Heimopfer-Rentengesetz: Kirchenopfer außerhalb von Heimen gehen leer aus
21 Juni, 2017 in Heimkinder, PolitikNur noch bis Ende Juni können Ansprüche geltend gemacht werden
Wien (OTS) – Mit 1. Juli tritt das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft und verspricht allen Betroffenen ab Erreichen des Regelpensionsalters die Zuerkennung einer Eigenpension von € 300.- monatlich. Ab Inkrafttreten des HOG wird aber zugleich auch das Verbrechensopfergesetz geändert und es kann kein Ersatz Verdienstentgang aus Schädigung dieser Verbrechen mehr geltend gemacht werden. Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt rät daher dringend die Zeit bis zum 30. Juni 2017 nicht verstreichen zu lassen, ohne nach dem Verbrechensopfergesetz einen Verdienstentgang und damit Pensionsansprüche geltend zu machen.
weiter lesen »