983 wird das Haus Petersplatz 6 von Priestern des Opus Dei bewohnt. Es hat daher kein Priester des Opus Dei mit dem Namen Pater Wolfgang im Jahr 1966 an Herrn David d’Bonnabel eine Missbrauchstat begangen, noch wurde die wahre Identität von einem Opus Dei Rektor geheim gehalten.

Gegendarstellung von Victims Mission

Die Hörbildsendung „Petersplatz 6“ wurde vom ORF aus dem Programm gestrichen, nur durch dubiose Aussagen der Vertreter der Kath. Kirche, insbesondere „OPUS DEI“. Nicht alle Teilnehmer wurden gerichtlich befragt, noch zur Verhandlung aussagekräftig Vorgeladen. Die Verhandlung beruht darauf, dass ein Erwachsener Betroffener der Misshandlung und sexuellen Gewalt sich nicht mehr auf das genaue Datum, Uhrzeit, erinnern kann. die Aussagen der kath. Kirche , Opus Dei, wurden weder sachlich Begründet, noch von der Staatsanwaltschaft und Richter, geprüft, sondern unter dem Motto: “ Die kirchlichen Vertreter lügen nie“ als gegeben hingenommen.

Victims Mission fragt: „Wieso wurde die Sendung “ Hörbild Petersplatz 6″ zur Gänze von den Instituten gestrichen, wobei der gesamte Inhalt von den Betroffenen der kirchlichen sexuellen Gewalt gedemütigt wurden, zudem die „Klasnic-Kommission“, unter Leitung von Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz Geldbeträge und Psychotherapeutische Massnahmen bewilligt wurden!“

Besonderes Augenmerk wird auch der Bischofskonferenz in der Abtei Michaelbeuern, 5. November 2018, verliehen. Ein Betrag, durch die Klasnic-Kommission, wurde durch Kardinal Schönborn und der österreichischen Bischofskonferenz, genehmigt und an zahlreiche Sexuelle Gewaltopfer der Benediktinerabtei überwiesen. Abt Johannes Perkmann  OSB, hatte Herrn Klaus Oberndorfer, schweres Opfer des Internates Michaelbeuern, durch den Rektor, Pädagogen und alleinigen Internatsleiter Pater Ulrich, zusätzlich mehrere Geldbeträge aufgrund der Schwere der Folgeschäden per Banküberweisung bezahlt. Dies wurde durch die Bischofskonferenz unter Leitung von Herrn Kardinal Schönborn beanstandet und somit wurde Herr Abt Johannes mit Schweigepflicht, Kontaktverbot zum Opfer und zusätzlich Kommunikationsverbot auferleget. Seitdem reagiert Abt Johannes auf keine E-Mails, Schreiben, Telefonanrufe und allen Kontaktierungen nicht mehr. Herr Klaus Oberndorfer fühlt sich von allen kirchlichen Vertretern nicht nur vernachlässigt, sondern wird totgeschwiegen!

 

Fäkalien essen müssen – Siebenjähriger erhebt massive Missbrauchsvorwürfe gegen eigenen Vater.

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Mehrere Gutachten attestieren Glaubwürdigkeit des Kindes – Gericht beachtet diese nicht und überlegt hingegen Zwangsunterbringung von Opfer

Wien, Mistelbach (OTS) – Max Eltern sind seit seiner Geburt getrennt, als Paar haben sie nur kurz zusammen gewohnt. Nachdem der kleine Max im Alter von fünf Jahren mit dem Vater einige Tage alleine in einem Kleingartenhaus verbracht hatte, zeigte er sich irritiert und war stark verhaltensauffällig. Schon als Kleinkind war er auffällig oft krank, nässte ein und hatte tlw. panische Angst vor seinem Vater. Er wolle nicht mehr zum Vater und vor allem nicht mehr bei ihm übernachten. Max erzählte dann, der Papa habe ihm eine Gabel oder ein Messer in den Popo gesteckt. Das Kind wies auch Kratzer, Würgemale und Bissspuren auf. Er soll gezwungen worden sein, die Fäkalien des Vaters zu essen.

Schreckliche Schilderungen

Er erzählte auch dass er sich vor seinen Vater hinknien musste und dieser ihm „Lulu in den Mund“ gemacht habe. Die Mutter erstattete dann Strafanzeige gegen den Vater. Diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das mutmaßliche Opfer schlicht keine strafrechtlich relevanten Taten geschildert hatte. Max redete immer mehr. Zuerst gegenüber seine Mutter und seiner Großmutter. Später auch gegenüber seiner Therapeutin, die er nun braucht. Auch gegenüber der Kinderschutzorganisation „Die Möwe“ und dem Klinikum Tulln sprach er über das Erlittene.

Qualität des Gerichts-Gutachtens mangelhaft?

Die Mutter stellte danach einen Fortsetzungsantrag, der Staatsanwalt beantragte die Beiziehung der gerichtlich beeideten Sachverständigen Tanja Guserl. Diese kam nach rund 40 Minuten zum Schluss, dass die Aussagefähigkeit des Kindes nicht gegeben war, das Opfer hätte „Pseudo-Erinnerungen“. Worauf die StA Wien das Verfahren neuerlich einstellte. Nun kommen aber massive Zweifel an der Professionalität der Gutachterin Guserl auf. Denn der renommierte Gerichtsgutachter Univ. Prof. Salvatore Giacomuzzi attestiert dem Buben volle Aussagefähigkeit und sieht schwere Mängel im Gutachten von Guserl. So sei das von ihr verwendete diagnostische Instrumentarium schon seit 1999 nicht mehr Stand der Wissenschaft und der von ihr verwendete „Schweinchen-Schwarzfuss-Test“ als „vollkommen ungeeignet einzustufen“.

Seltsames Behördenverhalten

Die Mutter möchte – folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und der Psychologin – den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht in einem Obsorgeverfahren auf die Möglichkeit, sein Opfer alleine zu treffen. Eine weitere Auffälligkeit in diesem Kriminalfall ist, dass das entsprechende Pflegschaftsverfahren hartnäckig in Mistelbach beheimatet bleiben soll. Dies obwohl beide Elternteile nicht mehr in Niederösterreich wohnen. Das niederösterreichische Gericht hat wohl auf Drängen des Vaters die Zuständigkeit nicht an Wien abgegeben.

Mehrwöchige Zwangsunterbringung in Psychiatrie vorgeschlagen

Mehr noch: Um die Vorwürfe des Kindes neuerlich „zu prüfen“, schlägt die vom niederösterreichische Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin in einem Ferngutachten die mehrwöchige unbegleitete stationäre Unterbringung des Kindes in einer Psychiatrie vor. Ganz aktuell wird von der Gutachterin auch eine zweijährige (!) stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung der SOS-Kinderdörfer empfohlen. Die zuständige Richterin zeigt sich dem nicht abgeneigt, ungeachtet dessen, dass das Kind damit aus der Schule und seinem Freundeskreis gerissen werden würde, und sowohl das AKH als auch die Klinik Nord eine derartige Unterbringung gegen den Willen der Mutter bereits abgelehnt haben. Die niederösterreichische Behörde droht dann der Mutter unverhohlen damit, ihr die Obsorge temporär zu entziehen um die Zwangsunterbringung des Buben in einer Psychiatrie durchzusetzen.

Auch Gegengutachten unterstützt Glaubwürdigkeit des Kindes

„Das ist eine empörende Täter-Opfer-Umkehr”, so die Mutter: “Mein Kind soll psychiatrisch stigmatisiert und als Opfer diskreditiert werden.“ Auf Basis des neuen Glaubwürdigkeits-Gutachtens von Prof. Giacomuzzi wird sie einen weiteren Wiederaufnahmeantrag einbringen. Sie strebt auch die Verlegung in einen anderen Gerichtssprengel an. “Hier will man meinem Sohn – der die grausamen pädophilen Übergriffe ausführlich geschildert hat – einfach nicht glauben. Wie viele Aussagen und Gutachten braucht es noch, damit meinem Kind geglaubt und er entsprechend geschützt wird? Irgendetwas ist faul an diesem Fall.” Der mutmaßliche Täter entstammt übrigens einem altem Militäradel. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützung von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt

Unterstützung für Mutter und Kind kommt indes von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. „Uns ist leidvoll bekannt, dass privilegierte Tätergruppen immer wieder geschützt werden. Nicht selten werden den Opfern sogar psychiatrische Störungen angedichtet um den ganzen Fall unter den Teppich kehren zu können“ berichtet Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Rückfragen & Kontakt:

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

Daten und Fakten

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der österreichischen Ombudsstellen im kirchlichen Bereich.

Quote:

Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.642 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 % aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.

86 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 289 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der „Klasnic-Kommission“ akzeptiert und umgesetzt.

Den Betroffenen wurden bisher in Summe 33,6 Mio. Euro zuerkannt, davon 26,6 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7 Mio. Euro für Therapien.

Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und  1970er-Jahren ereignet (0,3% der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet): 51,1% der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,4% in den 1970er-Jahren, 10,7% in den 1980er-Jahren, 4,1% in den 1990er-Jahren und 1,4% seit 2000.

Unquote

Diese Darstellung der Ombudstellen der katholischen Kirche darf meiner Meinung nach nicht als korrekt oder gar aussagekräftig gelten. Viele der kirchlichen Gewalt und sexuellen Missbrauchs gedemütigten, vergewaltigten und gefolterten Menschen wird keinesfalls die notwendige Unterstützung gegeben. Mit der Verjährungsfrist wird die Sexuelle und durch Gewalt getätigte Folter nicht Beachtet, sondern umgangen mit Hilfe der österreichische Justiz.

Unzählbare Verbrechen der kirchlichen Täter werden verschwiegen, weiterhin verleugnet. Die Aufarbeitung der österreichischen Bischofkonferenz wird beherrscht durch aktiviertes Schweigen und Leugnen. Die Anzahl der Täter und auch Opfer ist der Kath. Kirche voll bekannt. Dieses Know-How wird Trotzig geleugnet. Die Aufarbeitung durch Kontakt mit Betroffenen wird abgelehnt: „Wer sich nicht meldet – ist selbst Schuld“ eine wiederkehrende Täter – Opferverschiebung mit katastrophaler Wirkung!

Ohne Veröffentlichung der Akten gibt es keine Aufarbeitung! Alle kirchlichen Orte, wie Klöster, Internate, Kinderheime, Kindergärten und Schulen, um einige zu nennen, sind nicht bereit durch Kontrolle, Kontakt zu Zöglingen, über diesen Weg die Schwere der Verbrechen aufzuklären.

Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig“

in Betroffene berichten, Heimkinder, Medienberichte, Missbrauch, Oberösterreich, Politik, Pressemeldungen, Prozesse, Salzburg

Wien/Salzburg/Berlin (pts030/22.06.2016/17:00) – Im Juridicum Wien findet am 23. und 24. Juni 2016 eine Tagung zum Thema „45 Jahre Kleine Strafrechtsreform“ statt: 

http://www.juridicum.at/news-events/news-detailansicht/news/tagung-45-jahre-kleine-strafrechtsreform , http://homosexualitaeten.univie.ac.at

Zitat aus der Ankündigung: „Die Tagung hat zum Ziel, historische Aspekte der Strafverfolgung wegen ‚gleichgeschlechtlicher Unzucht‘ (§ 129 Ib des Strafgesetzes von 1852), deren Nachwirken bis in die Gegenwart und die diesbezügliche Erinnerungskultur zu untersuchen.“

Zitat aus dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg, Abt. 14, vom 30.10.1970, zu dem nach § 129 Ib StG. verurteilten Klaus Oberndorfer: „Im Namen der Republik! wegen Verbrechens nach § 129 I b StG. Klaus Oberndorfer ist schuldig, er hat mit dem bereits rechtskräftig verurteilten Pater Ulrich (Bürgerlicher Name: Josef Haider), sohin mit Personen desselben Geschlechtes … Unzucht wider die Natur getrieben … Diese Tathandlungen des Beschuldigten stellen sich als Verbrechen der Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechtes nach § 129 I b StG dar …“ (Zitat Gesetzestext: Verbrechen der Unzucht. I. Wider die Natur. § 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: I. Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Tieren; b) mit Personen desselben Geschlechtes).

Am Tag seiner Einschulung im Stift Michaelbeuern, dem 2.9.1963, wird der 1952 geborene, damals 11-jährige Internatsschüler Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich zum ersten Mal „ausgegriffen“, während der Schüler aufgrund eines Verkehrsunfalles kaum gehen kann und wegen der unerträglichen Schmerzen den Pater um ein Medikament bittet. Klaus Oberndorfer wird die folgenden vier Jahre regelmäßig durch schwere Schläge, teils auf die Genitalien, vom Pater misshandelt und vergewaltigt. Gesundheitliche Schäden wie Zeugungsunfähigkeit, Panikzustände, Dissoziation und Amnesie sind die Folge.

Zitat Staatsanwaltschaft Salzburg 15.4.1970 über Pater Ulrich: „Da … sämtliche Jugendliche seiner Aufsicht und Erziehung anvertraut waren, hat er außer dem Verbrechen der Unzucht wider die Natur nach § 129 I b StG. auch das Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach § 132 III StG. zu verantworten.“

Warum wird nicht Klage nach § 128 StG. erhoben? Zitat Gesetzestext: Schändung. § 128. Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter vierzehn Jahren, oder eine im Zustande der Wehr- oder Bewußtlosigkeit befindliche Person zur Befriedigung seiner Lüste … geschlechtlich missbraucht, begeht, wenn diese Handlung nicht das im § 129, lit. b) bezeichnete Verbrechen bildet, das Verbrechen der Schändung, und soll mit schwerem Kerker von einem … bis zu zwanzig Jahren bestraft werden.

Der Richter sagt zu Beginn der Hauptverhandlung zu Klaus Oberndorfer: „Alles, was vor Ihrem 14. Lebensjahr passiert ist, interessiert mich nicht.“

Zitat Vernehmungsprotokoll Pater Ulrich: „An dem Schüler Klaus Oberndorfer aus Vöcklabruck verging ich mich erstmals Ende 1966. Oberndorfer hatte eine Verletzung am Fuß erlitten und mußte von mir mit einer Salbe eingeschmiert werden. Dies geschah auf meinem Zimmer. Zu diesem Zweck musste er sich die Hose ausziehen, weil die Verletzung am Oberschenkel war.“

Die Widersprüche und Falschaussagen des Täters bestätigen die Bemühung, die sexuelle Gewalt gegen die Kinder zu vertuschen.

Klaus Oberndorfer wird durch die Schläge auf seine Genitalien öfters ohnmächtig. Im Gerichtsakt des Täters ist zu lesen: „Wenn die Unzüchtigkeiten auf meinem Zimmer geschahen, legte sich Oberndorfer nackt in mein Bett und ließ sich von mir an seinem Glied betasten.“

Über 20 Zeugen sagen gegen Pater Ulrich aus. Zitate: „Bezüglich des Zeitpunktes dieser unsittlichen Handlung des N., die dieser in das Frühjahr bzw. in den Frühsommer 1967 verlegt, möchte ich angeben, dass es sicher im Winter 1966/67 war“ … „Von der Tätigkeit des Paters war ich so schockiert, dass ich nicht wusste, was ich tun sollte. Ich ließ ihn gewähren. Beim Weggehen entschuldigte er sich für sein Verhalten, weil er zu viel getrunken hätte und ich möge die Sache beichten. Ich roch bei ihm aber keinen Alkohol“ … „Ich wurde wach, als mir der Beschuldigte unter die Hose und an den Geschlechtsteil griff“ … „Pater (N.) gab mir zu verstehen, dass unsere unsittliche Zusammenkunft ein Geheimnis sein soll und trug mir auf, darüber beichten zu gehen“ …

Mehrere minderjährige Zeugen, die wie Klaus Oberndorfer von Pater Ulrich sexuell missbraucht wurden, haben den Missbrauch vor Gericht bestätigt.

Klaus Oberndorfer berichtet: „Ich werde nie vergessen, wie man mich wie einen Schwerverbrecher in Handschellen von der Lehrstelle abgeführt hat.“ Und: „Es blieb mir nichts anderes übrig, als das Urteil zu unterschreiben. Sie haben mich massiv bedroht. Entweder Sie unterschreiben, oder Sie werden sofort eingesperrt, ohne Ihre Familie wiederzusehen!“

Zitat aus Gerichtsdokument: „Es war daher mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage vorzugehen … Bei der Strafbemessung … war … erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Wiederholung der strafbaren Handlungen an einer großen Anzahl von minderjährigen Schülern.“

Pater Ulrich wird zu 20 Monaten Kerker verurteilt. Die Anklage fußt auf dem „weichen“ § 129 Ib StG., der kurze Zeit danach abgeschafft wird. Eine Anklage nach § 128 StG. erfolgt nicht. Damit erspart man dem Täter viele Jahre Haft. Um den Täterschutz zu zementieren, werden die Kinder, die zu Opfern sexuellen Missbrauchs wurden, zu Tätern gemacht und auch nach dem „Homosexuellenparagraphen“ angeklagt.

Die „Salzburger Nachrichten“ widmen Klaus Oberndorfer einen umfangreichen Bericht: „Ich wurde vom Opfer zum Täter gemacht“. Kommentar eines Geistlichen: „Auf die Titelseite haben Sie es aber nicht geschafft.“ Klaus Oberndorfer wirkt bei einem Ö1-Feature über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche mit. Die Veröffentlichung dieses Features wird per Gerichtsbeschluss verboten. Er wendet sich jetzt an internationale Medien, um die Öffentlichkeit aufzuklären und Schüler zu warnen: White TV Schweden, Radio Ö1 Petersplatz 6, servus TV Talk im hangar 7, SNAP Pressekonferenz Wien, Internet TV Berlin

Der zu Unrecht nach dem § 129 Ib StG. verurteilte Klaus Oberndorfer hat sich fristgerecht und bedingungsgemäß für die Teilnahme an obiger Tagung beworben. Seine Bewerbung wurde abgelehnt.

Prozess nach Missbrauch: Kein Mordversuch

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Am Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag ein Schwurgericht einen Mann vom Mordversuch freigesprochen.

das Urteil: Er muss  neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er eine 29-Jährige so schlimm misshandelt haben soll, dass sie beinahe verblutet, verstorben wäre.

 Schwere Körperverletzung !

Der nun neuerlich vor Gericht stehende 40-Jährige erhielt damals sowohl wegen Missbrauchs als auch wegen Mordversuchs in Form unterlassener Hilfeleistung 14 Jahre Haft. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH zumindest das Urteil bezüglich des Mordversuchs und die Entscheidung über die Strafhöhe auf, da die Geschworenen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht ausreichend über die Voraussetzung einer Begehung durch Unterlassung aufgeklärt wurden. Die Rechtsbelehrung der Laienrichter muss mündlich und schriftlich erfolgen. Es kam zu einer sogenannten Instruktionsrüge durch den OGH. Das Urteil wegen Missbrauchs ist bereits rechtskräftig.

 

Der Mann, der niemals hätte Priester werden dürfen

in Deutschland, Medienberichte, Missbrauch, Niederösterreich

Betrug und Missbrauch in den Diözesen Würzburg, Wien und Oradea

Es ist ein Fall, in dem mehrfach die Unwahrheit gesagt wurde. Im Fokus steht ein Mann, den diese Redaktion in ihren Berichten „X.“ nennt. Er ist ein ehemaliger Gastpriester des Bistums Würzburg – und ein Missbrauchstäter. Neuigkeiten gibt es seit kurzem über seine ominöse Priesterweihe in Rumänien. Auch diesbezüglich wurde vieles verschwiegen und verschleiert, einiges vertuscht.

Diesen Schluss lassen jüngste Ergebnisse einer vom Vatikan beziehungsweise der Ordenskongregation veranlassten und im März beendeten internen und nichtöffentlichen kirchenrechtlichen Untersuchung zu. Einzelheiten wurden jedoch jetzt auf Nachfrage bekannt. Dabei wurde unter anderem der Umgang mit Missbrauchsfällen im Stift Klosterneuburg bei Wien überprüft. Dort war X. in den 1990er Jahren Chorherr. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen mehrjährige Nachforschungen dieser Redaktion, die über X. seit 2017 immer wieder berichtet und jüngst einen Podcast über den Fall produziert hat.

X. war im Bistum Würzburg für kurze Zeit – von 2000 bis 2002 – Pfarrer in einer Gemeinde im Landkreis Rhön-Grabfeld. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs suspendiert und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. X. erhielt weiterhin finanziellen Unterhalt durch das Bistum Würzburg.

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/betrug-und-missbrauch-in-den-dioezesen-wuerzburg-wien-und-oradea-der-mann-der-niemals-haette-priester-werden-duerfen-art-10779136

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